Zweck des Einzeltestaments
Ohne wirksames Testament wird der Nachlass nach dem Ableben nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt, ohne dass auf den Willen oder die Wünsche des Verstorbenen Rücksicht genommen wird. Der Wille und die Wünsche des Verstorbenen sind daher nur dann zu beachten, wenn ein formgültiges wirksames Testament errichtet wurde. Auch kann ein Testament einen Familienstreit verhindern, wenn die Verteilung der einzelnen Vermögensgegenstände eindeutig geregelt ist. Besonders wichtig ist das wirksame Einzeltestament auch dann, wenn Unternehmensanteile zum Vermögen gehören, denn bei einer fehlenden oder unklaren Nachfolgeregelung stirbt meist nicht nur der Unternehmer, sondern auch sein Unternehmen bzw. das Unternehmen, an dem er beteiligt war.
Es gibt damit viele Gründe für ein Testament. Ihr letzter Wille wird aber nur umgesetzt, wenn das Testament wirksam ist. Für ein wirksames Testament müssen einige Regeln beachtet werden, denn das Erbrecht kann sehr komplex sein. Zu den wichtigsten Regeln gehört z. B. der Bestimmtheitsgrundsatz, wonach unbestimmte Formulierungen im Testament problematisch sind.
Ihr Rechtsanwalt erstellt einen Entwurf für Ihr Testament
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Erstellung eines, individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenen Entwurfs für Ihr Testament. Mit einem Testament können Sie die Verteilung Ihres Nachlasses selbst regeln. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu entsprechend beraten und die rechtssicheren und möglichst nach Ihren Wünschen passenden Formulierungen vorschlagen. Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen das erstellte Testament zuschicken. Damit dieses wirksam wird, müssen Sie es entweder noch einmal handschriftlich abfassen oder notariell beglaubigen lassen.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit Ihrem Rechtsanwalt die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.