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Rechtsanwalt

Daniel Hankwitz

Rechtsanwaltskanzlei Hankwitz
Rechtsanwaltskanzlei Hankwitz
www.hankwitz.de
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Zivilrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Hankwitz wurde im Jahre 2002 gegründet und berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmer in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht. Herr Rechtsanwalt Hankwitz steht Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker in diesen Rechtsgebieten, wie auch bei der Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen mit Rat und Tat zur Seite.


Herr Rechtsanwalt
Daniel Hankwitz
Fachanwalt für Familienrecht, 
Fachanwalt für Erbrecht und zert. Testamentsvollstrecker (DVEV)

Herr Rechtsanwalt Hankwitz verfügt über die Fachanwaltstitel für Familienrecht und Erbrecht, die ihm von der regionalen Rechtsanwaltskammer verliehen wurden, nachdem er die entsprechenden theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen hatte. Um stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bleiben, nimmt er regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. 


Familienrecht

Beratung und Vertretung rund um Ehe, Trennung und Scheidung Bei einer Trennung oder Ehescheidung begleitet Herr Rechtsanwalt Hankwitz seine Mandanten mit dem nötigen Fachwissen und Fingerspitzengefühl, informiert zum Güterrecht, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich und unterstützt bei der Vermögensaufteilung. Insbesondere, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist eine sinnvolle Regelung des Sorgerechts (elterliche Sorge) und Umgangsrechts wichtig, auch hierbei unterstützt er gerne. Darüber hinaus berät er zum Unterhaltsrecht für Ehegatten, Kinder und Eltern, übernimmt die Berechnung des Unterhaltsanspruches sowie die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung. Gerne können Sie sich auch an ihn wenden, wenn Eheverträge oder Partnerschaftsverträge gestaltet oder Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen ausgearbeitet werden sollen. 

Erbrecht

Interessenvertretung für Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte. Eine frühzeitige Gestaltung der Nachfolge ist ratsam, damit spätere Streitigkeiten unter den möglichen Erben vermieden werden können. Herr Rechtsanwalt Hankwitz, auch Fachanwalt für Erbrecht, übernimmt die rechtssichere Erstellung und die eingehende Prüfung von Erbverträgen, Testamenten und Vermächtnissen sowie die umfassende Beratung zur gesetzlichen und vorweggenommenen Erbfolge. Ebenfalls berät er Erbengemeinschaften bei Erbauseinandersetzungen, setzt im Rahmen des Pflichtteilsrechts entsprechende Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten durch und berät auch zu den Themen Enterbung, Erbausschlagung oder Erbverzicht. Ferner ist Herr Rechtsanwalt Hankwitz als Testamentsvollstrecker tätig.

Forderungseinzug und Inkasso

Die Rechtsanwaltskanzlei Hankwitz hilft Ihnen als Unternehmen oder Privatperson umfassend bei der Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen, angefangen von der außergerichtlichen Vertretung über das Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahren und das Klageverfahren vor Gericht bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Wo ist der Unterschied zu einem Inkassobüro?

Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Bereich des Forderungseinzugs und Inkassos geht aufgrund der Ausbildung weiter als die eines Inkassounternehmes. Im Gegensatz zu Inkassounternehmen vertreten Rechtsanwälte ihre Mandanten auch in streitigen Prozessen vor Gericht, zu denen es relativ leicht kommt, wenn ein Schuldner auf ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben nicht bezahlt und/oder gegen einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid Rechtsmittel einlegt. Inkassounternehmen ist dies nicht gestattet, so dass in diesen Fällen ohnehin ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Ein vermeintlicher, bei näherer Betrachtung häufig nicht vorhandener Kostenvorteil bei der Beauftragung eines Inkassobüros kann sich oftmals zu einem Nachteil entwickeln, weil die Erstattung der Inkassokosten unter Umständen nicht in voller Höhe zugesprochen wird. Ein direkter Kostenvergleich kann sich daher lohnen!

Kontakthinweis 

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei. 

Anfahrtsinformationen / Parkmöglichkeiten 

Die Kanzlei befindet sich am Marientorgraben gegenüber des Gewerbemuseumsplatzes bzw. des CineCitta. Die S-Bahn Haltestellen Marientor und Wöhrder Wiese, sowie die U-Bahn-Haltestelle Wöhrder Wiese sind nur wenige Meter von der Kanzlei entfernt. Sollten Sie mit dem Auto anreisen, empfehlen wir Ihnen die um die Kanzlei befindlichen öffentlichen Parkplätze, das direkt gegenüber der Kanzlei gelegene Parkhaus "Nürnberger Akademie" (Gewerbemuseumsplatz) (derzeit vorübergehend geschlossen) oder das Parkhaus "Katharinenhof". 

Daniel Hankwitz ist gelistet in Rechtsanwälte Nürnberg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Nürnberg
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht beim Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beim Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht beim Deutschen Anwaltsverein
  • Nürnberg-Fürther Anwaltsverein

Rechtsprodukte 1

Kontaktdaten von Daniel Hankwitz

  • Adresse

    Marientorgraben 7
    90402 Nürnberg

    NaN km (von Ihrem Standort)

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Kanzlei-Impressum

Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG

Rechtsanwalt Daniel Hankwitz
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Marientorgraben 7
90402 Nürnberg
Telefon 0911 / 999179-0
Telefax 0911 / 999179-17
E-Mail: info(at)hankwitz.de

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer
Rechtsanwalt Daniel Hankwitz ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Straße 115, 90429 Nürnberg, Telefon 0911 / 926330, www.rak-nbg.de, info@rak-nbg.de

Verantwortlicher i.S.d. DDG:
Rechtsanwalt Daniel Hankwitz

Berufshaftpflichtversicherung mit örtlichem Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln, www.axa.de

Berufsrechtliche Regelungen
Die geltenden berufsrechtlichen Regelungen – Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU (CCBE), Fachanwaltsordnung (FAO), Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) – sind abrufbar auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.

Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Nürnberg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) (www.rak-nbg.de, info@rak-nbg.de) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@brak.de
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