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Rechtsanwalt

Stefan Arnst

Kanzlei Stefan Arnst
Kanzlei Stefan Arnst
www.ra-arnst.de
Weil Rechthaben alleine nicht reicht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Anwaltshaftung
TL
von T. L. am 03.02.2022 um 20:18 Uhr
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, anschließende Scheidung
Familienrecht

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Herzlich Willkommen. 

Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt und benötigen nun kompetente juristische Beratung? Rechtsanwalt Stefan Arnst ist Ihr Ansprechpartner rund um Familie und Vermögen und begleitet sie zuverlässig während des Scheidungsverfahrens. 

Darüber hinaus ist er auf dem Gebiet der Anwaltshaftung tätig. 

Rechtsanwalt Stefan Arnst, Fachanwalt für Familienrecht, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und anschließend das Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf. Im Jahr 1994 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Nach dem erfolgreichen Besuch des Fachanwaltslehrgangs Familienrecht sowie nachgewiesener praktischer Erfahrung auf diesem Gebiet wurde ihm 1999 die Befugnis verliehen, den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. 

Familienrecht

Die Trennung vom Ehepartner ist in der Regel nicht nur mit großer emotionaler Belastung verbunden, sondern wirft auch zahlreiche rechtliche Fragen auf. Rechtsanwalt Arnst berät Sie ausführlich zum Thema Trennung und Scheidung und reicht den Scheidungsantrag für Sie beim zuständigen Familiengericht ein. Er ermittelt zunächst Ihre Unterhaltsansprüche (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt) und setzt diese außergerichtlich und gerichtlich für Sie durch bzw. wehrt diese ab. 

Darüber hinaus berät er Sie zum Zugewinnausgleich einschließlich der Aufteilung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen und ist ebenso bei komplexen Vermögensauseinandersetzungen für Sie da.

Haben Sie gemeinsame Kinder, muss entschieden werden, bei wem diese in Zukunft leben. Kann hier keine Einigung zwischen den Ehegatten erzielt werden, setzt er sich dafür ein, dass Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht und nötigenfalls auch das alleinige Sorgerecht für Ihre Kinder erhalten.

Rechtsanwalt Arnst berät Sie überdies im Internationalen Familienrecht und betreut Sie bei Scheidung einer binationalen Ehe. 

Sie möchten bereits vor einer Heirat Vorkehrungen für den Fall einer Scheidung treffen? Rechtsanwalt Arnst übernimmt die rechtssichere Gestaltung Ihres Ehevertrags und gibt auf Ihren Wunsch hin die notarielle Beurkundung des Vertragsentwurfs in Auftrag. Im Ehevertrag können Sie Vereinbarungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt, zur Aufteilung von Immobilien u. v. m. treffen. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages sinnvoll. Auch hierfür können Sie sich jederzeit an Rechtsanwalt Arnst wenden. 


Anwaltshaftung

Ihr Anwalt hat Ihnen durch fehlerhafte Aufklärung und Beratung oder durch fehlerhafte Prozessführung einen Schaden verursacht? Rechtsanwalt Arnst vertritt Sie in einem Anwaltshaftungsprozess aufgrund langjähriger Prozesserfahrung mit dem gebotenen Nachdruck und mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln.

Zu den anwaltlichen Pflichtverletzungen gehören neben der Fristversäumnnis auch das Verjährenlassen von Ansprüchen, die Verletzung des Gebots des „sichersten Weges" sowie der Verstoß gegen das Verbot der Interessenkollision. Ebenso haftet Ihr Anwalt für einen Schaden, der dadurch entstanden ist, dass  Sie auf sein Anraten hin einen nachteiligen Vergleich geschlossen oder infolge fehlerhafter Beratung auf Ihre Ansprüche verzichtet haben. Darüber hinaus ist jeder Anwalt verpflichtet, seinen Mandanten vor Rechtsfehlern des Gerichts zu schützen. Tut er das nicht, setzt Rechtsanwalt Arnst Ihre Ansprüche auf Schadensersatz für Sie durch. 


Kontakt

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Arnst telefonisch oder über die Nachrichtenfunktion auf seinem anwalt.de-Profil, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit ihm zu vereinbaren. 


Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze

Die Kanzlei an den Rheinwiesen liegt fußläufig zur U-Bahnstation Luegplatz sowie zur Bushaltestelle Jugendherberge und ist somit gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Parkmöglichkeiten finden Sie in der näheren Umgebung.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage: www.ra-arnst.de

Stefan Arnst ist gelistet in Rechtsanwälte Düsseldorf und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Düsseldorfer Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

Bewertungen 49

TL

von T. L. am 03.02.2022 um 20:18 Uhr

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, anschließende Scheidung
Familienrecht
Endlich mal ein Anwalt, der sich Zeit nimmt und bei dem man nicht das Gefühl hat, dass der beste Mandant der ist, der zahlt und schnell wieder verschwindet. Er ist kompetent, hat schwierigste Zusammenhänge in meinen Scheidungsfragen erkannt und hat diese wunschgemäß umgesetzt. Kann die Kanzlei Arnst nur empfehlen.
KB

von K. B. am 24.03.2021 um 18:28 Uhr

nachehelicher Unterhalt, Kinderunterhalt
Familienrecht
Kompetente und angemessene Beratung.
ES

von E. S. am 23.03.2021 um 15:16 Uhr

Scheidung, Vermögensauseinandersetzung etc.
Familienrecht
Ich wurde sehr kompetent beraten, Rückrufe erfolgten sehr zeitnah !
Ich kann Herrn Arnst nur weiter empfehlen. Auch seiner Sekretärin kann ich nur ein Lob aussprechen!

Kontaktdaten von Stefan Arnst

  • Adresse

    Kaiser-Wilhelm-Ring 39
    40545 Düsseldorf

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Kanzlei-Impressum

Anbieter dieser Website im Sinne des § 5 TMG ist:

Rechtsanwalt Stefan Arnst
Fachanwalt für Familienrecht
Kaiser-Wilhelm-Ring 39
40545 Düsseldorf

Tel.: 0211 60085770
Fax: 0211 60085771
E-Mail: info@ra-arnst.de

Stefan Arnst ist als Rechtsanwalt zugelassen. Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Rechtsanwaltskammer:

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf

Rechtsanwälte sind gemäß § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. RA Stefan Arnst ist versichert bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden mit einer Versicherungssumme von 1.000.000,00 EUR je Schadenfall.

Für Rechtsanwälte gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Informationspflichten gemäß § 5 TMG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
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