- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Erbrecht
- Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Wirtschaftsrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Rechtsanwalt und Notar Christian Brockmann
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Brockmann ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig. RA Brockmann setzt die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Praxis im Bereich des Versicherungsrechts, des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Erbrechts sowie im Bereich des Immobilien- und Baurechts und des Wirtschafts- und Vertragsrechts.
Versicherungsrecht
RA Brockmann berät Verbraucher und Unternehmer sowie Versicherungsagenten und -makler im Bereich des Versicherungsrechts im außergerichtlichen Bereich sowie im Hinblick auf die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht.
Im Versicherungsrecht ist RA Brockmann im Wesentlichen in folgenden Sparten tätig: Lebens- und Berufunfähigkeitsversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht, Sach- sowie Krankenversicherungsrecht.
Im Bereich von Versicherungsagenturen und Maklern berate ich im Hinblick auf vertragliche Gestaltungen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht z.B. im Hinblick auf Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern nach § 89b HGB.
RA Brockmann ist seit Juni 2007 Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechtes steht die Unterstützung von Verbrauchern, Unternehmern und Finanzmaklern im Vordergrund, aktuell relevant sind insbesondere die Themen Vorfälligkeits-entschädigung, Widerrufsrecht, Bearbeitungsgebühren sowie die Beratungspraxis bei verschiedenen unterschiedlichen Kapitalanlageformen (fehlerhafte Kapitalanlageberatung), außerdem Rechte des Kapitalanlegers bei geschlossenen oder offenen Fonds bzw. sonstigen Kapitalanlageformen.
Erbrecht
Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um Ihre Interessen für den Erbfall effektiv zu gewährleisten. Ich unterstütze Sie daher umfassend - auch unter berücksichtigung steuerlicher Aspekte - bei der Umsetzung Ihrer letztwilligen Verfügung, z. B. eines Testaments oder Erbvertrags, und berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen. In diesem Zusammehang sind regelmäßig auch Übertragungen von Grundbesitzungen, z.B. unter Nießbrauchs- bzw. Wohnrechtsvorbehalt zu Lebzeiten des Erblassers in Betracht zu ziehen. Nach dem Erbfall übernehme ich die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, setze Erbengemeinschaften auseinander oder berate Sie zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht, Baurecht
Meine Mandanten berate und begleite ich auch im Grundstücksrecht und Immobilienrecht. In der Regel geht es dabei um die Veräußerung oder den Erwerb von Grundstücks- und Immobilieneigentum bzw. um baurechtliche Fragen bei Neubauten oder gebrauchten Immobilien. Im Zuge dessen gestalte ich Kaufverträge und begleite deren gesamter Abwicklung. Außerdem steht die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen beim Immobilienkauf - sei es im Falle eines Neubaus durch Kauf vom Bauträger oder im Falle des Erwerbs einer gebrauchten Immobilie - im Vordergrund. Dabei ergeben sich häufig auch baurechtliche Rechtsprobleme die vor dem Verwaltungsgericht einer Klärung zugeführt werden bzw. Mängel- und Gewährleistungsansprüche, die ich aufgrund jahrelanger anwaltlicher Erfahrung im Sinne des Mandanten durchsetze.
Wirtschaftsrecht
Im Bereich des Wirtschaftsrechts verfüge ich sowohl über weitreichende Kenntnisse als auch über ein hohes Maß an Erfahrung. Ich berate Sie kompetent und begleite Sie effektiv bei Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufen, Fusionen, Umstrukturierungen und Unternehmensübernahmen. Gleichzeitig bin ich Ihnen bei der rechtssicheren Erstellung von wirtschaftsrechtlichen Dokumenten, wie z. B. von Gesellschaftsverträgen und Kaufverträgen, behilflich.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf meine Rechtstipps – dort erhalten Sie erste Informationen zu Ihrer rechtlichen Situation und können anschließend über das Formular Kontakt aufnehmen.
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Rechtstipps 1
Bankrecht: Rückforderung von Bearbeitungsgebühren, Verjährung
25.04.2023
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