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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

RM

von R. M. am 12.08.2020 um 20:02 Uhr

erbrechtliche Auseinandersetzung
Erbrecht
Herr Albrecht hat uns zu unserer vollsten Zufriedenheit vertreten, zeigte größte Kompetenz, Zuverlässigkeit und Engagement. Auch war er jederzeit mit großer Geduld für uns erreichbar.
JA

von J. A. am 10.06.2020 um 11:57 Uhr

Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr gute Beratung und reibungsloser Ablauf. Ich kann Herrn RA Albrecht sehr
weiter empfehlen.
JD

von J. D. am 25.05.2020 um 14:33 Uhr

Umgangsrecht
Familienrecht
Herr Albrecht hat uns mit seiner ruhigen und sachlichen Art sehr geholfen und war sehr hilfsbereit. Auch wenn es zu Herrn Albrechts Routine gehört, die Sachlage zu bearbeiten, war er stets darauf bedacht die Ruhe aller Beteiligten zu bewahren und menschlich zu agieren! Ich möchte mich nochmals an dieser Stelle bei Ihnen von ganzem Herzen für ihre Beratung und Hilfe bedanken! Und das Ihnen das Wohl des Kindes wichtig war und nichts anderes! Bester Anwalt und nur zu empfehlen. Vielen Dank!
J.D
JL

von J. L. am 22.05.2020 um 09:48 Uhr

Abwehr von unberechtigten Unterhaltsansprüchen des volljährigen Kindes
Allgemeine Rechtsberatung
Die objektive und professionelle Bearbeitung entsprach genau meinen Vorstellungen.
MB

von M. B. am 30.12.2019 um 12:26 Uhr

Umgangsrecht, Zwangsgeldverfahren
Familienrecht
Ein sehr mitfühlender und kompetenter Familienrechtsanwalt. Ich bin seit Jahren sein Mandantin und sehr zufrieden mit seiner Bearbeitung unserer Gerichtsverfahren.
HL

von H. L. am 01.08.2019 um 17:00 Uhr

Widerspruchsverfahren wg. Erwerbsminderungsrente
Sozialrecht
Sehr kompetente Beratung und zielführend erfolgreiche Durchsetzung meines Anliegens.
Erfreulich auch die freundliche und menschlich sehr angenehme Atmosphäre.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Ich freue mich, dass die Angelegenheit nach langer Zeit endlich Ihren positiven Ausgang gefunden hat.Gerne bin ich auch zukünftig für Sie da, besonders auf dem Gebiet des Familienrechts, Sozialrechts und Erbrechts!
TS

von T. S. am 29.07.2019 um 18:25 Uhr

Unterhalt
Familienrecht
Vorab: Ich habe meinen Rechtsstreit beim OLG gewonnen, bewerte Herrn Albrecht aber dennoch sehr schlecht.

Ich musste fast alles selbst machen und habe nur deshalb gewonnen, weil ich mich gegen die Empfehlungen des Herrn Albrecht durchgesetzt und verhandelt habe. Letztenendes habe ich fast alle Schreiben ans Gericht selbst verfasst damit die Sachverhalte dokumentiert werden.

Jemand, der die Gegenseite darauf Aufmerksam macht, dass sie vergessen hat, nachehelichen Unterhalt zu beantragen und mir dazu rät, die Immobilie aus der Verhandlung herauszunehmen, um sie separat zu verhandeln handelt vielleicht für seinen Geldbeutel aber nicht für seine Mandanten. Hätte ich mich auf den Herrn verlassen wäre ich heute ruiniert- so zahle ich nun nichts mehr. Ich kann nur jedem raten, sich zu belesen und selbstbewusst aufzutreten- im Familienrecht geht im übrigen fast alles auch ohne Anwalt.

In Verhandlungen fiel Herr Albrecht im Wesentlichen durch maximale Zurückhaltung auf.

