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MK

von M. K. am 24.11.2020 um 16:02 Uhr

Erbauseinandersetzungsverträge
Erbrecht
Mit ruhiger Hand und am Ende erfolgreich setzt Frau Hoofe die Rechte der von mir vertretenen Betreuten durch und bringt sie durch Erbauseinandersetzungsverträge in beanstandungsfreie Formen. Die Betreuungsgerichte folgen ihren Vorschlägen stets. Ich kann nur Gutes sagen. Daher fünf von fünf Punkten.

Matthias Krien -Berufsbetreuer-