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Rechtsanwalt

Christian Fletcher

  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Herr Christian Fletcher ist Inhaber der Kanzlei WF Fletcher und Fletcher und führt die Traditionskanzlei seines Vaters fort. Er berät in alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Tod eines Menschen stehen. Nachfolgend sind einige der angebotenen Dienstleistungen aufgelistet: 

Prozessvertretung in streitigen Erbsachen (Erbstreit)

Herr Rechtsanwalt Fletcher ist ein erfahrener Prozessanwalt. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst insoweit z.B.

  • Klage auf den Pflichtteil (Stufenklage),
  • Klage auf Teilung der Erbengemeinschaft (Erbteilungsklage/Erbauseinandersetzungsklage),
  • Auskunftsklage (z.B. über Verbleib von Nachlassgegenständen),
  • Klage auf Feststellung des Erbrechts (z.B. bei Unwirksamkeit des Testaments wegen Demenz),
  • Klage auf Herausgabe des Nachlasses,
  • Erbunwürdigkeitsklage,
  • Beratung im Hinblick auf Forum Shopping in internationalen Erbfällen,
  • Klärung der Zuständigkeit nach der EuErbVO,
  • Beratung im Hinblick auf das Europäische Nachlasszeugnis,
  • Streitige Verfahren betreffend einen Erbschein und
  • Streitige Verfahren zur Erteilung einesTestamentsvollstreckerzeugnisses.

Vertretung in nicht-streitigen Nachlassverfahren  

In nicht-streitigen Nachlassangelegenheiten ist Herr Fletcher insbesondere bei Bezügen zu Spanien, den USA, Kanada oder England tätig. Seine Leistungen umfassen z.B.

  • Nicht-streitigen Verfahren zur Erteilung des Erbscheins (Erbscheinverfahren),
  • Nicht-streitige Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses,
  • Auslegung ausländischer Testamente oder
  • Klärung des anwendbaren Erbrechts.

Testamentsvollstreckung

Herr Rechtsanwalt Fletcher ist auch als Testamentsvollstrecker tätig, z.B.

  • für die Nachlassabwicklung (Abwicklungsvollstrecker),
  • zur Überwachung des Vollzugs von Auflagen (Auflagenvollstrecker) und Vermächtnissen (Vermächtnisvollstrecker),
  • zur Verwaltung des Erbes von geschäftsunfähigen/minderjährigen Personen (Verwaltungsvollstrecker) und zur Sicherung der Rechte des Nacherben (Nacherbenvollstrecker).

Deutsch-spanisches Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

Gemeinsam mit Herrn Martinez Salinas berät er im deutsch-spanischen Erbfall. Typische Fälle sind:

  • Abwicklung von Erbschaften in Spanien (Erbschaftsannahme in Spanien, Erbteilung, Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer, Umschreibung des Grundbuchs in Spanien);
  • Optimal abgestimmte Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer und deutschen Erbschaftsteuer.
  • Beratung zur legalen Verringerung und Vermeidung der spanischen und deutschen Erbschaftsteuer bei deutsch-spanischem Vermögen;
  • Vorweggenommene Erbfolge von Immobilien in Spanien (z.B. Schenkung oder "Verkauf an den Erben");
  • Vorbereitung eines handschriftlichen oder notariellen Testaments bei deutsch-spanischem Vermögen;
  • Recherchen zu Vermögen in Spanien (z.B. Grundbuchauszug, Handelsregister-Recherchen);
  • Gerichtiliche und außergerichtliche Vertretung zur Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche (z.B. deutscher Pflichtteil oder spanisches Noterbrecht) in Spanien;
  • Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren in Deutschland bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts.
  • Vertretung in deutschen Erbscheinverfahren bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts.

Unsere Mandanten

Die Mandanten des Herrn Rechtsnawal Fletcher  kommen aus dem gesamten süddeutschen Raum, z.B. München, Nürnberg, Augsbur, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Fürth, Erlangen, Bamberg, Bayreuth, Aschaffenburg, Kempten (Allgäu), Rosenheim, Neu-Ulm, Stuttgart, Ulm, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Pforzheim, Ludwigsburg, Esslingen a. N., Tübingen, Villingen-Schwenningen, Konstanz, Aalen, Baden-Baden).

Christian Fletcher ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Vertrauensanwalt des AvD
  • DAV
  • MAV

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