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Sehr gut
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Bewertungen

CT

von C. T. am 25.07.2020 um 21:10 Uhr

Rückerstattung von Reisekosten
Zivilrecht
Herr Schlüter hat uns schnell, kompetent und zu unserer Zufriedenheit vertreten!
JS

von J. S. am 13.06.2020 um 22:39 Uhr

Top !!
Verkehrsrecht
Ich habe mich rund um wohl gefühlt. Herr Schlüter hat meine Angelegenheit zu meinen Gunsten geregelt und mein Recht durchgesetzt.
Bei rechtlichem Rat rüde ich ihn sofort wieder aufsuchen.
Vielen Dank
JB

von J. B. am 08.06.2020 um 15:15 Uhr

Top Anwalt!! Nimmt sich Zeit
Allgemeine Rechtsberatung
Freundlich
Nimmt sich Zeit
Bearbeitet tiefgründig
WK

von W. K. am 24.05.2020 um 20:27 Uhr

Unfallregulierung
Allgemeine Rechtsberatung
Alles Top. Sehr freundlich und kompetent.
Jederzeit zu empfehlen.
Danke.
NS

von N. S. am 15.05.2020 um 09:35 Uhr

top Schadensregulierung
Verkehrsrecht
Herr Schlüter setzt sich sehr engagiert und beharrlich für die Themen seiner Mandanten ein, ich bin sehr zufrieden, danke
BL

von B. L. am 12.05.2020 um 20:31 Uhr

Unfallregulieung
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ich bin auf Empfehlung zu dieser Kanzlei gekommen. Meine Angelegenheiten wurden perfekt bearbeitet. Herr Schlüter weiß wirklich, wie man einem die Unsicherheit nimmt. Ich werde – falls notwendig – wieder zu Herrn Schlüter gehen. Danke.
RR

von R. R. am 12.05.2020 um 20:29 Uhr

Unfallschaden
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ich bin sehr zufrieden mit der Kanzlei Schlüter. Ich bin auf Empfehlung gekommen und wurde nicht enttäuscht. Mein Anliegen war nicht einfach, wurde aber mit Biss von Herrn Schlüter erledigt. Bei Bedarf komme ich wieder auf die Kanzlei zurück.
FS

von F. S. am 29.04.2020 um 17:01 Uhr

...das war es dann doch nicht
Zivilrecht
positiv: freundliches Auftreten beim Erstgespräch
negativ: ursprünglicher Auftrag war eine Klagevertretung, daraus wurde die Empfehlung zur (vor der Klage vorgeschrieben) Schlichtung, diese endete mit nicht zufriedenstellendem Ergebnis aus Mandantensicht. Vorher gab es Verzögerungen wegen Vertretung eines Kollegen und Krankheit ohne Mandanteninformation und leider Vorgehen ohne Rückspache. Schriftwechsel zur Schlichtung wurde an falsche Adresse gesendet, dadurch wieder Verzögerungen. Leider gab es keine Information über Kosten der Vertretung bei der Schlichtung, Eine Bereitschaft zur Honorarreduzierung wegen des holperigen Ablaufes wurde abgelehnt.
Sehr geehrter Herr S.,

zunächst bedanke ich mich für das positive Feedback und nehme auch die negative Kritik zur Kenntnis - wenngleich ich etwas irritiert darüber bin.

Ich weise ausdrücklich zurück, dass ein zufriedenstellendes Ergebnis aus Mandantensicht nicht erzielt werden konnte. Gleiches gilt für die Kommunikation und Beratung.

Sie kamen ende Oktober 2019 mit einer Nachbarschaftsstreitigkeit zu mir, welche bereits seit 2008, protokolliert (Lärm- und Störprotokoll) seit 2016, besteht. Sie begehrten die Unterlassung der Lärm-, Geräusch-, und Geruchsbelästigung ausgehend von einem Kleingartenverein.

Aufgrund der bereits umfangreichen geführten Korrespondenz, baten Sie um einen Abschluss der Angelegenheit vor März 2020.

In dem im Februar mehrstündig durchgeführten Schlichtungsverfahren, konnten wir ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis erzielen. Dieses wurde mit Ihnen gemeinsam erarbeitet. Sie und Ihre Frau waren durchgehend anwesend, mit den getroffenen Regelungen einverstanden und stimmten auch auf Nachfrage meinerseites, jedem einzelnen Punkt der getroffenen Regelungen zu.

Ich weise auch nochmals ausdrücklich daraufhin, dass über den eigentlichen Rechtsanspruch hinausgehend, weitere Vereinbarungen zu Ihren Gunsten erzielt werden konnten.

Leider verkennen Sie nach wie vor, dass es keinen Anspruch dahingehend gibt, dem Störer die Art der Umsetzung und Durchführung aufzuerlegen. Dieses mag aus Ihrer Sicht unbefriedigend sein.

Die Abrechnung erfolgte auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und war dem Grunde und Höhe nach angemessen und gerechtfertigt. Es konnte ein mehr als zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden, sodass eine von Ihnen vorgeschlagenen Reduzierung der Kostennote um 25 % nicht gerechtfertigt gewesen wäre.

Ich wünsche Ihnen dennoch alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Schlüter
Rechtsanwalt
JK

von J. K. am 03.02.2020 um 17:36 Uhr

Führerscheinentzug
Verkehrsrecht
Absolut empfehlenswert! Durch die kompetente Arbeitsweise von Herrn Schlüter konnten wir meinen Fall erfolgreich und zu meiner vollsten Zufriedenheit abschließen.
CM

von C. M. am 16.05.2019 um 09:55 Uhr

Top!!!
Ordnungswidrigkeitenrecht
Der befürchtete Führerscheinentzug konnte abgewendet werden! Tausend Dank nochmal!!!!