Bewertungen von Dr. Dietmar Olsen
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Bewertungen
SR
von S. R. am 29.10.2020 um 11:33 Uhr
Guter Anwalt, schlechter Anwalt
Arbeitsrecht
Die Erstberatung und die dazu eingeforderte fachrechtliche Expertise von RA Olsen war mehr als mangelhaft, da er nur über rudimentäres Fachwissen verfügt was die gesonderten Rechtsvorschriften im Öffentlichen Dienst/Beamtenrecht betrifft. Auf Grund dieser Erkenntnis kündigte ich das Mandat wegen mangelhafter und unbrauchbarer Beratungsleistung.
Besonders dreist war im Anschluss seine Rechtfertigung, Zitat: „
Ich hätte …… nach fünf Minuten….Monolog….beide höflich aus der Kanzlei bitten sollen..“
Offensichtlich verwechselt Hr. Olsen die Begrifflichkeiten, dass eine Sachverhalts- und Hintergrundaufklärung bei einem Erstgespräch kein Monolog ist! Professionell arbeitende Rechtsanwälte bewerten diese Mandatshintergrundinfo als „notwendige Informations,- und Detailbeschaffung um seriös und umfassend beraten zu können. Hr. Olsen findet offensichtlich eine Hintergrundaufklärung durch Mandanten als Belästigung, was sich in der negativen Qualität seiner Expertise niedergeschlagen hat.
Wie ehemalige Mandanten von Hr. RA Olsen auch auf diesem Portal berichten (Bewertung vom 18.11.2015, 17.10.2017, 07.03.2020) gaukelte er ihnen wie mir ein fachliches Know-how vor, was tatsächlich nicht vorhanden ist. Wie RA Olsen auf diesem Portal zu so einer positiven Bewertung kommt ist nicht nachvollziehbar, da seine Reaktion auf meine Mandatskündigung eine andere Sprach spricht und auf erhebliche Interaktionsprobleme schließen lässt mit Wiederholungspotenzial.
Ich mich dazu entschlossen die Schlechtberatung und das Verhalten u.a. standesrechtlich überprüfen lassen, da diese Schlechtleistung bei Rechtssuchenden erhebliche materielle und immaterielle Schäden anrichten kann.
Besonders dreist war im Anschluss seine Rechtfertigung, Zitat: „
Ich hätte …… nach fünf Minuten….Monolog….beide höflich aus der Kanzlei bitten sollen..“
Offensichtlich verwechselt Hr. Olsen die Begrifflichkeiten, dass eine Sachverhalts- und Hintergrundaufklärung bei einem Erstgespräch kein Monolog ist! Professionell arbeitende Rechtsanwälte bewerten diese Mandatshintergrundinfo als „notwendige Informations,- und Detailbeschaffung um seriös und umfassend beraten zu können. Hr. Olsen findet offensichtlich eine Hintergrundaufklärung durch Mandanten als Belästigung, was sich in der negativen Qualität seiner Expertise niedergeschlagen hat.
Wie ehemalige Mandanten von Hr. RA Olsen auch auf diesem Portal berichten (Bewertung vom 18.11.2015, 17.10.2017, 07.03.2020) gaukelte er ihnen wie mir ein fachliches Know-how vor, was tatsächlich nicht vorhanden ist. Wie RA Olsen auf diesem Portal zu so einer positiven Bewertung kommt ist nicht nachvollziehbar, da seine Reaktion auf meine Mandatskündigung eine andere Sprach spricht und auf erhebliche Interaktionsprobleme schließen lässt mit Wiederholungspotenzial.
Ich mich dazu entschlossen die Schlechtberatung und das Verhalten u.a. standesrechtlich überprüfen lassen, da diese Schlechtleistung bei Rechtssuchenden erhebliche materielle und immaterielle Schäden anrichten kann.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen
Sehr geehrter Mandant,
auf die ausdrückliche Bitte von anwalt.de hin kommentiere ich Ihre negative Bewertung.
Sie bzw. Ihr Ehemann, der alles für Sie regelt, haben mir leider bis heute nicht verraten, was genau ich Ihnen denn rechtlich Falsches zu Ihrem Fall erzählt haben soll, so dass ich leider nicht die Möglichkeit habe, Ihre Behauptung zu prüfen und sachlich zu beantworten.
Es ist bedauerlich, dass Sie eine Bewertungsplattform dafür missbrauchen, einen persönlichen Rachefeldzug gegen mich zu führen.
Während Sie sich hier hinter Ihren Initialen anonym verstecken dürfen, stehe ich mit Namensnennung am Pranger. Die anwaltliche Schweigepflicht hindert mich aber daran, mich im Detail zu Ihrem Fall zu äußern.
Eine wortlautidentische Bewertung haben Sie sogar heute zusätzlich auf einer anderen Bewertungsplattform eingestellt. Dies zeigt Ihre alleinige Absicht, mich hier bloßstellen und wirtschaftlich schädigen zu wollen.
