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EZ

von E. Z. am 16.05.2022 um 14:00 Uhr

UNGLAUBLICH, aber WAHR!!
Allgemeine Rechtsberatung
Ich entzog Herrn Kerger in 2020 ein Mandat wg. einer Durchsuchung, da er nicht nach RVG abrechnen wollte sondern nach nicht unerheblichem Stundenhorar. Zur gleichen Zeit war noch ein anderes Verfahren anhängig: "minderwertige Lieferung einer Büroeinrichtung eines Schreiners" Verhandlung in 2021: April war die letzte Rückmeldung des Herrn Bernd Kergers. Im Oktober war der Gerichtstermin (persönliches Erscheinen nötig), aus dem er mich anrief und meinte, ob ich wisse, wo er sei. Ich hatte versehentlich den Termin eine Woche später eingetragen. Dass er mich nicht ein paar Wochen vorher kontaktierte um die Angelegenheit nochmals durchzusprechen, und ich somit pünktlich in der Verhandlung gewesen wäre, lege ich ihm zur Last, dass ich mit Pauken und Trompeten dieses Verfahren - weil nicht persönlich anwesend - verloren habe. Der unfassbare Kommentar des Herrn Bernd Kerger war: "ich habe ihnen doch gesagt, dass wir schlechte Aussichten haben".
Wenn er dies getan hätte, wäre ich dann zu ihm gegangen??? Mit Verlaub Herr Kerger, es gibt nicht nur sie als Rechtsanwalt.
Ich kann nur jedem Hilfesuchenden raten, dass er mehrere Rechtsanwälte prüft, bevor er unterschreibt. Dieser Rechtsanwalt ist definitiv nicht empfehlenswert, wenn er nicht mal Zeit findet, um sich noch rechtzeitig vor dem Gerichtstermin abzusprechen! Selbst ein Anruf seiner Sekretärin hätte mir sehr geholfen. Ein absolutes Fehlverhalten!
Sehr geehrte Frau Zacherl,

vielen Dank für ihre Bewertung. Wir halten die vorgebrachte Kritik für unbegründet und nehmen dazu wie folgt Stellung:

Ihnen stand es frei, ihre anwaltlichen Berater zu wählen und dabei auf solche zurückzugreifen, welche nach dem RVG abzurechnen bereit sind. Honorarvereinbarungen sind ein übliches Instrument anwaltlicher Vergütung. Das ihnen angebotene Honorar belief und beläuft sich im mittleren Durchschnitt der ortsansässigen Kollegen.

Den eigentlichen Grund ihres Ärgernisses - die Säumnisse im Rahmen der Planung ihrer Termine - haben wir hingegen nicht zu vertreten, nachdem ihnen der Termin rechtzeitig bekannt gegeben wurde.

Zudem haben sie das explizit angesprochene Verfahren gerade nicht „...mit Pauken und Trompeten… verloren…“, sondern nicht das Ergebnis erzielt, welches sie sich gewünscht haben. Auf die unvorteilhafte Rechtslage und den Umstand, dass ihr Wunschergebnis nicht zu erzielen ist, hatten wir bereits bei der Begründung des Mandates hingewiesen. In Kenntnis dessen hatten sie uns dennoch den Klageauftrag erteilt, um den Rechtsstreit schließlich sehr wohl mit einem für sie positiven Ergebnis zu beenden.

Ebenso wie sie laden wir daher alle Ratsuchenden ein, sich vor der Mandatierung unserer Kanzlei ein Bild über unsere Arbeit zu machen und auf Basis dieses objektiven Eindrucks über unsere Beauftragung zu entscheiden. Das uns von ihnen unterstellte Verhalten werden die Mandanten dabei nicht bestätigt finden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kerger
Rechtsanwalt
SD

von S. D. am 13.03.2020 um 10:51 Uhr

Seriöse Beratung und Prozessvertretung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr RA Kerger war stets erreichbar und überzeugte durch eine seriöse Beratung und Prozessvertretung.
AG

