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Rechtsanwältin

Carolin Grauvogl

Kanzlei Carolin Grauvogl
Kanzlei Carolin Grauvogl
Ihr Rechtsbeistand: Zielstrebig, kompetent, nahbar.
  • Verkehrsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Strafrecht
  • Opferhilfe
  • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Gerne berate ich Sie bundesweit über Microsoft Teams oder telefonisch. Einen Termin für ein Erstgespräch können Sie direkt über meine Webseite (https://www.kanzlei-grauvogl.de) bequem online buchen.
TG
von T. G. am 07.07.2024 um 16:08 Uhr
Schadenersatz nach Hundebiss
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

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Herzlich willkommen auf meinem Profil!

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt, aus dem Sie Ansprüche geltend machen möchten?  Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten und möchten wissen, ob und wie Sie dagegen vorgehen können? Sie haben eine Anklageschrift erhalten oder wurden Opfer einer Straftat?

Die Gemeinsamkeit dieser Fragestellungen sind Sie! Es handelt sich hierbei um Probleme, mit denen Sie im Laufe Ihres Lebens - auch unverschuldet - in Berührung kommen können.

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Sie dabei zu unterstützen. Daher vertrete ich in meiner Kanzlei vornehmlich Privatpersonen in den Rechtsgebieten Verkehrs- und Schadensrecht (inkl. Personenschäden), Arbeitsrecht und Strafrecht. Dabei stehe ich mit sehr viel Engagement für Ihre Interessen ein und verfolge diese nachhaltig, um das Bestmögliche für Sie zu erreichen. Über die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten kläre ich Sie transparent auf. Bei der Abwicklung des Falles stehen Sie als MandantIn im Mittelpunkt, sodass Sie wissen: Sie können sich auf mich verlassen.

Verkehrsrecht / Schadensrecht

Unfall - und jetzt? Ich berate und vertrete Sie im Verkehrsrecht bei der Regulierung von Unfallschäden im In- und Ausland. Nach Verkehrsunfällen übernehme ich für Sie die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und setze die Ihnen zustehenden Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Hier prüfe ich auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Wertminderung etc. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall / Schadensereignis vom Gegner idR zu erstatten sind. Ich informiere Sie gerne vorab, ob dies in Ihrem Fall zutrifft.

Sollten Sie oder Angehörige durch einen Verkehrsunfall oder eine andere Art von Vorfall (z.B. Hundebiss oder Körperverletzung) eine Verletzung erlitten haben, berate ich Sie über alle in diesen Fällen denkbaren Ansprüche, die bei einem Personenschaden neben dem materiellen Schadensersatz in Betracht kommen. Dazu zählen neben Schmerzensgeld u.a. der Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten und im Todesfall das Hinterbliebenengeld. Insbesondere bei Personenschäden stehen komplexe und vielfältige rechtliche Strukturen hinter den Ansprüchen. Es ist daher empfehlenswert, eine im Verkehrsrecht versierte Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt aufzusuchen.

Strafrecht

Sie wurden von der Polizei zu einer Vernehmung geladen? Gegen Sie liegt eine Anklageschrift vor oder Sie wurden verhaftet? Tatsächlich kann jedermann einer Straftat verdächtig werden, egal ob Sie sich dessen bewusst sind oder nicht. Wichtig ist, dass Sie sich so früh wie möglich rechtliche Beratung durch eine Strafverteidigerin / einen Strafverteidiger einholen und keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei treffen. 

Als Strafverteidigerin kann ich Sie bereits im Ermittlungsverfahren vertreten, sodass es im Idealfall gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung gegen Sie kommt, sondern das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. Sollte ein Prozess unvermeidbar sein, bespreche ich mit Ihnen nach Einsichtnahme in Ihre Akte die ideale Verteidigungsstrategie für Ihre individuelle Situation.

Geschädigtenvertretung

Wenn Sie Opfer bzw. geschädigte oder hinterbliebene Person einer Straftat geworden sind, sind Sie ggf. berechtigt, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen oder einen Zeugenbeistand zu erhalten. In diesen Fällen unterstütze ich Sie gerne mit Expertise und Verständnis für Ihre Situation. Hierdurch kann ich das Verfahren in Ihrem Sinne mitgestalten.

Wenn ich Sie als Geschädigte vertrete, kommt meist die Schnittstelle meiner Tätigkeit zum Personenschadensrecht zum Tragen: in einem zivilrechtlichen Verfahren kann ich parallel oder im Nachgang zur Begleitung des Strafverfahrens Schmerzensgeld- und ggf. Unterlassungsansprüche für Sie geltend machen. 

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich Ihre Interessen über ein gesamtes Arbeitsverhältnis hinweg. Sowohl Ihre Rechte und Pflichten als auch die von Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen über das laufende Arbeitsverhältnis bis hin zur Kündigung des Arbeitsvertrags. 

Wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht oder sich beispielsweise unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden kann es bereits im Bewerbungsprozess zu Streitigkeiten kommen. Im Verlauf des Arbeitsverhältnisses können rechtliche Probleme durch z.B. eine drohende Versetzung oder Abmahnung entstehen. Im Rahmen der Beendigung Ihres Arbeitsvertrages unterstütze ich Sie, gegen Ihre Kündigung vorzugehen, indem wir gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen, um das Arbeitsverhältnis fortzuführen oder mit dem Ziel einer Abfindung. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen, unterzeichnen Sie diesen besser nicht, sondern lassen Sie den Aufhebungsvertrag von mir prüfen und ggf. nachverhandeln, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.


Als Rechtsanwältin prüfe ich im Rahmen des Erstberatungsgespräch Ihren individuellen Sachverhalt, kläre Sie über Optionen und Risiken auf und lege mit Ihnen gemeinsam eine passende Lösungsstrategie fest.

Zögern Sie nicht, mich per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren oder direkt einen Online-Termin über meine Webseite zu buchen. Ich freue mich auf Ihren Besuch!


Carolin Grauvogl ist gelistet in Rechtsanwälte Nürnberg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Bewertungen 18

TG

von T. G. am 07.07.2024 um 16:08 Uhr

Schadenersatz nach Hundebiss
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Nach einem Hundebiss in den Oberschenkel hatte ich Frau Grauvogl um Rechtsauskunft gebeten. Nach der ersten Analyse und Bewertung meines Falls durch Frau Grauvogl hatte ich sie gebeten mich ggü. der zuständigen Haftpflichtversicherung zu vertreten. Aufgrund meiner dabei gemachten Erfahren würde ich Frau Grauvogl jederzeit wieder um die Vertretung meiner Interessen bitten und werde sie auch in meinem Umfeld empfehlen.
Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihr freundliches Feedback und die angenehme Zusammenarbeit. Gerne vertrete ich Sie bei zukünftigen Rechtsproblemen jederzeit erneut.

Ihre Rechtsanwältin Carolin Grauvogl
PG

von P. G. am 14.02.2024 um 12:14 Uhr

angenehme und professionelle Betreuung
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ich habe sehr positive Erfahrungen in Bezug auf Schadensersatz & Schmerzensgeldrecht gemacht. Sehr lieb und entgegenkommend!
Sehr geehrte Frau Grubisic,

vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Gerne können Sie jederzeit bei rechtlichen Problemen wieder auf mich zukommen.

Ihre Rechtsanwältin Carolin Grauvogl
BB

von B. B. am 12.02.2024 um 11:18 Uhr

Empfehlung - Exzellente Rechtsanwältin!
Verkehrsrecht
Rechtsanwältin Grauvogl zu wählen war die richtige Entscheidung. Verständliche Erläuterung des Sachverhalts, professionelle Beratung und schnelle Reaktionszeiten. Letzten Endes all dies unkompliziert. Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr B.,

ich freue mich, dass wir Ihre Forderungen vollständig durchsetzen konnten. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr positives Feedback! Gerne unterstütze ich Sie auch in zukünftigen Rechtsfragen.

Ihre Rechtsanwältin Carolin Grauvogl

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Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
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Kontaktdaten von Carolin Grauvogl

  • Adresse

    Fürther Straße 224
    90429 Nürnberg

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Kanzlei-Impressum

1. Name und Anschrift des Dienstanbieters (§ 5 Abs. Nr. 1, 2 TMG)
Rechtsanwältin Carolin Grauvogl, Fürther Str. 224, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911/ 394 208 04, E-Mail: info@kanzlei-grauvogl.de
2. Angabe der Kammer (§ 5 Abs.1 Nr.5a TMG)
Die Rechtsanwältin Carolin Grauvogl gehört folgender Rechtsanwaltskammer an: Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Klosterweg 129 · 90455 Nürnberg, Tel. 0911 300360, https://www.rak-nbg.de
3. Berufsbezeichnungen (§ 5 Abs.1 Nr.5b TMG)
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden (Rechtsanwaltskammer Nürnberg)
4. Berufsrechtliche Regelungen (§ 5 Abs. 1 Nr.5c TMG)
Für die Rechtsanwältin Grauvogl gelten folgende Gebühren – Berufsordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE), Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die oben genannten Vorschriften können Sie einsehen auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de
5. Weitere Informationspflichten nach § 2 DL-InfoV (§ 5 Abs.2 TMG)
Rechtsanwälte sind gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Rechtsanwältin Grauvogl verfügt über eine Berufshaftpflichversicherung bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München. Räumlicher Geltungsbereich: Unbeschränkt mit Ausnahme von außereuropäischem Rechtsbezug sowie bzgl. Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Rechtsanwältin Grauvogl ist die Wahrnehmung widerstreitender Interessen gemäß § 43a Abs. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) untersagt. Die Prüfung, ob ein Interessenkonflikt vorliegt, wird jeweils vor der Annahme eines Mandates vorgenommen.
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