Ihre erste Bewertung hatten Sie sogar noch unter einem ausgedachten Phantasienamen abgegeben, der von anwalt.de auf meinen Hinweis hin enttarnt worden ist; in dieser ersten Bewertung hatten Sie zudem die Dreistigkeit besessen zu behaupten, meine zahlreichen guten Bewertungen bei anwalt.de seien offenbar nicht echt.
Wie Sie an den nahezu einhundert positiven Bewertungen sehr zufriedener Kunden sehen können, hatten andere Mandanten keine Probleme mit mir. Und seien Sie versichert: Jeder Bewertung liegt ein echtes Mandat zugrunde.
Auch ich sehe mich nun gezwungen, mich gegen Ihre Schmähkritik auf dem dafür vorgesehenen Weg zur Wehr zu setzen, was ich sehr bedaure. Damit bekommt Ihr eigentlicher Rechtsfall leider eine Dimension, die niemand ernsthaft haben möchte.
auf die ausdrückliche Bitte von anwalt.de hin kommentiere ich Ihre negative Bewertung.
Sie bzw. Ihr Ehemann, der alles für Sie regelt, haben mir leider bis heute nicht verraten, was genau ich Ihnen denn rechtlich Falsches zu Ihrem Fall erzählt haben soll, so dass ich leider nicht die Möglichkeit habe, Ihre Behauptung zu prüfen und sachlich zu beantworten.
Es ist bedauerlich, dass Sie eine Bewertungsplattform dafür missbrauchen, einen persönlichen Rachefeldzug gegen mich zu führen.
Während Sie sich hier hinter Ihren Initialen anonym verstecken dürfen, stehe ich mit Namensnennung am Pranger. Die anwaltliche Schweigepflicht hindert mich aber daran, mich im Detail zu Ihrem Fall zu äußern.
Eine wortlautidentische Bewertung haben Sie sogar heute zusätzlich auf einer anderen Bewertungsplattform eingestellt. Dies zeigt Ihre alleinige Absicht, mich hier bloßstellen und wirtschaftlich schädigen zu wollen.
Ihre erste Bewertung hatten Sie sogar noch unter einem ausgedachten Phantasienamen abgegeben, der von anwalt.de auf meinen Hinweis hin enttarnt worden ist; in dieser ersten Bewertung hatten Sie zudem die Dreistigkeit besessen zu behaupten, meine zahlreichen guten Bewertungen bei anwalt.de seien offenbar nicht echt.
Wie Sie an den nahezu einhundert positiven Bewertungen sehr zufriedener Kunden sehen können, hatten andere Mandanten keine Probleme mit mir. Und seien Sie versichert: Jeder Bewertung liegt ein echtes Mandat zugrunde.
Auch ich sehe mich nun gezwungen, mich gegen Ihre Schmähkritik auf dem dafür vorgesehenen Weg zur Wehr zu setzen, was ich sehr bedaure. Damit bekommt Ihr eigentlicher Rechtsfall leider eine Dimension, die niemand ernsthaft haben möchte.
OZ
von O. Z. am 20.10.2020 um 16:07 Uhr
Absolut corona-tauglich und sehr kompetent
Arbeitsrecht
Da mit dieser Kanzlei und mit Herrn Dr. Olsen alles digital oder telefonisch ablief im Rechtsstreit gegen meinen nun fast Ex-Arbeitgeber kann man dies auch in Corona-Zeiten absolut nur weiterempfehlen. Im digitalen Bereich ist sogar die Dokumentensicherheit nicht vergessen worden, also sehr auf dem neuesten Stand, was man leider nicht von sehr vielen Kanzleien behaupten kann. Da wird zwar auch per Mail angefragt doch die Antworten kommen dann erst Tage später per Brief. Das nenne ich Schnarchnasenkanzlei. An der Kompetenz und Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht kann man auch nur Topnoten geben. Ich hoffe ich brauche die Kanzlei nicht mehr aber ich weiss nun wo ich sie finden kann auch mal abends nach 21 Uhr.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen
Lieber Mandant, ganz herzlichen Dank für Ihre umfangreiche Bewertung! Sie dürfen jederzeit gern wieder auf mich zukommen.
FI
von F. I. am 19.10.2020 um 17:23 Uhr
FR
von F. R. am 12.10.2020 um 19:21 Uhr
Top Betreuung
Arbeitsrecht
Herr Dr. Olsen hat mich in den letzten Monaten im Streitfall mit meinem Ex-Arbeitgeber sehr professionell beraten.
Durch seine sehr sachliche und konstruktive Betreuung hat er bei mir Emotionen „gelindert“ und mich sehr gut betreut. Persönlich und fachlich empfehle ich die Kanzlei sehr gerne weiter!
Es wurde eine sehr zufriedenstellende außergerichtliche Einigung getroffen, die für alle Parteien Geld, Zeit und Nerven gespart hat.
Ich bedanke mich nochmals recht herzlich bei Herrn Dr. Olsen - Top Anwalt!
