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Bewertungen

KS

von K. S. am 21.12.2022 um 15:44 Uhr

Insolvenzeröffnungsverfahren
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Gabel war bei unserem ersten Telefonat sehr strukturiert und konnte mir innerhalb weniger Minuten einige wichtige Tipps und Hinweise geben.
HT

von H. T. am 20.10.2022 um 08:49 Uhr

überragend & vorrausschauend
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
In einem 3-stündigen "Arbeits- & Strategiegespräch" konnte sich Herr Gabel umfassend in unsere Situation sowie die existierenden Chancen und Risiken einarbeiten und draus Handlungsmöglichkeiten für uns ableiten. Wir sind von der Arbeitsweise, Erfahrung und Kompetenz von Herrn Gabel mehr als überzeugt.
Vielen Dank für die gute und ausführliche Bewertung.
PG

von P. G. am 23.09.2022 um 08:57 Uhr

Sehr kompetent!
Allgemeine Rechtsberatung
Überaus kompetent!
HZ

von H. Z. am 04.04.2022 um 21:13 Uhr

GbR - Gefahr Kreditkündigung - Folgen Insolvenz GbR (Prävention)
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Konstruktiv, kreativ, ehrlich und direkt! Was will man in Krisensituationen mehr?
Das freut mich. Ich hoffe, dass Sie nun wieder aus der Offensive handeln können und die während der Bearbeitung entstandenen Anregungen zur nachhaltigen Anpassung oder Änderung des Geschäftsmodells näher prüfen und ggf. umsetzen.
AT

von A. T. am 02.04.2022 um 07:56 Uhr

Vorzeitige Restschuldbefreiung - Sonderabkommen mit einzelnen Gläubigern
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Hätte ich RA Gabel zeitiger getroffen, wären mir Ärger und sinnlos ausgegebenes Geld erspart geblieben. Seine Grundeinstellung "Geht nicht - Gibt`s nicht!" überträgt er zu 100% auf seine Arbeit, Kompetenz und Erreichbarkeit....alles hervorragend. Das Ergebnis am Ende muss nicht zwingend das sein, welches der Mandant gerne hätte - zumindest nicht im Insolvenzrecht. Es kann auch die Verhinderung eines noch größeren Schadens sein. And the Oscar goes to...
Herzlichen Dank an die "Oscar Jury". Es gibt mehr Möglichkeiten zu einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu kommen, als dies im Gesetz und im Netz nachlesbar ist. Das ist die jedoch die Kür, die dafür beherrscht werden will. Sonst wird aus dem freudigen Auftakt einer vorzeitigen Restschuldbefreiung ein böser Sturz.
Interessierte können sich die Zusammenhänge zwischen § 294 InsO Gleichbehandlung der Gläubiger, § 295 InsO Obliegenheiten des Schuldners, § 296 Verstoß gegen Obliegenheiten, § 300 InsO Entscheidung über die Restschuldbefreiung und § 303 InsO Widerruf der Restschuldbefreiung dazu ansehen. Damit sind sie gut vorbereitet auf eine Beratung. Oder sie suchen einen wirklichen Spezialisten auf, der dies von sich aus wissen wird.
MW

von M. W. am 22.02.2022 um 13:17 Uhr

Vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 InsO (Insolvenzordnung) a. F.
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Hr Gabel war zu jedem Zeitpunkt meines Mandates für mich erreichbar, er brachte die Insolvenzverwalterin innerhalb kürzester Zeit durch qualifizierte Anträge und Kontakt dazu das Verfahren ernst zu nehmen und zügig in meinem Sinne voran zu treiben. Umgangssprachlich hat er dem Amtsschimmel Beine gemacht. An seinem Fachwissen und kompetenter Erklärung habe ich zu jedem Zeitpunkt profitiert! Es war mir möglich alle Schritte zu verstehen und zu wissen wo wir uns befinden und was als nächstes folgen soll, was im Insolvenzrecht bestimmt nicht alltäglich ist. Ich würde Ihn ohne Bedenken meinen Verwandten und Freunden empfehlen.
Herzlichen Dank, ohne Ihn hätte sich das alles unnötig in die Länge gezogen!
Sie werden bemerkt haben, dass mein Entsetzen über Ihre Erfahrung mit der Insolvenzverwalterin mir zusätzlichen Antrieb gab. Leider kein Einzelfall.
Gerichte sind Aufsichtsorgane im Insolvenzverfahren, interessieren sich aber kaum für eine angemessene und zügige Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Nur das hätte Ihnen schon geholfen, eine deutlich geringere Zuzahlung für die 35% Quote in die Insolvenzmasse zu leisten.
Herzlichen Dank für die Empfehlung!
JK

von J. K. am 13.12.2021 um 13:26 Uhr

Beratung Liquidation
Wirtschaftsrecht
Übersichtliche rundum Betreuung
BD

von B. D. am 08.11.2021 um 18:44 Uhr

Präventiver Insolvenz-Schnell-Check als Erstberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Der Herr Gabel hat mich sehr ausführlich und kompetent über meine bevorstehende Insolvenz beraten. 5 Sterne sind nicht genug!
Es freut mich, dass auch schon meine kostenlose Erstberatung Ihrem Anspruch umfassender und kompetenter Beratung entsprechen konnte.
MC

von M. C. am 08.11.2021 um 11:00 Uhr

Schnelle und äußerst kompetente Beratung
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Gabel reagierte schnell und verfügt über sehr viel Erfahrung. Mit seiner ruhigen, angenehmen Art verschaffte er sich zeitnah einen Überblick über den Sachverhalt. Mit klaren Strukturen begleitete er die Ableitungen von Handlungsempfehlungen.
Gerne berate ich junge Unternehmen zu zwangsläufig auf deren Weg aufkommenden Fragen zu Insolvenzrisiken als Startup. Die rechtzeige Sanierung eines Startup lässt sich i.d.R. einfach und zeitnah gestalten - vorausgesetzt, dass das Geschäftsmodell die gebotene Perspektive hat.
MF

von M. F. am 22.10.2021 um 17:29 Uhr

Insolvenzverwalter Inanspruchnahme Geschäftsführung § 64 GmbHG - Haftung um 98,8% reduziert
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Gabel konnte sich sehr schnell in meine Situation hinein denken.
Seine Vorgensweise war schnell zielgerichtet und führte zum Erfolg.
Den Insolvenzverwalter davon überzeugen zu können, dass eine generell übliche Gläubigerversammlung abzuhalten, aus speziellen Gründen entbehrlich ist (seine Rechtfertigung dafür ergibt sich aus der Präambel des Vergleichs), hat das ganze zusätzlich beschleunigt. Wir berücksichtigen auch die psychische Belastung, besonders wenn man einer mehrfach sechsstelligen Forderung ausgesetzt ist.