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Bewertungen

MK

von M. K. am 16.05.2020 um 11:59 Uhr

Rechtsberatung in mehreren Angelegenheiten
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Frömmel ist für uns in mehrere Fällen tätig. Die Angelegenheiten wurden immer schnell und erfolgreich ausgeführt. Die Beratung erfolgt auch auf Wusch teilweise per E-Mail das uns viel Zeit erspart. Wenn nötig war auch immer kurzfristig ein Besprechungstermin möglich. Die Kosten wurden immer wie vorher abgesprochen abgerechnet.
Gerne empfehlen wir Herrn Frömmel weiter, da er immer im Vorfeld auch auf das Risiko hingewiesen hat um unötige Kosten zu vermeiden.
AG

von A. G. am 13.05.2020 um 17:00 Uhr

Sehr gut aufgehoben!
Allgemeine Rechtsberatung
Ich wehre mich seit Jahren zivilrechtlich gegen böse Nachbarn, die mir meine Lebensqualität und Lebensfreude absichtlich ruinieren wollen. RA Frömmel vertritt meine Interessen sehr gut in den Zivilprozessen und begleitet mich seit kurzem auch als Nebenklägerin in Strafprozessen gegen die bösen Nachbarn.

Herr Frömmel nimmt sich immer genügend Zeit für meine Probleme. Er ist eindeutig nicht nur am Stellen von Honorarnoten interessiert (wovon ich bei anderen Kanzleien berichten könnte), sondern am Lösen meiner juristischen Probleme - danke!
HG

von H. G. am 13.05.2020 um 10:49 Uhr

Diverse Zivilverfahren
Allgemeine Rechtsberatung
Der Anwalt begleitet uns seit einigen Jahren durch Zivilprozesse. Wir schätzen nicht nur die fachliche Kompetenz. Man nimmt sich Zeit für die Beratung, man fühlt sich ernst genommen und alle Vorgänge bzw. Maßnahmen werden sauber abgeklärt - kann man mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen.

EJ

von E. J. am 08.05.2020 um 13:10 Uhr

Immer wieder gerne!
Allgemeine Rechtsberatung
Die Kanzlei ist telefonisch immer sofort erreichbar, kurzfristige Termine möglich und kompetente Beratung, wo sich Zeit genommen wird. Man fühlt sich ernst genommen und man versteht, was einem gesagt wird.
BK

von B. K. am 29.01.2020 um 20:41 Uhr

Abwehr von unbegründeten Mängelansprüchen
Baurecht & Architektenrecht
strategisch kluge Prozessführung unter Einbeziehung neuster Rechtsprechungstendenzen
BK

von B. K. am 14.09.2017 um 11:02 Uhr

Privates Baurecht
Baurecht & Architektenrecht
Kompetenter und engagierter Anwalt mit aktuellem Wissensstand, kurzfristige und arbeitnehmerfreundliche Terminvergabe, Beratung erfolgte unter Verweis auf mögliche Probleme und Entwicklungen des Falls, Brief-Diktat an Gegner erfolgte während des Beratungstermins unter Abstimmung mit uns als Mandanten.
JM

von J. M. am 19.05.2017 um 09:15 Uhr

Prozesskostenhilfe
Allgemeine Rechtsberatung
Ist mit Vorsicht zu genießen, seine Zusagen am Telefon entsprechen nicht seinem tatsächlichen Handeln in seinem Büro. Am Telefon wird von Antrag auf Prozesskostenhilfe gesprochen, sofern der Rechtsschutz keine Kostenzusage erteilt, seine Auskunf: Rechtschutz muss unter diesen Umständen Kostenzusage erteilen, er will es trotzdem vorher überprüfen, Prozesskostenhilfe ist eine Option. Beratungsschein wäre noch nicht nötig. In sein Büro gelockt, es folgt sofort eine Rechnung die innerhalb 3 Tagen beglichen werden muss.

Tatsächlich: Unfreundliche Antwort, erstmal Forderungen an den Mandanten, überhöhter 10 facher Streitwert vom tatsächlichen Streitwert, um seine Kosten zu decken. Prozesskostenhilfe ist plötzlich keine Option mehr.
Diese Behauptung kann ich beweisen!!! Hier ist Vorsicht geboten, entweder dafür sorgen, das genügend Zeugen bei dem Telefongespräch anwesend sind die sich Notizen machen oder das Gespräch aufnehmen lassen.
Es wird verschwiegen, dass die Honorarfrage in der Kanzlei nach erstmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bearbeitungsaufwandes und der Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit ausführlich besprochen wurde. Mit dem Mandanten wurde eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, wonach Zahlungen seiner Rechtsschutzversicherung angerechnet werden, weil er zusagte aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse in der Lage zu sein die vereinbarte Vergütung auch notfalls in monatlichen Raten zu zahlen. Nachdem seine Rechtsschutzversicherung jedoch abgelehnt hatte, war er plötzlich bedürftig geworden, konnte er sich jetzt das Honorar und die Ratenzahlung nicht mehr leisten, weil es überhöht sei und verlangte die Fortführung des Mandats durch Stellung eines Antrags auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe. Solchen Mandanten wird meisten die PKH vom Gericht abgelehnt, weil sie nicht bedürftig sind. Dann ist der Anwalt der Dumme.