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Rechtsanwalt

André Siebert

Kanzlei André Siebert
Kanzlei André Siebert

Fachanwalt für

  • Familienrecht

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
LS
von L. S. am 27.07.2023 um 09:38 Uhr
Zuverlässig und kompetent
Familienrecht

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Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartner in meinen Büroräumen in Hamburg zur Seite. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne.

Fachanwalt für Familienrecht

Im Familienrecht werden die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander in Verbindung stehen, geregelt. Meine Tätigkeit in diesem Bereich umfasst neben Themen wie Scheidung und Unterhaltsansprüchen auch Konflikte um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft bzw. Vaterschaftsklagen. Daneben befasse ich mich zudem mit der Gestaltung familienrechtlicher Dokumente wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Arbeitsrecht

Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskraft oder Betriebsratsmitglied – bei mir sind Sie genau an der richtigen Adresse, wenn Sie nach juristischer Unterstützung im Arbeitsrecht suchen. Rund um Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Versetzung und Co. vertrete ich Ihre Interessen, mache mich für Ihre Rechte stark und setze Ihre Ansprüche durch.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus übernehme ich die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Reparaturkosten und Nutzungsausfall. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise Parkverstoß, Rotlichtverstoß oder Vorfahrtsverstoß, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.

Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!

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