Durch seine sehr sachliche und konstruktive Betreuung hat er bei mir Emotionen „gelindert“ und mich sehr gut betreut. Persönlich und fachlich empfehle ich die Kanzlei sehr gerne weiter!
Es wurde eine sehr zufriedenstellende außergerichtliche Einigung getroffen, die für alle Parteien Geld, Zeit und Nerven gespart hat.
Ich bedanke mich nochmals recht herzlich bei Herrn Dr. Olsen - Top Anwalt!
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen
Liebe Mandantin, herzlichen Dank für die tolle Bewertung! Schön, dass ich Ihnen am Ende doch helfen konnte.
CD
von C. D. am 09.10.2020 um 14:08 Uhr
Sehr schnell und kompetent im Sinne des Arbeitnehmers
Arbeitsrecht
Herr Dr. Olsen, war schnell, großes Engagement und handelt souverän!
Etwas mehr eingehen auf Ziel und Wunsch, wäre schön, aber ansonsten nur zu empfehlen!
Danke dafür
Etwas mehr eingehen auf Ziel und Wunsch, wäre schön, aber ansonsten nur zu empfehlen!
Danke dafür
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen
Lieber Mandant, Ihre Anmerkung werde ich mir gern zu Herzen nehmen.
PY
von P. Y. am 07.10.2020 um 12:45 Uhr
Super Anwalt mit dem ganzem Team!!!
Arbeitsrecht
Man bekommt sogar am Samstag einen Termin. Jedesmal wenn ich fragen hatte konnte mir sofort eine geholfen Werden besonders dass Fachwissen von Frau Karl echt Super.
Vielen lieben Dank an euch alle!
Absolut empfehlenswert ein Anwalt der was kann und auf die Wünsche Wert legt.
Vielen lieben Dank an euch alle!
Absolut empfehlenswert ein Anwalt der was kann und auf die Wünsche Wert legt.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen
Liebe Mandantin! Herzlichen Dank für Ihre Bewertung, das Lob gebe ich gern an meine Mitarbeiter weiter.
EL
von E. L. am 29.09.2020 um 18:32 Uhr
Unterstützung bei Arbeitszeugnis
Arbeitsrecht
Herr Olsen hat mich sehr gut, unkompliziert und erfolgreich dabei unterstützt, ein Arbeitszeugnis einzufordern, um welches ich zuvor selber ein Jahr lang gebeten habe. Zudem hat er bessere Formulierungen im Zeugnis erwirken können. Ich würde ihn in einem vergleichbaren Fall weiterempfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen
Liebe Mandantin, ganz herzlichen Dank für Ihre Bewertung! Gerne dürfen Sie wieder mit Rechtsrat auf mich zukommen.
NF
von N. F. am 15.09.2020 um 11:15 Uhr
Sehr Kompetenter Rechtsbeistand
Arbeitsrecht
Kontakt: sehr gut, schnelle Antwortzeit, kompetente Auskunft Angebot
Beratung: ich war sehr begeistert von der sehr guten Arbeitsweise und Einschätzung Erfolgsaussicht
Beistand: der Gerichtstermin lief unter der Betreuung von Dr. Oslen/Hr. Agster sehr gut und Ergebnis übertraf unsere Erwartungen - vielen Dank nochmal auch an dieser Stelle
Ich kann die Kanzlei sehr weiterempfehlen weil vor allem die sehr schnelle Kommunikation und schnelle Antwortzeit, Betreuungszeiten und fachkundige Auskunft sehr gut verlief.
Wir waren sehr zufrieden und können die Kanzlei sehr weiterempfehlen! Jederzeit gerne wieder und ich werde es auch im Bekanntenkreis weiterempfehlen.
Beratung: ich war sehr begeistert von der sehr guten Arbeitsweise und Einschätzung Erfolgsaussicht
Beistand: der Gerichtstermin lief unter der Betreuung von Dr. Oslen/Hr. Agster sehr gut und Ergebnis übertraf unsere Erwartungen - vielen Dank nochmal auch an dieser Stelle
Ich kann die Kanzlei sehr weiterempfehlen weil vor allem die sehr schnelle Kommunikation und schnelle Antwortzeit, Betreuungszeiten und fachkundige Auskunft sehr gut verlief.
Wir waren sehr zufrieden und können die Kanzlei sehr weiterempfehlen! Jederzeit gerne wieder und ich werde es auch im Bekanntenkreis weiterempfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen
Herzlichen Dank für diese tolle Bewertung! Gern beraten wir Sie jederzeit gern wieder.
ID
von I. D. am 20.07.2020 um 19:16 Uhr
Kündigung des Arbeitsvertrages
Arbeitsrecht
Eine sehr gute Beratung und Durchsetzung meinen Ansprüche gegenüber des Arbeitsgebers nach einer Kündigung des Arbeitsvertrages.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen
Herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung! Sie dürfen mich jederzeit gern wieder um Rat bitten.
LJ
von L. J. am 06.05.2020 um 18:02 Uhr
Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Vielen Dank Herr Dr. Olsen. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Olsen
Vielen Dank!