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RF

von R. F. am 17.07.2018 um 10:21 Uhr

Betriebsrente
Sozialrecht
Sehr ausführliche und verständliche Erläuterung des Problemfalls. Danke.
PA

von P. A. am 26.05.2018 um 12:17 Uhr

Krankenkassenbeitrag auf Überbrückungsgeld (vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben)
Sozialrecht
Mit 57J habe ich ein Abfindungsangebot meiner Firma angeboten bekommen. Da die Firma mir ein Überbrückungsgeld bis zum Renteneinritt (63J) zahlt, wollte ich wissen ob ich den vollen Krankenkassenbeitrag (es gibt hierzu ein Urteil des BSG vom 20. Juli 17, Aktenzeichen B12 KR 12/15R ) zahlen muss. Frau Huber hat mir diesen Sachverhalt sehr detailliert erklärt.
Beitragsfrei ist sie dann , wenn die Leistung weit vor dem gesetzlichen Rentenalter (z.B. mit 50 oder 55 Jahre) beginnt und damit nicht der Versorgung dient, sondern der Überbrückung bis zum nächsten Job oder zur Rente. Die Überbrückungsfunktion ist dann gegeben, wenn die Zahlung dazu dient, den Entgeltausfall nach Verlust des Arbeitsplatzes oder ein geringeres Entgelt aus einer neuen Beschäftigung teilweise auszugleichen.

Vielen Dank nochmal für die explizite Beratung
SB

von S. B. am 25.05.2018 um 21:40 Uhr

Erwebsminderungsrente
Sozialrecht
Frau Huber hat mich vorbildlich und überzeugt vertreten. Nach einem im ersten Anlauf abgelehnten Antrag ein paar Jahren zuvor ( damals vertreten durch den VdK und einem anderen AW), hat Frau Huber alle Vorgänge geprüft, Atteste und Fakten durchgesehen, Und sich mit Überzeugung und Fachkenntnis ans Werk gemacht. Vor allem hat Sie mich aber auch seelisch entlastet. Dort wo ich durch Traumata ( Beispiel Gutachter) in Panik war hat sie sich eingesetzt um mich zu " schützen" vor erneuter Traumatisierung und gab mir dass Gefühl dass Sie mich komplett vertreten wird, wo meine völlige Erschöpfung nicht mehr schafft... Trotz eindeutiger Reha Begutachtung wollte man mir nicht zugestehen, was " schwarz auf weiß" attestiert wurde. Frau Huber kämpft für ihre Klienten und das entlastet. Sie hat eine unglaubliche Beharrlichkeit und Kompetenz und ich habe mich im wahrsten Sinne " beschützt" gefühlt. Danke Frau Huber, Sie haben mir ein Zeichen gegeben, dass es Menschen gibt die für andere kämpfen und dass es ein bisschen Gerechtigkeit geben kann. Danke vielmals. Immer wieder würde ich zu Ihnen kommen.
ES

von E. S. am 05.05.2018 um 22:02 Uhr

Erwerbsminderungsrente
Sozialrecht
Trotz eindeutiger ärztlicher Befunde wurde mir zunächst nur eine teilweise Erwerbsminderung von der DRV bestätigt. Ich habe mich daraufhin durch Frau Huber in diesem Verfahren vertreten lassen, die für mich auch den Einspruch bei der DRV eingelegt hat. Mit unzähligen Formularen, Arztbesuchen hat sich das Verfahren zwar über ein Jahr hingezogen, letztlich wurde mein Antrag dann aber vollständig anerkannt. Ohne die juristische Begleitung durch Frau Huber wäre ich sicher nie so weit gekommen. Die Kommunikation lief problemlos über Telefon und Mail. Alle Vorgänge wurden zeitgerecht erledigt, alle Anfragen kurzfristig beantwortet. Die Empfehlungen von Frau Huber zum weiteren Vorgehen waren immer sachlich, absolut korrekt und zielführend. Ich kann Frau Huber uneingeschränkt weiterempfehlen.
CM

von C. M. am 26.04.2018 um 19:09 Uhr

100% Hilfe für den Schwerbehinderte Mitarbeiter/Mandanten
Schwerbehindertenrecht
Nachdem ich durch Frau Huber drei mal vertreten worden bin, bewerte ich Ihre Leistung mit 5* von 5.

Ihre Kompetenzen, ihr Ehrgeiz und die maximale Hartnäckigkeit mit dem die Frau Huber ihre Mandanten vertritt, verdienen "ohne wenn und aber" die Best-Positionierung, und somit die gerechtfertigten 5*.
AS

von A. S. am 21.04.2018 um 16:10 Uhr

Erwerbsminderungsrente
Sozialrecht
Frau Huber war immer gut per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die besprochenen Ziele verfolgte sie fachkompetent und hartnäckig. Mit ihrer Zielstrebigkeit erreichte sie rasch den gewünschten Erfolg.
DH

von D. H. am 10.04.2018 um 09:07 Uhr

Durchsetzung der Erwerbsminderungsrente
Sozialrecht
Frau RAin Huber hat mich im Rechtsstreit gegen die Deutsche Rentenversicherung erfolgreich vertreten. Hohes Engagement - Top Anwältin. Vielen Dank Frau Huber. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann Frau Huber uneingeschränkt weiterempfehlen. Dank auch an die Mitarbeiter in der Kanzlei. von D.H.
AD

von A. D. am 02.03.2018 um 14:55 Uhr

Erwerbsminderungsrente und GdB
Sozialrecht
Nach 32 Jahren Berufstätigkeit mußte ich erfahren was es bedeutet körperlich und seelisch ausgebrannt zu sein. Eine Freundin hat mir Frau Angela Huber empfohlen um mich zum Thema Erwerbsminderungsrente und GdB beraten zu lassen. Ich bin sehr dankbar für diese Empfehlung. Frau Huber verfügt über ein großes Einfühlungsvermögen, ist sehr engagiert und kompetent. Frau Huber hat stets umgehend auf meine Fragen reagiert, auch per E-Mail, falls sie telefonisch nicht erreichbar war. Auch wurde ich immer über den aktuellen Stand der Dinge informiert, verbunden mit einer Empfehlung wie wir weitermachen könnten. Dank Frau Huber wurde mir eine befristete EM-Rente und ein angemessener GdB bewilligt. Bei der Erarbeitung der Anträge und der damit verbundenen Einarbeitung in meine Unterlagen bewies Frau Huber große Sorgfalt. Ich kann Frau Huber sehr weiterempfehlen!
MR

von M. R. am 13.10.2017 um 19:21 Uhr

Vertragsstreitigkeiten
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Huber hat unser Unternehmen bei einem Rechtsstreit zu ausstehenden Beratungshonoraren sehr erfolgreich vor Gericht vertreten. Frau Huber hat sich voll für unsere Interessen eingesetzt, so dass wir jederzeit ein gutes Gefühl hatten, den Rechtsstreit positiv für uns zu beenden.
Herzlichen Dank nochmals dafür!
JM

von J. M. am 02.10.2017 um 11:09 Uhr

Übergangsgeld - DRV
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr geehrte Frau RAin Frau Huber,

vielen Dank für Ihre sach- und fachkompetente Unterstützung bzgl. der Zahlung des Übergangsgeldes durch den Rentenversicherungsträger.