Bei uns ist Ihr Recht in guten Händen.
Fachanwältin für
- Familienrecht
Rechtsgebiete
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Strafrecht
Über 24 Jahre Berufserfahrung
Über mich
In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vollmar und Kollegen werden Ihre Rechte engagiert und kompetent vertreten. Fachliche Expertise und persönliche Betreuung bilden die Eckpfeiler meiner juristischen Tätigkeit.
Eine solide und umfängliche Beratung bei Rechtsproblemen spart Zeit, Geld und vor allem Nerven. Mit mir an Ihrer Seite erarbeiten wir gemeinsam eine optimale Strategie, damit Recht gesprochen wird.
Aufgrund meiner langjährigen Fachkompetenz und meines umfassenden Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine qualifizierte Betreuung in verschiedenen Rechtsfragen an. Auch in Ihrem konkreten Fall finden wir in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vollmar und Kollegen eine passende Lösung.
Seit über 23 Jahren setze ich mich in meiner Kanzlei nun schon erfolgreich für die Rechte meiner Mandanten ein!
Bei Bedarf kontaktieren Sie meine Kanzlei direkt über das anwalt.de-Profil. Kommen Sie für Ihre persönlichen Beratung in meine Kanzlei in München.
Erfahren Sie, auf welche Rechtgebiete ich mich spezialisiert habe:
Familienrecht
Ewiges Glück ist nicht in jeder Beziehung und schon gar nicht in jeder Ehe garantiert. Lassen Sie sich bei Trennung und Scheidung von mir unterstützen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind. Hier gilt es, eine sinnvolle Umgangs- und Sorgerechtsregelung zu finden sowie Unterhaltsansprüche – auch für Ehegatten – zu berechnen und ggf. geltend zu machen. Weiterhin helfe ich bei der Hausrats- und Vermögensauseinandersetzung und führe den Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich durch. Zögern Sie nicht, sich auch in Fällen häuslicher Gewalt vertrauensvoll an mich zu wenden.
Erbrecht
In einem ersten Beratungsgespräch bespreche ich mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten für ein Testament oder einen Erbvertrag, beantworte Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflichtteil – der übrigens auch bei einer Enterbung nicht entfällt – oder erläutere Ihnen erbschaftssteuerliche Aspekte.
Weiterhin unterstütze ich Erben im Erbfall, bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Sprechen Sie mich an – gerne stehe ich Erblassern, Erbnehmern, Miterben, Pflichtteilsberechtigten und Erbengemeinschaften zur Seite!
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung bzw. deren Höhe. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie einen Ausbildungsvertrag oder Dienstvertrag erstellen möchten, oder überprüft werden soll, ob nicht bereits im Bewerbungsprozess ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorlag. Weiterhin begleite ich Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge als Teil des kollektiven Arbeitsrechts – sprechen Sie mich an!
Sprachen
- Deutsch
Kanzlei
Kontaktdaten von Anne-Marie Vollmar-König
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