4,9
Sehr gut
54 Bewertungen
5
(48)
4
(4)
3
(2)
2
(0)
1
(0)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen 54

JE

von J. E. am 18.03.2025 um 16:29 Uhr

Danke für die Beratung
Erbrecht
Herr Keßler konnte alle unsere Fragen bezüglich einer Erbangelegenheit kompetent und unkompliziert so beantworten, dass es auch für nicht-Juristen gut verständlich war. Wir erhielten zeitnah einen Termin und fühlen uns nun handlungssicher. Besten Dank dafür! Als nicht-fachlicher Pluspunkt ist auch die gute Erreichbarkeit mit Parkmöglichkeit direkt vor dem Haus zu erwähnen.
Vielen Dank für die gute Bewertung. Wenn noch Fragen im weiteren Verlauf entstehen stehe ich gerne wieder zur Verfügung.
AP

von A. P. am 05.03.2025 um 14:33 Uhr

Beratung zur Erbschaft
Erbrecht
Herr Keßler hat uns in unserem Anliegen kompetent und fachkundig beraten. Er hat uns umfassend und verständlich alle Fragen beantworten und Sachverhalte erklären können. Einen Termin haben wir ebenfalls äußerst schnell erhalten. Gerne empfehlen wir Herrn Keßler weiter und bedanken uns für die erhaltene Klarheit in unserem Fall so dass wir nun guten Gewissens handeln können.
Vielen Dank für die Bewertung, wenn noch Fragen auftauchen stehe ich gerne zur Verfügung
LR

von L. R. am 30.10.2024 um 08:58 Uhr

Klärung der Pflichterbteilansprüche nach Tod eines Sohnes
Erbrecht
Mein Ende März 2022 verstorbener Sohn und seine drei Monate später verstorbene Frau hatten bei Ihrer Heirat in 2000 einen notariell beglaubigten Heiratsvertrag abgesschlossen, der im Erbfall alle Immobilien seiner Braut zuschrieb. Beide lebten in Gütertrennung mit sehr ungleichen beruflichen Einkommen und Altersrücklagen. Ohne Abschluß der Klarung der Erbansprüche der leiblichen Angehörigen des Sohnes, wurde beim Tod der Ehefrau durch ihre Angehörigen Anspruch auf Alters-rücklagen meines Sohnes erhoben. Eine Einforderung der Pflichterbteilsansprüche nach BGB durch den Anwalt Kessler für die Eltern führte zu einer abschliessenden Einigung. Wir bewerten die Bemühungen von RA Kessler mit 5 Sternen
Danke für die freundliche Bewertung, gerne stehe ich Ihnen und Ihrer Gattin auch bei weiteren erbrechtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.
DT

von D. T. am 21.10.2024 um 16:53 Uhr

Empfehlung
Erbrecht
Herr Keßler empfehle ich auf Grund meiner Erfahrung mit ihm gerne weiter. Ich wurde sehr gut von ihm beraten und habe mich dabei auch noch verstanden und wohl gefühlt. Ich danke ihnen und wünsche alles Gute
Danke für die gute Bewertung, gerne wieder.
MB

von M. B. am 22.07.2024 um 15:18 Uhr

Erbe: Depotaufteilung eigentlich steuerfrei, aber nicht bei Weiterverteilung durch Miterben!
Allgemeine Rechtsberatung
Eine ungewöhnliche und dumme Sache, wo mir Herr Keßler aber gute Tips für meine eigene Weiterarbeit gegeben hat.
Danke für das gute Gespräch!
Danke für die gute Bewertung, gerne wieder
RS

von R. S. am 16.03.2024 um 17:02 Uhr

erstkonsultation
Erbrecht
Shr kompetent und hilfsbereit
PG

von P. G. am 30.01.2024 um 18:59 Uhr

Super
Erbrecht
In einer Erbengemeinschaft war ich als Testamentsvollstrecker eingesetzt. In allen dabei aufkommenden Fragen und insb. auch in der Auseinandersetzung mit Anwalt eines der Erben hat mich Herr Keßler jederzeit kompetent beraten und in der Testamentsvollstreckung unterstützt. Alle Fragen konnten ohne Gericht zu aller Zufriedenheit geklärt werden. Herrn Keßler kann ich uneingeschränkt empfehlen.
MW

von M. W. am 22.11.2023 um 19:29 Uhr

Beratung zum Testament meiner Eltern - schnell, kompetent und pragmatisch
Erbrecht
Vielen Dank für Ihre freundliche, professionelle und lösungsorientierte Rechtsberatung, die meinen Eltern und mir im Rahmen einer Nachlassangelegenheit eine große Hilfestellung war! Als Rechtsanwalt und Steuerberater konnten Sie die Sachlage schnell und dezidiert einschätzen, so dass wir gemeinsam die beste Lösung erarbeiten konnten. Ich werde Sie gerne weiterempfehlen!
Danke für den freundlichen Kommentar.
NG

von N. G. am 30.08.2023 um 14:03 Uhr

Schenkungsteuererklärung
Erbrecht
Hervorragende Beratung bei meiner Schenkungsteuererklärung. Fachkundig, freundlich und effizient. Vielen Dank Herr Keßler. Sehr zu empfehlen!
vielen Dank für die freundliche Bewertung
GK

von G. K. am 28.06.2023 um 01:45 Uhr

Erbangelegenheit
Allgemeine Rechtsberatung
Danke für die schnelle Abwicklung meiner Erbschaftsangelegenheit.
In Pflichtteilsangelegenheiten lautet das Motto, was schnell geht und nicht lange währt, ist gut, drei Wochen waren eine gute Zeit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Keßler

Rechtsanwalt/Steuerberater

Andreas Keßler
4,954 Bewertungen