Ich kann mir schon denken wer hier gute Bewertungen abgibt.
Sehr geerter Herr S!
Das Mandatsverhältnis mit Ihnen begann bereits 2015. Die Auseinandersetzung mit Ihrer Ehefrau war besonders von Ihrer Seite sehr emotional geführt worden. Es wurden die Komplexe Kindes- u. Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt, Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzung in verschiedenen familiengerichtlichen Verfahren sehr streitig und umfangreich bearbeitet.
Im Verfahren über den Trennungsunterhalt habe ich die Gegenseite darauf hingewiesen, dass der nacheheliche Unterhalt noch nicht geltend gemacht sei, da dieser auf Wunsch der Gegenseite in einen Vergleich einbezogen werden sollte. Aus vorgenanntem Grund wurde dies von mir abgelehnt.
Um Ihren Geldbeutel zu schonen, habe ich tatsächlich angeraten, bzgl. der Auseinandersetzung über die Immobilie kein gesondertes Verfahren einzuleiten, sondern erst eine außergerichtliche Lösung zu finden. Im übrigen sind die o.g. Angelegenheiten jeweils gesonderte Angelegenheiten gem. RVG.
Es ist richtig, dass diverse Schriftsätze von Ihnen direkt bei Gericht eingereicht wurden, was sich leider als ausgesprochen kontraproduktiv erwiesen hat.
Das Verfahren vor dem OLG haben Sie im Übrigen nicht gewonnen, sondern es endete mit einem Vergleich. Dass Sie nichts bezahlen müssen, ist falsch. Sie müssen lediglich keinen Ehegattenunterhalt wegen des von mir erhobenen Verwirkungseinwandes zahlen.

In den Verfahren haben Sie die Richterin und insbesondere auch die gegnerische Kollegin aggressiv angegangen und beleidigt. Da mir ein solches Verhalten wesensfremd ist, stehe ich dazu, wenn ich im Vergleich zu Ihnen durch Zurückhaltung aufgefallen bin.
Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass Sie Ihren Frust über die Trennungssituation, nachdem Sie diesen zunächst an der Richterin und der gegnerischen Kollegin ausgelassen haben, durch Ihre Berwertung nun auch an mir auslassen. Ich glaube nicht, dass Ihnen erst nach 4 Jahren Mandatsverhältnis aufgefallen ist, dass Sie sich schlecht vertreten gefühlt haben. Eine Beendigung des Mandats stand Ihnen jederzeit frei.
Im Interesse Ihrer Kinder hoffe ich, dass es Ihnen gelingt, sich mit den trennungsbedingten Gegebenheiten abzufinden und positiv in die Zukunft zu blicken!
KC

von K. C. am 19.06.2019 um 22:05 Uhr

elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Verfahren auf einstweilige Anordnung
Familienrecht
Ich war und bin mit der Arbeit von Herrn Albrecht mehr als zufrieden. Ich habe mich immer sehr gut beraten gefühlt und er hat sich stets zügig für mich und meine Fragen Zeit genommen. Er hat mir stets Sicherheit vermittelt, was bei familienrechtlichen Angelegenheiten noch mal wichtiger ist, wie ich finde. Seine Schreiben an die Gegenseite, als auch ans Gericht haben Eindruck hinterlassen. Ich würde jedem so einen Anwalt nur empfehlen. Ich war am Anfang voller Ängste, die mir von Herrn Albrecht sehr schnell genommen wurden. Er hat eine ganz tolle ruhige und sachliche Art, die sich bei einem Gespräch "überträgt". Man merkt ihm die Erfahrung im Familienrecht wirklich sehr an und mein vollstes Vertrauen wurde nie enttäuscht. Danke Ihnen aus tiefstem Herzen. Es war absolut die richtige Entscheidung zu Ihnen zu kommen.
LK

von L. K. am 22.11.2018 um 12:04 Uhr

Ehescheidung, Unterhalt
Familienrecht
Es wurde auf meine Bedürfnisse und Fragen eingegangen. Es wurde mir wirklich sehr geholfen. Würde ich jederzeit weiterempfehlen.
RT

von R. T. am 31.08.2018 um 07:59 Uhr

Abwehr von Anspruch auf Volljährigenunterhalt
Familienrecht
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmal herzlich bei Herrn Albrecht bedanken. Ich habe mich jederzeit gut beraten gefühlt. Familienstreitigkeiten, insbesondere wenn es um die Kinder geht, ist immer eine belastende Angelegenheit. Aber auch hier muss ich sagen, habe ich viel Unterstützung und beruhigende Worte von Herrn Albrecht erhalten.

Vielen Dank