Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung
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"Die richtige Taktik entscheidet!"
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OLG Braunschweig: Rückforderung gegen Veranstalter unerlaubten Online-Glücksspiels bestätigt
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Über mich
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist Ihr verlässlicher Partner im Diesel-Abgasskandal, beim Widerruf von Autokrediten bzw. Kfz-Finanzierungen sowie Leasingverträgen, im Bereich "Glücksspiel" beim Vorgehen gegen Online-Casionos und Sportwetten-Anbieter und für Schadensersatz gegen Facebook wegen des Facebook-Datenlecks.
Zur Person
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung. Er betreut über 20.000 Geschädigte des Dieselabgasskandals in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Aktuelle Themen: Klagen im Bereich "Glücksspiel" gegen Online-Casinos und Sportwetten-Anbieter. Wer dort beim Glücksspiel Geld verloren hat, kann die Verluste vom betreffenden Online-Casino bzw. Sportwetten-Anbieter zurückfordern. Die dafür einschlägige Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Die Homepage der Kanzlei wird zu diesem aktuellen Thema fortlaufend aktualisiert. Dort sind alle Informationen zu finden, wie man sein beim Glücksspiel verlorenes Geld von einem Online-Casino bzw. Sportwetten-Anbieter zurückerhalten kann.
In einem Hackerforum sind kürzlich 533 Millionen Datensätze von Facebook-Usern aufgetaucht. Von diesem Facebook-Datenleck sind auch etwa 6 Millionen deutsche Nutzer betroffen. Die enthüllten Informationen umfassen vollständige Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie persönliche Angaben wie Beziehungsstatus. Auf unserer Homepage können Sie überprüfen, ob auch Sie vom Datendiebstahl betroffen sind. Durch die veröffentlichten Daten kommt es zu einem Anstieg an betrügerischen Spam-Nachrichten. Zum Ihnen zustehenden Schadensersatz: Sie haben das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu EUR 5.000 sowie Auskunft über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu verlangen. Unsere Kanzlei berät Sie gerne darüber, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen und welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können.
Unsere Kanzlei vertritt Sie gerne auch hinsichtlichlich den Datenlecks bei Deezer, Twitter und Linkedin.
Bank- und Kapitalanlagerecht gehören traditionell zu einem Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist schon während seiner Zeit bei den Rechtsanwälten Gerats, Hartung & Partner zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Klaus Joachim Hartung, Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht, in diesem Rechtsgebiet tätig gewesen. Er vertritt kompetent Ihre Interessen, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung oder Vermögensverwaltung geht. Betroffene Produkte sind unter anderem Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Devisen, Futures, Investmentfonds, Obligationen, Optionen, Swaps und Zertifikate aller Art. Auch Bürgschafts- und Kreditrecht gehören zum Spektrum seiner anwaltlichen Fallbearbeitung. Weitere Themen sind die Rückabwicklung von Lebensversicherungen, Fondsbeteiligungen und Darlehen aller Art, insbesondere Widerrufsfälle im Bereich von Immobilien-Darlehen und Kraftfahrzeugfinanzierungen. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung prüft die juristische Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche in einer kostenlosen Erstberatung.
Seine Mandanten schätzen seine unkomplizierte Herangehensweise und die hohe Zuverlässigkeit in der Abwicklung juristisch komplexer Vorgänge. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist ein Prozess-Anwalt, der die Auseinandersetzung auch gegen große Gegner nicht scheut. In Massenschadensfällen erkennt er die Notwendigkeiten zur größtmöglichen Reduzierung des individuellen Verlustes. Sein Credo lautet: "Die richtige Taktik entscheidet!"
Kein Fall ist wie der Andere! Der Ausgang eines strafrechtlichen Verfahrens kann für unsere Mandanten von existenzieller Bedeutung sein. Mit dem notwendigen Überblick das volle Maß an juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, der richtigen Strategie und notwendigen Ausdauer vertritt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung Ihre Interessen vor allem auch im Arbeitsrecht. Er erhebt für Sie eine zielführende Kündigungsschutzklage. Er begegnet den Stärken des Gegners mit der richtigen Taktik und deckt die Schwächen des Gegners schonungslos auf.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist in erster Linie auf den Gebieten des Strafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsrechts und Zivilrechts tätig. Außerdem bearbeitet er intensiv Mandate aus den Bereichen Arbeitsrecht und Bankrecht, bei denen einerseits das Kündigungsschutzrecht und andererseits Kapitalmarktrecht seine Schwerpunkte sind.
Seit mehr als drei Jahrzehnten ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung intensiv und mit Leidenschaft auf den verschiedenen Gebieten des Arbeitsrechts mit dem Schwerpunkt der Erhebung von Kündigungsschutzklagen tätig. Er verteidigt auch Ihr Unternehmen gegen eine Kündigungsschutzklage. Er vertritt Ihre Interessen als Arbeitnehmer oder auch als Arbeitgeber mit dem erforderlichen Nachdruck bei allen deutschen Arbeitsgerichten in den verschiedenen Instanzen und auch schon außergerichtlich.
In Strafsachen liegt der Fokus seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht vor allem im Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Bereich Verkehrsrecht betreut er Sie sowohl straf- als auch zivilrechtlich, so dass die Abwicklung eines Verkehrsunfalls in einer Hand liegt.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld sind zivilrechtliche Mandate rundum Kraftfahrzeuge, in denen es beispielsweise um Kaufrecht oder Werkvertragsrecht sowie um Leasingrecht geht.
Vita
• geboren am 29.3.1964
• 1989 erstes Staatsexamen
• 1990 Promotion an der Universität zu Köln
• 1993 zweites Staatsexamen
• 1993 - 2016 Partner der Kanzlei Gerats, Hartung & Partner GbR
• 2016 - 2019 Partner der Kanzlei MBK Rechtsanwälte GbR
• 2019 Gründer der Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Unsere Mandanten
Immer wenn es in scheinbar aussichtslosen Fällen um viel Geld geht: Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung vertritt Privatpersonen, aber auch gewerblich tätige Mandanten sowie Gruppen und Organisationen, die gemeinsam investierten und zu Geschädigten von Machenschaften am Grauen Kapitalmarkt oder Bankbetrug wurden. Er betreut Geschädigte betrügerischer Insolvenzen ebenso wie Leidtragende von Nachrangdarlehen.
Fachanwaltschaften
• seit 1997 Fachanwalt für Strafrecht
Mitgliedschaften
• Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
• Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
• Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
• Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Sonstige Tätigkeiten
• Stellvertretender Vorsitzender der Einigungsstelle der IHK Mittlerer Niederrhein zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Dr. Gerrit W. Hartung wird von "test.de" als Rechtsanwalt für die Begleitung von Widerrufen von Immobiliendarlehen empfohlen.
Qualifikationen und Auszeichnungen
Kompetenzen
Sprachen
Deutsch • EnglischRecht international
Mitgliedschaften
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)Kontakt
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