Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Böckl
Rechtsanwältin

Antje Böckl

Kanzlei Antje Böckl
Kanzlei Antje Böckl
www.familienrecht-gera.de
  • Fachanwältin für Strafrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
RS
von R. S. am 03.11.2022 um 22:43 Uhr
Pfändung
Familienrecht
Frau Rechtsanwälting Böckel und das gesamte Team kann man nur empfehlen, denn so eine Kanzlei findet man sehr sehr selten. All die Telefonate und auch die sehr sachliche Arbeit sowie das sehr gute Rechtswissen ist hervorragend. Das Team ist…

Alle Bewertungen anzeigen (4)

Frau Rechtsanwältin Antje Böckl


Fachanwältin für Strafrecht


Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Böckl an der Humboldt-Universität Berlin, woraufhin sie sich dem Referendardienst in Nordrhein-Westfalen widmete. Sie wurde 1993 als Rechtsanwältin zugelassen und gründete 1996 die eigene Kanzlei in Gera. Im Bereich des Strafrechts verfügt sie über einen Fachanwaltstitel.



Strafrecht – Da müssen Sie nicht alleine durch!

Nur eine Fachanwältin verfügt über die überdurchschnittlichen Erfahrungen und Fachkenntnisse, die nötig sind, um Ihnen in jeder Phase des Strafverfahrens eine ideale Lösung bieten zu können. Vertrauen Sie deshalb auf die Qualifikation von Frau Rechtsanwältin Böckl, dank der Sie auf maßgeschneiderte und vor allem erfolgreiche Verteidigungsstrategien zählen können. Bereits ab Verfahrensbeginn sollten Sie sich an sie wenden, damit Sie unbedachte Fehler vermeiden können. Sie erzielt für Sie, wenn möglich, die Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Sanktion – in jedem Fall jedoch den optimalen Verfahrensausgang in Ihrem individuellen Fall.


Verkehrsrecht – Was, wenn keiner am Unfall schuld gewesen sein will?

Ist die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall ungeklärt, übernimmt Frau Rechtsanwältin Böckl eine detaillierte rechtliche Analyse und hilft Ihnen schließlich, bei der Schadensabwicklung zu Ihrem Recht zu kommen. Hierfür setzt sie sich mit den beteiligten Versicherungen sowie dem Unfallgegner auseinander und setzt etwaige Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Sie durch. Gleichermaßen steht sie an Ihrer Seite, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit wie z. B. ein Abstandsdelikt oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird und Sie ein Bußgeld bezahlen sollen. Wenden Sie sich zudem im Falle von Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht oder Nötigung an sie und lassen Sie sich kompetent vertreten – insbesondere auch im Hinblick auf den Erhalt des Führerscheins.

Familienrecht – Ihr Weg durchs Scheidungsverfahren.

Im Trennungsfall ist eine erfahrene, zielstrebige und fachkundige Scheidungsanwältin gefragt, die im Gegensatz zu Ihnen selbst über den nötigen emotionalen Abstand verfügt, um interessengerechte und erfolgreiche Lösungen zu finden. Bei Streitigkeiten über die Höhe von oder den Anspruch auf Unterhaltszahlungen setzt Frau Rechtsanwältin Böckl Ihre Interessen durch, ebenso wie bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Sorgerecht oder Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Lassen Sie sich außerdem bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs oder der Vermögensauseinandersetzung unterstützen. Daneben beschäftigt sie sich gerne auch mit der Erstellung von Eheverträgen oder Partnerschaftsverträgen sowie der Vertretung in Adoptionsverfahren.


Antje Böckl ist gelistet in Rechtsanwälte Gera und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 4

RS

von R. S. am 03.11.2022 um 22:43 Uhr

Pfändung
Familienrecht
Frau Rechtsanwälting Böckel und das gesamte Team kann man nur empfehlen, denn so eine Kanzlei findet man sehr sehr selten. All die Telefonate und auch die sehr sachliche Arbeit sowie das sehr gute Rechtswissen ist hervorragend. Das Team ist super freundlich und sehr kompetent in allen Rechstsfragen und sehr sehr nett.

Ich bin super zufrieden und kann Frau Rechtsanwältin Böckl nur wärmstens empfehlen.

R. Schilk
HI

von H. I. am 03.05.2021 um 18:30 Uhr

Mietvertragsende
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Böckl ist sehr freundlich, professionell und einfühlsam.
Man kann sie nur weiterempfehlen.
FK

von F. K. am 14.09.2018 um 06:55 Uhr

Nachbarschaftsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Bis jetzt termin vereinbart und der ist zeitnah gewählt und wir sind bis dahin zufrieden.

Kontaktdaten von Antje Böckl

  • Adresse

    Rittergasse 10
    07545 Gera

    6.995,45 km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Kanzlei-Impressum

TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Dienstleistungsinformationen nach §2 DL-InfoV

DL-InfoV § 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:
1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,
2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
3. falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer,
4. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle,
5. falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer,
6. falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung angehört, deren oder dessen Namen,
7. die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen,
8. von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand,
9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen,
10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich.
(2) Der Dienstleistungserbringer hat die in Absatz 1 genannten Informationen wahlweise
1. dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitzuteilen,
2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorzuhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind,
3. dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich zu machen oder
4. in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufzunehmen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Böckl

Rechtsanwältin

Antje Böckl
4,84 Bewertungen

FAQ

  • Wann entstehen für mich Kosten?
    Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Antje Böckl möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Antje Böckl über ihr Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Antje Böckl eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Antje Böckl stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Die Bürozeiten von Antje Böckl sind:
    Mo.–Do.: 08:30–17:00
    Fr.: 08:30–14:30.
    Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Antje Böckl variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Antje Böckl aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Antje Böckl stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Antje Böckl weitere Kontaktwege.