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Bewertungen

SO

von S. O. am 11.04.2019 um 19:48 Uhr

Top Anwalt!
Urheberrecht & Medienrecht
Eine angenehme und kompetente Beratung durch Hr. Brandt war stets gegeben. Über den aktuellen Stand der Bearbeitung wurde ich dauerhaft informiert. Vielen Dank für die reibungslose, schnelle und positive Erledigung!
Würde ich jederzeit weiter empfehlen!
GH

von G. H. am 23.02.2019 um 20:29 Uhr

Arbeitsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Brandt ist ein kompetenter und engagierter Rechtsanwalt.
Sehr zu empfehlen!
LF

von L. F. am 22.01.2019 um 17:24 Uhr

Urheberrechtsverletzung
Urheberrecht & Medienrecht
Zwei Mal suchten wir Herrn Brandt aufgrund Abmahungen bezüglich des Filesharings auf, worauf er uns nett und informativ beriet. In beiden Fällen gelang es ihm, die geforderte Zahlung um ein gutes Stück herunterzuhandeln. Ein Rechtsanwalt, auf den man sich verlassen kann!
UG

von U. G. am 21.10.2018 um 12:37 Uhr

Gute Hilfestellung bei Scheidung
Familienrecht
Herr Brandt ging sehr gut auf meine Fragen und Ziele ein und versuchte mir nicht seine Vorstellungen aufzudrängen. Es ging um unangemessene finanzielle Forderungen meiner Ex-Frau bei Scheidung bezüglich Unterhalt und Vermögensausgleich. Er war offen dafür, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln. Mit seiner rechtlichen Kenntnis konnten wir meine Vorstellungen beim Scheidungstermin durchsetzen und die Forderungen meiner Ex-Frau reduzieren.
AR

von A. R. am 02.08.2018 um 18:29 Uhr

Urheberrechtsverletzung
Urheberrecht & Medienrecht
Was für mich positiv ist , dass ich in kurzer Zeit ein extrem erfreuliches Ergebnis bekommen habe .
Herr Brandet ist der Anwalt, dem man vertrauen kann .

Ich bedanke mich Ihnen :)
Rashid
KR

von K. R. am 09.02.2018 um 07:29 Uhr

Abänderung des Unterhalts an meine Exfrau nach §1579 Nr. 2 BGB
Familienrecht
Mein Ziel war es, die Unterhaltszahlungen an meine Exfrau zu beenden, da sie jetzt in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt.
Leider kam es nach einigen Schriftsätzen zu einem Verfahren, welches mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung an meine Exfrau endete. Dies war zwar anders als gedacht, aber dennoch zufriedenstellend, da ich mein Ziel somit auch erreichte.
Ich kenne Herrn Brand als ruhigen, aber zielstrebigen, hochmotivierten und sympathischen Anwalt.
Seiner fachlichen Kompetenz hatte die gegnerische Vertretung nichts entgegen zu setzen. Die Richterin sah die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs jedoch nicht als gegeben.
Bei zukünftigen Rechtsstreitigkeiten würde ich mich wieder an ihn wenden und kann ihn wärmstens weiter empfehlen!
FN

von F. N. am 04.10.2017 um 10:08 Uhr

Versorgungsausgleich
Familienrecht
RA Brandt hat mich im Rahmen eines Versorgungsausgleichs vertreten. Er hat mit großem persönlichen Einsatz das schwierige Verfahren erfolgreich zu Ende geführt.
PW

von P. W. am 21.09.2017 um 11:37 Uhr

Wohnrecht
Familienrecht
In einen unangenehmen Familienrechtsstreit (Wohnrecht) gezwungen hatten wir das Glück an einen sehr engagierten und besonnen Anwalt zu geraten. Herr Brandt hat uns stets umfangreich beraten und betreut. Immer für seine Mandanten präsent hat er umsichtig agiert und die Angelegenheit zum Erfolg geführt. Sein Auftreten vor Gericht war souverän und zeugte von großer Fachkompetenz. Wir können Herrn Brandt und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen. Danke Herr Brandt!
AM

von A. M. am 31.08.2017 um 12:02 Uhr

Wegerecht
Allgemeine Rechtsberatung
Wir sind Mieter einer Gewerbeeinheit, deren Parkplätze (willkürlich) durch das Setzen von Posten unzugänglich gemacht wurden. Unser Vermieter musste rechtliche Schritte in die Wege leiten. Herr Brandt löste dies in hervorragender Weise durch die Einbindung der Mietparteien. Wir fanden eine gütliche Lösung. Unsere Parklätze sind jetzt wieder zugänglich.
FL

von F. L. am 30.01.2017 um 17:25 Uhr

Geldforderung!
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe Herrn Brandt wegen einer Geldforderung in Höhe von 2000.- Euro aufgesucht. Er meinte, dass meine Forderung wenig Aussicht auf Erfolg habe. Zudem würde er bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung ein Honorar von 600.- Euro verlangen, welches sich aus der Höhe des Streitwertes ergibt. (Die 1-stündige Beratung kostete mich übrigens ca. 240.- Euro!)

Er meinte allerdings, dass ihm dann der Weg zum Gericht nach Schwabach (ca. 75 Kilometer) zu weit sei, er den Gerichtstermin wegen der "großen" Entfernung nicht persönlich wahrnehmen würde. Das Honorar müsste ich aber trotzdem bezahlen.

Mich hat das sehr geärgert! So viel Geld, aber der Weg ist zu weit! Ich habe dann ohne anwaltliche Hilfe den Gerichtstermin wahrgenommen und allein meine Interessen vertreten. Die Verhandlung dauerte ca. 10 Minuten und die Richterin gab mir in allen Punkten recht.
Kostentransparanz ist uns wichtig, wir klären immer über Kosten und Risiken eines Verfahrens auf. Hier teilten wir mit, dass bei außergerichtl. und anschließender gerichtl. Durchsetzung der Forderung von 2000 € gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Anwalts-/Gerichtskosten von ca. 890 € (zzgl. Fahrtkosten: ca 90 €) anfallen. Da kein Beweismittel für das Darlehen vorlag, die Gegnerin bestritten hatte, zur Zahlung verpflichtet zu sein, hatten wir erklärt, dass eine Niederlage in einem Prozess und damit ein Verlust des genannten Betrags realistisch ist. Wir haben auftragsgem. die Schuldnerin angeschrieben, die auf unser Schreiben nicht reagierte. Wir empfahlen, für einen Gerichtstermin in Schwabach einen dortigen RA einzuschalten; zu relevanten Kostensteigerungen hätte dies nicht geführt.