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Christoph Strieder

Kanzlei Strieder
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  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
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MW
von M. W. am 08.03.2025 um 00:24 Uhr
Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht

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Rechtsanwalt Christoph Strieder  
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)

  • IT-Recht (u.a. Ebay & Recht)Fachanwalt für Informationstechnologierecht
  • Arbeitsrecht (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
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  • Wettbewerbsrecht/Gewerblicher Rechtsschutz (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz)

Gerne berate ich Sie auch telefonisch oder per Email. Ich würde mich auch freuen, wenn Sie meine BLOGS besuchen würden: http://internet-recht.blogspot.com/ http://deutsches-recht.blogspot.com/ http://verkehrsrecht-rechtsanwalt.blogspot.com/ http://arbeitsrecht-fachanwalt.blogspot.com/ 

Zudem arbeitet meine Kanzlei auf dem Gebiet des thailändischen Wirtschafts- und Investitionsrechts mit einem thailändischen Partner zusammen.  

Bei Fragestellungen aus den aufgelisteten Bereichen stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung. 

Besuchen Sie auch gerne seinen weiteren BLOG ► advo.news


Weitere Informationen finden Sie unter: www.anwalt-strieder.de

Christoph Strieder ist gelistet in Rechtsanwälte Solingen und Rechtsanwälte Deutschland.

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Bewertungen 62

MW

von M. W. am 08.03.2025 um 00:24 Uhr

Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Hallo Herr Strieder, auch wenn ich manchmal keinen Lichtschimmer in dem dunklen Tunnel meiner Angelegenheit gesehen habe, haben sowohl Sie - als auch Frau Faul - mit Ihrer kompetenten und professionellen Herangehensweise dafür gesorgt, dass meine Angelegenheit ein unerwartetes sowie sehr positives Ende gefunden hat. Die Kommunikation mit Ihnen/Ihrer Kanzlei war zu jedem Zeitpunkt sehr gut, unkompliziert und hat auch dazu beigetragen, dass ich mich bei Ihnen sehr gut aufgehoben fühlte. Danke für alles!
BG

von B. G. am 15.05.2024 um 22:21 Uhr

Arbeitsrecht(Unternehmer)
Arbeitsrecht
Seit 5 Jahren sind wir Mandanten in verschiedenen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Immer hilfsbereit, schnell und professionell.
SG

von S. G. am 16.02.2024 um 18:58 Uhr

Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Vielen Dank für die kompetente Abwicklung. Ich bin sehr zufrieden und die Kanzlei wäre jederzeit wieder meine erste Wahl.

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Rechtsanwalt Christoph Strieder
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Rechtsanwalt Christoph Strieder
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Arbeitsrecht

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Kontaktdaten von Christoph Strieder

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Kanzlei-Impressum

Rechtsanwalt Christoph Strieder
Rheinstr. 52, 42697 Solingen
Tel: 0212-2237600
Fax: 0212-2237601
E-Mail: kanzlei@anwalt-strieder.de
Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
Christoph Strieder
Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
T. 0211 - 49 50 2-0
F. 0211 - 49 50 2-28
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte Fachanwaltsordnung (FAO) Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.

Dienstleistungsinformationen nach §2 DL-InfoV


1) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 174462500
2) Streitschlichtung, außergerichtlich:
Auf Antrag können Streitlichtungen über Streitigkeiten zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Büro Solingen) oder Köln (Büro Leverkusen) ( § 73 Abs.2 Nr. 3 i.V.m § 73 Abs. 5 BRAO) durchgeführt werden. Eine Streitlichtung kann auch vor der Bundesrechtsanwaltskammer stattfinden ( §§ 191 ff BORA). Die Regelungen zur außergerichtlichen Streitlichtung können Sie bei Bundesrechtsanwaltkammer abrufen (www.brak.de).
3) Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenshaftpflicht):
Rechtsanwälte müssen eine Berufshaftpflichtvesricherung unterhalten. Die Mindestdeckungsumme beträgt 250.000 €. Für den Rechtsanwalt Christoph Strieder besteht eine Vermögenshaftpflichtverischerung bei der R+V Versicherung AG, Taunusstr.1, 65193 Wiesbaden.
Geltungsbereich: Gesamtes EU-Gebiet und Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums.
4) Berufsbezeichnungen:
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt ist Herrrn Rechtsanwalt Strieder nach bundesdeutschem Recht von dem zuständigen Justizministerium verliehen worden.
Die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht", "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" und "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" ist dem Rechtsanwalt Christoph Strieder von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf auf den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gemäß den Anforderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen worden.
(c) Christoph Strieder
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