
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als Rechtsanwalt in Weilburg zur Seite. Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich berate und vertrete Sie auf Deutsch und Englisch mit großem persönlichen Engagement und setze Ihr gutes Recht für Sie durch! Ich freue mich auf Ihren Besuch in meinem barrierefreien Anwaltsbüro.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung bzw. deren Höhe. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen möchten, oder überprüft werden soll, ob nicht bereits im Bewerbungsprozess ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorlag. Weiterhin begleite ich Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge als Teil des kollektiven Arbeitsrechts – sprechen Sie mich an!
Strafrecht
Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Meine Schwerpunkte umfassen u. a. das Jugendstrafrecht, Diebstahl und Raub, Betrug, Unterschlagung, Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wenn Sie einen Strafverteidiger im Raum Weilburg, Limburg, Wetzlar, Braunfels, Weilmünster suchen, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Familienrecht
Sie möchten sich scheiden lassen? Gerne bin ich Ihnen bei einer Scheidung als Ihr Scheidungsanwalt im Raum Weilburg, Limburg, Braunfels, Weilmünster Ihr Ansprechpartner. Auch bin ich überregional tätig. Oftmals kann ein Scheidungsantrag ohne einen persönlichen Termin erfolgen, sofern Sie keine Zeit für einen persönlichen Termin haben. Sollten Sie sich eine Scheidung nicht leisten können, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht zu stellen, so dass Ihre Scheidung von der Staatskasse gezahlt wird. Ebenfalls bin ich Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft aufheben lassen möchten. Wirtschaftliche Einbußen, psychische Belastungen für die gesamte Familie – eine Trennung und Scheidung können all das mit sich ziehen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vielzahl an Angelegenheiten, die es nun zu regeln gilt, und begleite Sie in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ebenso wie in streitigen Prozessen vor Gericht. Gerne biete ich Ihnen an, einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu gestalten, berechne Unterhaltsansprüche für Eltern, Kinder und Ehegatten, teile das Umgangsrecht und (ggf. alleinige) Sorgerecht auf u. v. m. Richten Sie gerne auch Ihre Fragen zum Abstammungsrecht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern an mich.
Erbrecht
Die Errichtung eines Testaments will gut überlegt und vor allem rechtssicher ausgeführt sein. Immerhin geht es hier um Ihr hart erarbeitetes Vermögen. Ich bin bereits seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig und berate Sie umfassend zur Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung. Gleichermaßen stehe ich Erben zur Verfügung, die sich in der Erbengemeinschaft durchsetzen müssen oder Pflichtteilansprüche geltend machen möchten.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist für jede Person tagtäglich von großer Bedeutung, sei es als Autofahrer, Radfahrer oder auch Fußgänger. Wurden Sie folglich – verschuldet oder unverschuldet – in einen Verkehrsunfall verwickelt, können Sie sich stets an mich wenden – ich bin Ihnen bei der Schadensregulierung gerne behilflich. Darüber hinaus trete ich mit den Versicherungen des Unfallgegners in Kontakt und kümmere mich ebenso engagiert um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Wird Ihnen hingegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat im Straßenverkehr, wie beispielsweise Falschparken, ein Rotlichtverstoß oder auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, zur Last gelegt, vertrete ich Sie durchsetzungsstark gegen diesen Vorwurf und helfe Ihnen gleichzeitig, ein drohendes Fahrverbot oder Punkte in Flensburg abzuwehren.
Zivilrecht
Professionelle und lösungsorientiere Rechtsberatung erhalten Sie bei mir im Bereich des Zivilrechts. Im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit steht insbesondere die Verteidigung Ihrer Privatrechte. Benötigen Sie im Zivilprozess eine vertrauensvolle aber gleichzeitig durchsetzungsstarke Verteidigung, können Sie sich auf mich verlassen. Des Weiteren kümmere ich mich um die rechtssichere und maßgeschneiderte Anfertigung von Verträgen jeglicher Art sowie deren gewissenhafte Überprüfung bzw. Optimierung. Ferner begleite ich Sie mit viel Sachverstand im Rahmen eines Mahnverfahrens, angefangen beim Erhalten eines Mahnbescheides bis hin zur Zwangsvollstreckung. Außerdem verfüge ich über weitreichende Kenntnisse bezüglich der Forderungsbeitreibung und widme mich zudem der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz.
Allgemeines Vertragsrecht
Sie benötigen Unterstützung bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen wie dem Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag oder von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)? Bei mir sind Sie mit Ihrem Anliegen in guten und sicheren Händen. Gerne beantworte ich Ihnen alle offenen Fragen zu Garantie und Gewährleistung bei Mängeln, zum Vertragsrückritt u. v. m. Ansprüche, die sich aus Verträgen ergeben, mache ich außergerichtlich ebenso für Sie geltend wie in streitigen Prozessen vor Gericht, wenn ein solcher nicht zu vermeiden ist.
Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.
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von K. B. am 29.10.2024 um 08:11 Uhr
von C. H. am 15.10.2024 um 06:32 Uhr
von S. D. am 14.03.2024 um 10:31 Uhr
Rechtstipps 1

Sofern zum Zeitpunkt der Geburt keine Ehe zwischen den Eltern besteht, hat grundsätzlich zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Für den Vater war es in dieser Konstellation früher relativ…
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