von A. G. am 20.02.2020 um 16:57 Uhr

Verkehrsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Kerger hat uns erfolgreich in einem Verkehrsdelikt vertreten.
Kompetenz, Freundlichkeit und schnelle Bearbeitung zeichnen die Kanzlei aus. Wir sind sehr zufrieden und würden wieder kommen, auch wenn wir hoffen nicht zu müssen :-)
Vielen Dank für Ihr positives Feedback! Es bestätigt unsere Arbeit und Sie können sich darauf verlassen: Egal, ob Sie mit einer Angelegenheit im Verkehrsrecht, Baurecht, Immobilienrecht oder Vertragsrecht noch einmal unsere Hilfe in Anspruch nehmen sollten, wir werden Sie wieder kompetent, schnell und selbstverständlich freundlich unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen aus München
Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR
JR

von J. R. am 13.12.2019 um 15:41 Uhr

Besser hätte es nicht laufen können. Rechtsstreit wegen " Warenunterschiebung"
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kerger hat immer sehr zuverlässig die Dinge abgearbeitet. seine Erläuterungen waren verständlich und immer zeitgerecht. Prozessual haben wir dank Herrn Rechtsanwalt Kerger einen beachtlichen Erfolg erzielt.
Ich kann nur ohne jegliche Einschränkung empfehlen
TK

von T. K. am 22.01.2019 um 13:26 Uhr

Außergewöhnlich geduldig und präzise
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Kerger beriet mich zehn Minuten kostenlos und konnte dabei alle offenen Fragen klären. Er gab mir eine klare Linie vor und gab mir wertvolle Tipps zur Lösung dieses Falls. Top-Qualität und eine Leistung, für die andere locker einen dreistelligen Betrag angesetzt hätten.
Vielen Dank! Auch wenn wir nicht alle Beratungen kostenlos durchführen (können) freuen wir uns, dass wir für Ihr Problem im Bereich Baurecht eine pragmatische Lösung bieten konnten.
SF

von S. F. am 25.11.2018 um 16:07 Uhr

Rückforderung überhöhter Honorarzahlung
Allgemeine Rechtsberatung
Nachdem eine andere Kanzlei unseren Fall als aussichtslos abgelehnt hatte, haben wir uns an die Kanzlei Kerger gewandt. Herr Kerger hat uns sehr kompetent beraten, das überzahlte Honorar erfolgreich zurückgefordert und ohne, dass wir einen Aufwand hatten, die Kosten mir unserer Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Wir sind sehr zufrieden, dass die Angelegenheit letztendlich doch noch zu unseren Gunsten ausgegangen ist und können die Kanzlei Kerger unbedingt empfehlen. Vielen Dank!
HH

von H. H. am 05.11.2018 um 20:30 Uhr

Baurecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ich hatte eine etwas komplexere Frage zu einem Baumangel und der rechtlichen Situation. Herr Kerger hat mich sehr kurzfristig detailliert und kompetent beraten. Unser ausführliches Gespräch ließ keine Fragen offen! Vielen Dank für die Unterstützung!
MM

von M. M. am 04.11.2018 um 14:30 Uhr

Ausfürliche Beeratung, kompetent und freundlich dabei
Allgemeine Rechtsberatung
Ich hatte eine Frage bezüglich des T5 VW-Bus bezgl. des Abgasskandals. Die Antwort kam ausführlich, umgehend, kompetent und sehr freundlich. Es scheint auch solche Anwälte zu geben.

Vielen, vielen Dank, M.Mende
MW

von M. W. am 05.07.2018 um 08:46 Uhr

Auskunft
Allgemeine Rechtsberatung
Prompte Antwort auf eine Nachfrage zu einem Werbetext der Kanzlei.
Sehr geehrter Herr Weis,

vielen Dank für Ihre Bewertung. Bei der Verfolgung von Gewährleistungsrechten und Schadensersatzansprüchen wegen des T6 Multivan ist Eile geboten, da sich VW konsequent auf die Verjährung (1 bzw. 2 Jahre ab Übergabe des Wagens) beruft. Daher versuchen wir unseren Mandanten schnell zu antworten, um hier keine wichtige Zeit zu verschenken.

Mit freundlichen Grüßen,

Bernd Kerger
Rechtsanwalt
MD

von M. D. am 17.02.2018 um 15:28 Uhr

Abwehr von Forderungen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Kompetent und engagiert, ich kann Ihn nur weiterempfehlen.