Bewertungen von Bernd Nagel
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Bewertungen
AR
von A. R. am 20.10.2017 um 10:57 Uhr
Erbrecht, Erbe antreten oder Erbausschlagung
Erbrecht
Herr Nagel machte es möglich , auf Grund einer kurzen gesetzlichen Frist, ein kompetentes Beratungsgespräch mit mir zu führen.Daraus resultierende unkomplizierte Telefonate, halfen mir, eine Entscheidung zu treffen.
Ich würde diesen Anwalt jederzeit wieder konsultieren.
Ich würde diesen Anwalt jederzeit wieder konsultieren.
Antwort von Rechtsanwalt Bernd Nagel
Ich freue mich sehr für Sie, dass ich Ihnen helfen konnte und bedanke mich für Ihre Bewertung und das mir in der Sache entgegengebrachte Vertrauen.
Beste Grüße
Bernd Nagel
Beste Grüße
Bernd Nagel
MJ
von M. J. am 19.09.2017 um 18:23 Uhr
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Allgemeine Rechtsberatung
Wir fanden mit Herrn Bernd Nagel einen sehr kompetenten Anwalt, der uns äußerst professionell in
Vorsorgeangelegenheiten unterstützt hat.
Besonders hervorzuheben ist das angenehme Umfeld, in dem die Beratung stattfand.
Herr Nagel fand jederzeit auf unsere Fragen verständliche Antworten.
Wir möchten Herrn Nagel uneingeschränkt weiterempfehlen.
Vorsorgeangelegenheiten unterstützt hat.
Besonders hervorzuheben ist das angenehme Umfeld, in dem die Beratung stattfand.
Herr Nagel fand jederzeit auf unsere Fragen verständliche Antworten.
Wir möchten Herrn Nagel uneingeschränkt weiterempfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Bernd Nagel
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.
Gerne stehe ich Ihnen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten wieder zur Verfügung.
Beste Grüße aus Markkleeberg
Bernd Nagel
Gerne stehe ich Ihnen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten wieder zur Verfügung.
Beste Grüße aus Markkleeberg
Bernd Nagel
WK
von W. K. am 18.08.2017 um 17:32 Uhr
Nachlassangelegenheit
Erbrecht
Sehr gute Beratung und Vertretung auf hohem Niveau. Gerade in solchen Situationen ist Herr Nagel der richtige Ansprechpartner, den ich nur empfehlen kann. Durch sein unkompliziertes, rechtssicheres Auftreten und Handeln war er uns eine kompetente Unterstützung. Vielen Dank dafür.
Antwort von Rechtsanwalt Bernd Nagel
Herzlichen Dank für Ihre Bewertung, über die ich mich sehr gefreut habe.