Bewertungen von Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft

4,9
Sehr gut
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Bewertungen

MV

von M. V. am 18.08.2017 um 11:54 Uhr für Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft

einseitig gewollter Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Ich fühlte mich von Herrn RA Schneider sehr gut, freundlich und kompetent beraten und vertreten.
Sogar zu einen Gesprach mit meinemehemaligen Arbeitgeber kam er persönlich mit, um sich ein Bild von der Gegenseite zu machen.
Ich würde bei auch in Zukunft immer wieder, die Kanzlei aufsuchen und mich beraten lassen.

Vielen Dank
GO

von G. O. am 17.08.2017 um 11:27 Uhr für Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft

Krankenkasse
Allgemeine Rechtsberatung
Wir wurden von Herrn Schneider sehr gut beraten und im Rechtsstreit vor dem Sozialgericht von Herrn Asche gut vertreten. Den Rechtsstreit haben wir gegen die Krankenkasse gemeinsam gewonnen. Wir werden künftig bei Bedarf wieder auf diese beiden Rechtsanwälte in der Kanzlei Busch-Schneider zugehen.
DK

von D. K. am 17.08.2017 um 10:49 Uhr für Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft

Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht
Herr Schneider ist ein sehr kompetenter und zuverlässiger Anwalt in Sachen Arbeitsrecht. Ich wurde fachlich sehr gut beraten. Bei einzelnen Rückfragen und Abstimmungen hat er immer sehr schnell reagiert, die offenen Fragen geklärt und meine Interessen auch sehr bestimmt und erfolgreich gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Ich kann ihn bestens empfehlen!
OB

von O. B. am 08.08.2017 um 09:39 Uhr für Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft

Testament
Erbrecht
Sehr kompetente und freundliche Beratung. Hat uns auf Probleme hingewiesen, an die wir selbst nicht gedacht haben und hat gleichzeitig konstruktive Lösungsvorschläge gemacht. So sollte anwaltliche Beratung sein.
LV

von L. V. am 04.08.2017 um 16:43 Uhr für Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft

Antrag auf alleiniges Sorgerecht
Familienrecht
Herr Ehrentraut wurde mir von einer Freundin empfohlen und sie hatte absolut Recht - ein äußerst kompetenter Anwalt in Sachen Familienrecht, sowie ein sehr freundlicher Mensch!
Wir hatten ein langes Telefonat in dem die für mich offenen Fragen, mit denen ich mich monatelang herumgeplagt hatte, restlos geklärt werden konnten. Nach diesem Telefonat hab ich nun eine klare Vorstellung, wie ich am besten weiter vorgehen sollte, von daher war es für mich sehr gut angelegtes Geld.
Ich kann Herrn Ehrentraut in Sachen Familienrecht also absolut weiterempfehlen - auch für komplizierte Fälle.
Nochmals danke für die exzellente Beratung!
SF

von S. F. am 03.08.2017 um 19:15 Uhr für Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft

Kindesunterhalt, Umgangsrecht
Familienrecht
Herr Ehrentraut steht uns seit Jahren bei und hat uns immer sehr gut und erfolgreich vertreten vor Gericht ,telefonisch und auch persönlich ein sehr netter Umgang . Wir waren immer sehr zufrieden. Fachlich äußerst kompetent.
BS

von B. S. am 19.07.2017 um 10:03 Uhr für Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft

Erbangelegenheit mit Pflichteilansprüchen und Pflichteilergänzungsansprüchen
Erbrecht
Gute Freunde hatten mir die Kanzlei "Busch & Schneider", die unter anderem auch Fachanwälte im Erbrecht sind, empfohlen. Nach einem ausführlichen und gut verständlichen Beratungsgespräch war ich überzeugt, mich von Herrn Busch vertreten zu lassen. Eine gute Entscheidung. Er hat immer sehr schnell und zuverlässig auf Schreiben der Gegenpartei reagiert und alle Fakten auf den Punkt gebracht. Seine langjährigen Erfahrungen und die Fortbildungen sind sicher auch ein wichtiger Faktor. Alles in Allem habe ich mich stets gut aufgehoben gefühlt und möchte hier mal ein großes Lob an die Kanzlei geben. VIELEN DANK