
Christian Schneider
- Bankrecht & Kapitalmarktrecht
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- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Schneider ist seit dem Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit mit Thematiken des Verbraucherschutzes befasst.
Die Entwicklungen und umfassende Begleitung der Geschädigten im Zuge des Dieselskandals haben seine bereits angelegte Ausrichtung einer pragmatischen Herausarbeitung einer für die Mandantschaft wirtschaftlich sinnvollen Lösung im gerichtlichen wie außergerichtlichen Bereich weiter geschärft.
Unter anderem auch diese Eigenschaften sind zudem nunmehr beim Vorgehen gegen illegale Online-Glücksspiel-Anbieter einzubringen. Wer bei nicht legalen Online-Casino- / -Automatenspielen oder Online-Sportwetten Geld verloren hat, kann die Erstattung der erlittenen Verluste vom jeweiligen Glücksspiel- respektive Sportwettenanbieter geltend machen. Auf unserer Homepage sind aktuelle Informationen zu finden, wie man beim illegalen Glücksspiel verlorenes Geld zurückerhalten kann.
Ein weiteres bearbeitetes verbraucherschützendes Thema ist die Begleitung im Rahmen von abgeschlossenen Online-Coaching-Verträgen. Die überwiegende Anzahl der Coaching-Anbieter hat ihre Dienstleistung ohne eine nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz erforderliche Zulassung angeboten. Wer im Rahmen eines Online-Coaching-Vertrags Geld investiert hat, kann dieses im Einzelfall wegen Nichtigkeit des Vertrags vom Coaching-Anbieter zurückfordern. Unsere Kanzlei steht Ihnen gern unterstützend zur Seite, wenn verlorenes Geld vom Coaching-Anbieter zurückerhalten werden kann.
Neben der Betreuung von Massenschadensverfahren hat Rechtsanwalt Schneider umfassende Kompetenzen und Erfahrungen in individuellen Klageverfahren erworben, um die Besonderheiten des Einzelfalles zur Geltung kommen zu lassen. Daher hat für Rechtsanwalt Schneider eine stets transparente und seriöse Kommunikation zu den Verfahrensbeteiligten Priorität, wobei naheliegende Gegenargumentationen in der Einschätzung nicht zu kurz kommen dürfen.
Einen weiteren Interessenschwerpunkt bildet das Bank- und Kapitalmarktrecht. Die praktischen Erfahrungen umfassen hier insbesondere das Kredit(vertrags-)recht sowie allgemeine Bankgeschäfte, aber auch Rechtsfragen im Rahmen des Kapitalmarktes.
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