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Rechtsanwalt

Holger Barth

Anwaltskanzlei Holger Barth
Anwaltskanzlei Holger Barth

Fachanwalt für

  • Medizinrecht

Rechtsgebiet

  • Arzthaftungsrecht
Über 24 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2000 und über 24 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
PV
von P. V. am 09.11.2023 um 08:48 Uhr
Auf der Höhe
Medizinrecht

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Rechtsanwalt Holger Barth

Fachanwalt für Medizinrecht


Meine im Jahr 2000 gegründete Anwaltskanzlei hat sich auf dem Gebiet des Arztrechts spezialisiert.

Hier betreue ich schwerpunktmäßig Ärzte, die innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung als Vertragsärzte und / oder privatärztlich niedergelassen sind oder Krankenhausärzte, auch wenn sie eine Niederlassung planen.

Im Bereich des Arzthaftungsrechts vertrete ich ohne ideologische Vorbehalte Behandelnde wie auch Patienten.


Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Mit viel Kompetenz berate ich Mandanten in allen Belangen, die das Mietrecht betreffen. Folglich sind sowohl Mieter als auch Vermieter in meinen Büroräumen herzlich willkommen. Ich gestalte Mietverträge und unterstütze Sie beim Entwurf und bei der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen. Haben Sie außerdem Fragen bezüglich Mietmängeln und damit verbundenen Mietminderungen oder hinsichtlich Mieterhöhungen, können Sie stets auf meine fachkundigen und kompetenten Antworten zählen. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, ziele ich auf schnelle und zufriedenstellende Lösungen ab.

Medizinrecht

Durch die anhaltende Regulierung im Gesundheitswesen müssen Sie sich als Arzt oder Krankenhaus mit viel Bürokratie sowie komplexen rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. Ich unterstütze Sie als Fachanwalt für Medizinrecht dabei umfassend, damit Sie sich ganz auf die Medizin und Ihre Patienten konzentrieren können. Dabei kann es z. B. um das Vertragsarztrecht, Arzneimittelrecht oder Krankenhausrecht gehen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen mit meinem medizinischen Fachwissen gerne auch als Patient mit Rat und Tat zur Seite, wenn z. B. ein ärztliches Handeln im Zuge einer medizinischen Behandlung Haftungsfragen auslöst.

Arzthaftungsrecht

Aufgrund meiner fundierten Rechtskenntnisse und meiner jahrelang erworbenen Berufserfahrung bin ich Ihr fachkundiger Ansprechpartner, wenn es im Arzthaftungsrecht um die Geltendmachung Ihrer Patientenrechte geht. Egal, ob es dabei um die Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht, einen vermutlichen Behandlungsfehler oder um den Verstoß gegen die Dokumentationspflicht geht: Sie können sich immer darauf verlassen, dass ich Sie mit großem Engagement vertrete.

Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil! Meine Rechtstipps halten Sie über aktuelle und geltende Gesetze kostenfrei und unverbindlich auf dem Laufenden!



Zur Person: Rechtsanwalt Holger Barth

Holger Barth wurde 1959 in Frankfurt am Main geboren. Er ist mit einer Ärztin verheiratet, hat zwei Kinder und lebt mit seiner Familie in Freiburg im Breisgau.

Beruflicher Werdegang

  • 1980 bis 1986: Studium in Freiburg im Breisgau und Tübingen – Wahlfach: Kriminologie und Jugendstrafrecht
  • 1986 bis 1989: Rechtsreferendar in Freiburg im Breisgau – Wahlfach: Arbeits- und Sozialrecht; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht – Freiburg im Breisgau, Forschungsgruppe Kriminologie
  • 1989 bis 1994: Rechtsanwalt in Waldkirch und Freiburg – Schwerpunkte: Immobilien- und Mietrecht; Arbeits- und Sozialrecht
  • 1992: Lehrgang Fachanwalt Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut
  • 1993 bis 2000: Wissenschaftlicher Angestellter/Assistent an der Universität Freiburg im Breisgau und Leiter des Frankreichreferats am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
  • seit 2000: eigene Anwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau mit Schwerpunkt Arztrecht2006: Lehrgang Fachanwalt Medizinrecht bei der Deutschen Anwaltakademie
  • 2007: Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

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