

Im Arbeitsrecht brauchen Sie vor allem eines: Einen juristischen Sparringspartner, der Ihnen kompetent, persönlich, erreichbar und erfahren den Rücken freihält. Ihren Anwalt auf Augenhöhe.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Strafrecht
- Wettbewerbsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Rechtsanwalt Daniel Frick
Fachanwalt Arbeitsrecht
Sommerfeld van Suntum Frick
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht setzt sich aus dem individuellen Arbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht zusammen. Bereits während des Bewerbungsprozesses ergeben sich für zukünftige Arbeitnehmer und Arbeitgeber verschiedene Rechte und Pflichten, z. B., wenn bei der Ablehnung der Bewerbung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen wurde.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt überprüfe ich auch den Arbeitsvertrag oder das Kündigungsschreiben auf unwirksame Inhalte und vertrete Sie, wenn Sie den Klageweg beschreiten möchten. Weiterhin berate ich Sie zu Angelegenheiten des Betriebsrats, Tarifverträgen u. V. M.
Allgemeines Vertragsrecht
Rechtssichere Verträge bilden die wichtigste Grundlage für erfolgreiche Geschäfte. Deshalb widme ich mich im Vertragsrecht Ihrer Vertragsdokumente und übernehme deren Prüfung, Optimierung oder gänzliche Neugestaltung. Ich berate Sie rund um nachteilige Klauseln und zeige Ihnen, wie Sie Ihre Interessen optimal im Vertrag verankern können. Sollten Sie vor Streitigkeiten mit dem Vertragspartner stehen, helfe ich Ihnen außerdem, diese zügig beizulegen, damit das Vertragsverhältnis erfolgreich fortgeführt werden kann.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, also ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird? Solche können einen Abstandsverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ganz einfach Falschparken umfassen. Mit Geldbußen geahndet werden auch Rechtsverstöße im Arbeitsrecht, gegen Meldepflichten oder im Wirtschaftsstrafrecht. In solchen Fällen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt selbstverständlich engagiert und kompetent zur Seite.
Wettbewerbsrecht
Wenn es um den Schutz von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen oder um die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche geht, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung im Wettbewerbsrecht und stehe Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.
Strafrecht
Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie dringend und schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen. Mit der passenden Strategie kann ich als Ansprechpartner dafür sorgen, dass die Ermittlungen gegen Sie gegebenenfalls eingestellt und die Vorwürfe fallengelassen werden, bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt. Ansonsten helfe ich Ihnen dabei, die Weichen für einen Prozess von Anfang an richtig zu stellen. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, auch für einen solchen Fall die entsprechende Strategie für Sie vorzubereiten.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.
Sprachen
- Deutsch
Bewertungen 4
von G. R. am 10.09.2022 um 11:26 Uhr
Vielen Dank.
von A. S. am 04.04.2022 um 10:24 Uhr
von T. W. am 14.01.2021 um 15:54 Uhr

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Es gelten als berufsrechtliche Regelungen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 5, 01099 Dresden (www.rak-sachsen.de). Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" bzw. "Rechtsanwalt" und "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht", " Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" und "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" wurde in Deutschland verliehen. Die berufsrechtlichen Regelungen sind u. a. die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (siehe folgender Link: www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/). Die Berufsbezeichnungen "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht", "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" sowie "Fachanwalt für Arbeitsrecht" richten sich nach § 1 Fachanwaltsordnung (FAO) i. V. m. § 43 c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordung (BRAO).
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