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Über mich
Herzlich willkommen in unserer Dresdner Fachanwaltskanzlei und dem anwalt.de-Profil von
RECHTSANWALT
CLEMENS BIASTOCH*
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
* Rechtsanwalt im Anstellungsverhältnis
Rechtsanwalt Clemens Biastoch verhilft Ihnen insbesondere bei diesen rechtlichen Fragen zu Ihrem Recht:
Bau- und Architektenrecht
- Beratung sowie Prozessvertretung von Generalunternehmern, Wohnungsbaugesellschaften, kommunalen Auftraggebern, Bauunternehmen und privaten Auftraggebern in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts
Verkehrsrecht
- Beratung und Vertretung im Verkehrszivilrecht sowie im allgemeinen Schadenersatzrecht (Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen für Sachschäden und Personenschäden)
Ob Landesbauordnung, Bauvertrag, Baugenehmigung, Pfusch am Bau ...
Im Baurecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren und allen am Bau beteiligten Personen und Unternehmen. Dieser Bereich gehört zu den konfliktträchtigsten rechtlichen Gebieten, was häufig daran liegt, dass Absprachen auf der Baustelle oft nur mündlich und nicht schriftlich getroffen werden. Im Baurecht ist es zudem besonders wichtig, in den oft jahrelangen Auseinandersetzungen den Fokus auf die entscheidenden Fragen zu behalten.
Rechtsanwalt Clemens Biastoch setzt sich sowohl für private als auch gewerbliche Auftraggeber und Auftragnehmer ein. Dies beginnt häufig schon mit der Gestaltung des Vertrags oder der baubegleitenden Beratung bis hin zur Bauabnahme. Bereits an dieser Stelle kann es zu Schwierigkeiten kommen, insbesondere wenn es um strittige Nachträge und verhängte Baustopps geht. Hier ist es entscheidend, kurzfristig sachgerechte und für alle Beteiligten tragbare Lösungen zu finden.
Auch nach der Abnahme gibt es häufig noch Raum für Streitigkeiten, insbesondere bei der Geltendmachung von Schlussrechnungen oder der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Für diese nicht immer juristischen, sondern häufig auch technischen Bewertungen können wir Ihnen geeignete Sachverständige vermitteln.
Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, vertritt Rechtsanwalt Clemens Biastoch Sie selbstverständlich auch vor Gericht, sowohl in selbstständigen Beweisverfahren als auch Klageverfahren.
Sie sind an einem Unfall beteiligt, wollen Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen oder abwehren oder suchen nach Unterstützung gegenüber Versicherungen? – In all diesen Fragestellungen berät Sie Rechtsanwalt Clemens Biastoch effektiv und kompetent.
Im Verkehrszivilrecht ist Rechtsanwalt Biastoch Ihr kompetenter Ansprechpartner, so z. B. bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen sowie auch im allgemeinen Schadenersatzrecht, z. B. nach Glatteisunfällen/-stürzen und bei Ansprüchen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten.
Wenn in einem der genannten Rechtsgebiete Informations- und Beratungsbedarf besteht, dann kontaktieren Sie uns gern! Setzen Sie sich mit uns per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung! Wir nehmen uns Ihres Problems an.
DRESDNER FACHANWÄLTE
19 Anwälte – 25 Rechtsgebiete
Seit über 25 Jahren werden Mandantinnen und Mandanten in der Kanzlei KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de in allen ihren Rechtsbelangen hochqualifiziert beraten und durchsetzungsstark von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten.
Unser Anspruch ist es, Ihr Anliegen kompetent, lösungsorientiert und schnell zu klären.
Wir bieten Ihnen:
- kurzfristige Besprechungstermine
- unverzügliche und verständliche Informationen über den Sachstand Ihres Mandates
- fachlich kompetente und freundliche Mitarbeiter
- moderne Kommunikationswege
Um eine optimale Beratung und Vertretung zu gewährleisten, ist eine effektive und qualitativ hochwertige Kanzleiorganisation von grundlegender Bedeutung. Bereits 2009 haben wir deshalb unser Kanzlei- und Organisationsmanagement nach ISO 9001:2015 durch externe Auditoren zertifizieren lassen und unterliegen einer regelmäßigen freiwilligen Überprüfung.
Unsere Geschäftszeiten:
Wir sind montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr für Sie da. Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Für Ihre Anreise mit dem Pkw stehen Ihnen Parkplätze in der Königstraße und Theresienstraße sowie am Palaisplatz zur Verfügung.
Mit den Straßenbahnlinien 4 oder 9 gelangen Sie bequem zur Haltestelle „Palaisplatz", mit den Linien 3, 6, 7, 8 sowie 11 zur Haltestelle „Albertplatz". Von beiden Stationen erreichen Sie die Kanzlei innerhalb weniger Gehminuten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dresdner-fachanwaelte.de
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von S. R. am 23.01.2025 um 09:22 Uhr

Mit Grüßen vom Palaisplatz, Rechtsanwalt Clemens Biastoch und das Team von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
von B. K. am 02.10.2024 um 11:28 Uhr

Alles Gute für Sie.
Mit Grüßen vom Palaisplatz, Rechtsanwalt Clemens Biastoch und das Team von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
von R. H. am 26.09.2024 um 16:57 Uhr

Mit Grüßen vom Palaisplatz, Rechtsanwalt Clemens Biastoch und das Team von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
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Die Berufsträger der Rechtsanwaltskanzlei sind deutsche Rechtsanwälte. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Gleiches gilt für die Titel Fachanwältin bzw. Fachanwalt.
Sämtliche Berufsträger der KUCKLICK Rechtsanwälte GbR sind Mitglieder der:
Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Kammer des öffentlichen Rechts -
Glacisstr. 6
01099 Dresden
Tel.: +49 (351) 31859-0
Fax: +49 (351) 33608-99
E-Mail: info@rak-sachsen.de
Internet: www.rak-sachsen.de
Die berufsrechtlichen Regelungen für die Mitglieder mit der Berufsbezeichnung »Rechtsanwältin« bzw. »Rechtsanwalt« sind folgende:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Diese Gesetze und Verordnungen finden sich auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de.
Berufsrechtliche Vorgaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Berufshaftpflichtversicherer: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der europäischen Union.
Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://webgate.ec.europa.eu/odr
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG: Die Kanzlei KUCKLICK Rechtsanwälte GbR ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der KUCKLICK Rechtsanwälte GbR lautet: DE185963602
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