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Verteidigung
ohne geographische Einschränkung vor allen Gerichten in Frankreich. Sie selbst oder ein Angehöriger sind in eine Strafsache in Frankreich verwickelt - warten Sie nicht, die Sache ohne Beiziehung eines landeskundigen Strafrechtlers zu erledigen. Rufen Sie einfach an!
Die fremdartige Auslandssituation verunsichert, nehmen Sie eine Ladung immer ernst, die Strafsache erledigt sich nicht von selber, aber am besten mit Sachkunde. Auch bei einem nicht übersetzten offiziellen Schreiben sollten Sie trotzdem herausfinden, worum es geht. Häufig ist der nächste Schritt ein europäischer Haftbefehl, der sich dem geschulten Auge ankündigt und verhindert werden kann.
Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und suchen Sie aktiv nach Verteidigung und geeigneter Beratung, damit Sie die Sache richtig einschätzen können.
Nehmen Sie am besten frühzeitig durch die richtige strategische Entscheidung Einfluss auf Ihr Verfahren und Ihre Chancen.
Informieren Sie sich, wie Sie sich verhalten müssen, weil Sie eine Ladung vor ein Strafgericht haben, das in Frankreich liegt.
Strafverfolgung durch die französische Staatsanwaltschaft geschieht grenzüberschreitend und es muss richtig reagiert werden. Bereits ein Verhör in Deutschland in Erledigung einer französischen Strafsache muss in Kenntnis des fremden Prozessrechts vorbereitet werden.
Strafrecht ist ein allgemeiner Begriff, der insbesondere klassische Strafverfolgung von Privatpersonen oder Unternehmen betrifft. Das französische Strafverfahren verhandelt die öffentlichen Interessen (Anklage durch die Staatsanwaltschaft) und die zivilen Interessen (zivile Ansprüche der Geschädigten bzw. Opfer) in einem Verfahren.
Die Strafverfolgung von Unternehmen richtet sich in den meisten Fällen zwar gegen das Unternehmen als juristische Person, lässt aber die parallele Strafverfolgung der Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzenden etc. im gleichen Verfahren zu. Nur in seltenen Fällen verzichtet die Staatsanwaltschaft auf die Verfolgung der Geschäftsführer oder anderer Verantwortlicher, die dann auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden.
Verkehrsrecht / Schadenregulierung / Unfälle allgemein
Unfallschadenregulierung, Verhandlung über die Schadenersatzberechtigung bzw. Verpflichtung im Rahmen des Strafverfahrens, Ansprüche bei Personenschaden, Verfahren mit Versicherungen, Begleitung notwendiger medizinischer Gutachten zur Ermittlung der Ansprüche.
Familienrecht : Hier bei Verletzung der Unterhaltsverpflichtung oder des Umgangsrechts mündet der verletzte Anspruch bevorzugt in eine direkte Ladung vor das zuständige Strafgericht.
Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht: Die zuständigen Behörden arbeiten mit den Staatsanwaltschaften und es lohnt sich, in einem frühen Stadion im Hintergrund zu verteidigen. Grundsätzliche Beratung zum Verfahren im Vorfeld beugt Missverständnissen im Umgang mit den Behörden vor, die nicht verständigungsfreundlich handeln.
Wettbewerbsrecht: Vorbereitende Ermittlungen durch die DGCCRF (Aufsichtsbehörde) und nachfolgende Strafverfahren bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Verfahren haben häufig eine europäische Dimension und benötigen sachkundige Lösungsansätze.
Nach Bedarf finden Besprechungstermine in Deutschland statt.
Die Honorarfrage wird immer individuell besprochen.
PERSÖNLICHE DATEN IM KURZPROFIL
Rechtsanwältin in Deutschland und Avocat à la Cour in Frankreich. Ordentliches Mitglied der Rechtsanwaltschaften beider Länder mit doppelter Eignungsprüfung. 25 Jahre praktische Erfahrung und Kenntnis der Rechtssysteme beider Länder. Regelmäßige Fortbildung in Frankreich und in Deutschland.
Ständige Zusammenarbeit mit der deutschen Botschaft in Paris und den Konsulaten.
Lehrbeauftragte an der Universität Cergy-Pontoise.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV) Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
- Rechtsanwaltskammer Koblenz
- Rechtsanwaltskammer Paris
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Recht international
- Deutsches Recht
- Französisches Recht
- Europäisches Recht
Mitgliedschaften
- DAV Deutscher Anwaltverein
- DAV Deutscher Anwaltverein Frankreich stv. Vors.
- DAV Deutscher Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
Bewertungen 27
von D. G. am 19.03.2025 um 08:12 Uhr
von O. S. am 09.01.2025 um 17:40 Uhr
von P. R. am 23.09.2024 um 08:45 Uhr
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" wurde in Deutschland verliehen.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Avocat" wurde in Frankreich verliehen.
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Service de la Déontologie
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75053 Paris Cedex 01
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Tel. +49 261 303350
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Gruppenhaftpflichtversicherung Ordre des Avocats de Paris, Ansprechpartner ist die Kammer Paris
Die Versicherung gilt für Frankreich und die Tätigkeit in der gesamten EU.
Berufsrechtliche Regelungen :
BRAK
https://webgate.ec.europa.eu

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