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Bewertungen

GR

von G. R. am 10.09.2022 um 11:26 Uhr

Thema Arbeitsvertrag und Kündigung
Arbeitsrecht
Hohe fachliche Kompetenz. Sehr freundlich und lösungsorientiert. Vermittelt Sicherheit.
Vielen Dank.
FN

von F. N. am 02.08.2022 um 09:53 Uhr

Nicht empfehlenswert!
Arbeitsrecht
Ausschluss von Behinderten u. a. aus unseren demokratischen Rechtsstaat.
Sehr geehrter Herr N! Zufriedene Mandanten sind für mich die Grundlage meiner Arbeit. Mein Team und ich bedauern sehr, dass Sie nun, 6 Jahre nach Beendigung des Mandats unzufrieden sind. Der damalige Vergleich wurde natürlich mit Ihrer vollen Zustimmung geschlossen und brachte Ihnen eine hohe fünfstellige Abfindung. Daher überrascht es mich, dass Sie nun, nach dieser langen Zeit trotz des einvernehmlich guten Ergebnisses zum Mittel der schlechten Bewertung greifen. Zumal ich Ihnen selbstverständlich bereits mehrfach via E-Mail und Telefon erneut erläutert hatte, dass wir damals die bestmögliche Option für Sie erreicht hatten. Daher möchte ich eine kurze Zusammenfassung des komplexen Sachverhalts für Sie einstellen:

Nachdem sich andere Anwälte an Ihrem Fall versuchten und gescheitert waren, konnten wir mögliche Gründe für die Unwirksamkeit einer Unterrichtung zum Betriebsübergang entdecken. Diesem konnten wir so widersprechen und nach mehr als 9 Jahren Ihre Weiterbeschäftigung wunschgemäß einklagen. Selbstverständlich hat sich Ihr damaliger Arbeitgeber mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Weiterbeschäftigung gewehrt. Denn für ihn ging es um mehrere 100, wenn nicht 1000e Arbeitnehmer, die sich mit anwaltlicher Hilfe wieder in das Arbeitsverhältnis einklagen wollten.

Was war der Grund für einen Vergleich? Es zeichnete sich eine relevante Änderung der Rechtsprechung beim Bundesarbeitsgericht ab. Bis zum damaligen Zeitpunkt galt ein unendliches Widerspruchsrecht. Tatsächlich hat sich kurz nach unserem Vergleich die Rechtsprechung dahingehend geändert, dass der Widerspruch nur noch innerhalb von 7 Jahren ab Informationsschreiben geltend gemacht werden kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. August 2017 - Az. 8 AZR 265/16). Wie das Bundesarbeitsgericht auf die Zahl 7 gekommen ist, wird für immer ein Geheimnis bleiben. Fakt ist: Ihr Fall lag außerhalb dieser 7 Jahre. Wenn wir den Rechtsstreit bis zum Bundesarbeitsgericht geführt hätten, hätten Sie nicht nur keine Abfindung erhalten, Sie hätten auch alle Kosten tragen müssen, denn Sie waren nicht rechtsschutzversichert.

Was heißt das also hinsichtlich Behinderung? Die Weiterbeschäftigung bei Ihrem damaligen Arbeitgeber wäre auch trotz Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft nicht durchzusetzen gewesen. Das oben zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts hätte sogar dazu geführt, dass unsere Klage abgewiesen worden wäre. Ihnen wäre ein Schaden in Form von Gerichts- und Anwaltskosten im fünfstelligen Bereich entstanden, wenn Sie den Vergleich nicht abgeschlossen hätten. Das heißt: wir haben Sie als Schwerbehinderten vor einem für Sie finanziellen wie emotionalen Schaden geschützt und mit dem Vergleich Ihr Recht für Sie erstritten. Einvernehmlich. Ich hoffe sehr, wir konnten nun auf diesem Wege alle Zweifel ausräumen. Ich bin mit Leidenschaft Anwalt. Die Gesetze mache ich nicht – aber ich hole stets das Beste für meine Mandanten heraus. Darauf können Sie zählen.

Mit besten Grüßen
Daniel Frick
AS

von A. S. am 04.04.2022 um 10:24 Uhr

Persönlich, kompetent, engagiert und sehr unterstützend
Arbeitsrecht
Meine bislang eher misstrauische Sicht auf die Anwaltszunft hat sich komplett gedreht: Herr Frick unterstützt bei allen Fragen rund ums Arbeitsrecht sehr kompetent und vor allem: auch für Nicht-Juristen verständlich! Darüberhinaus denkt er sich außergewöhnlich gut in unsere Situation hinein und berät über seinen Themenbereich hinaus wie ein ehrlicher, sehr unbestechlicher Partner. Wir sind sehr dankbar für so einen Rechtsanwalt! Hier finden Sie: Tiefes Fachwissen, hohe menschliche Kompetenz und ein außergewöhnliches Engagement.
TW

von T. W. am 14.01.2021 um 15:54 Uhr

Beratung zu einer finanziellen Forderung
Allgemeine Rechtsberatung
Vielen Dank an die Kanzlei Sommerfeld van Suntum Frick für die Veretung in einer Rechtsangelegenheit. Besonderen Dank an RA D.Frick, ein sehr freundlicher,kompetenter und erfolgsorientierter Anwalt. Seine sympatische Art, sachliche Kompetenz, Schlagfertigkeit und Rhetorik sind bewundernswert. Volle Punktzahl, und das verdientermaßen.
Danke für Ihr Feedback!