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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

IG

von I. G. am 10.05.2023 um 07:58 Uhr

Einforderung Pflichtteil
Erbrecht
Herrn Linnemann kannte ich bereits aus einen vorhergehenden erbrechtlichen Fall. Auch diesmal hat er meine Interessen optimal vertreten, meine ursprünglichen Erwartungen bzgl. des Pflichtteils wurden deutlich übertroffen. Mit seiner unaufgeregten Art und immer, vor allen Dingen der Gegenseite gegenüber (in positivem Sinne) den richtigen Ton treffend, hat er viel für mich erreicht. Es kam zu einer schnellen einvernehmlichen Lösung. Mit der Beratung und dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und empfehle Rechtsanwalt Linnemann gerne weiter.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung. Es freut mich, dass der Fall schnell, einvernehmlich und mit einem sehr positiven Ergbnis für Sie abgeschlossen werden konnte.
MS

von M. S. am 25.04.2023 um 15:19 Uhr

Gesellschaftsrecht / Genossenschaftsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Linnemann ist uns aus seiner früheren Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Genossenschaftsverbands bekannt. Er hat unsere Bank schnell und umfassend im Zusammenhang mit geplanten Satzungsänderungen beraten.
Er hat sich dem Fall schnell und umfassend angenommen. Wir sind mit seiner Beratung sehr zufrieden und empfehlen ihn gerne weitere
Herzlichen Dank für die gute Bewertung.
SF

von S. F. am 07.03.2023 um 17:48 Uhr

Steuerberatervertrag-Steuerberaterwechsel
Zivilrecht
Zivilrecht / Steuerberatervertrag
Auf Herrn Linnemann wurden wir durch die positiven Bewertungen im Internet sowie seine steuerrechtliche Expertise und seine uns ansprechende Internetpräsentation aufmerksam. Unsere Erwartungen wurden voll erfüllt.
Es ging um die Beendigung eines Steuerberatervertrages. Wir hatten bereits seit einiger Zeit Zweifel, an der Qualität der Leistungen unseres Steuerberaterbüros. Zudem war der für uns zuständige StB zur Klärung offener Fragen nicht zu sprechen. Die Steuerberatungsgesellschaft weigerte sich auch, die uns von dritter Seite zur Fertigstellung des JA 2021 gesetzten Fristen zu beachten. Auch wurden zuletzt technische Anforderung zur Belegeinreichung von uns gefordert, die wir derzeit noch nicht erfüllen konnten. Wir wollten daher den StB-Vertrag einvernehmlich mit einer fairen Lösung für beide Seiten vorzeitig beenden. Dies wurde uns zunächst unter Verweis auf vertragliche Kündigungsfristen bis zum 31.12.2023 verweigert. Alternativ wurde uns ein Neuvertrag mit deutlich verringertem Leistungsumfang aber zugleich deutlich schlechteren Konditionen angeboten. Zugleich wurde erklärt, dass bis zur Unterzeichnung des Neuvertrages die weitere Bearbeitung des Mandates ruhe. Wir schalteten daraufhin Herrn Linnemann ein. Er stellte fest, dass sowohl der Steuerberatervertrag als auch der Neuvertrag in weiten Teilen gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und uns – entgegen der Auskunft des StB - ein jederzeitiges Kündigungsrecht zusteht. Er übernahm die weitere Korrespondenz mit dem Steuerberatergesellschaft und bemühte sich weiterhin um eine einvernehmliche Lösung. Die war aber leider mit der StB-Gesellschaft nicht möglich, so dass der Steuerberatervertrag am Ende beendet werden musste, weshalb die Angelegenheit leider wohl noch ein Nachspiel haben wird. Auch die Herausgabe der Daten musste erst noch durchgesetzt werden. Herr Linnemann hat sich schnell in die Details eingearbeitet, mit uns eine Strategie festgelegt und diese konsequent verfolgt. Wir waren immer über alle Aspekte des Falls gut informiert. Seine Empfehlungen waren klar und eindeutig. Am Ende hat die StB-Gesellschaft wohl auch eingesehen, dass ihr Verhalten uns gegenüber und ihre Rechtsauffassungen nicht haltbar sind. Besonders hervorzuheben ist das große persönliches Engagement von Herrn Linnemann (auch am Wochenende und in der Nacht), sein praktisches und lösungsorientiertes Vorgehen, sein vorausschauendes Agieren und seine Entschiedenheit in der Durchsetzungs unseres Rechts. Wir sind mit der Beratung und den Ergbnissen sehr zufrieden und empfehlen Herrn Linnemann gerne weiter.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung und Ihr Vertrauen. Gerne begleite ich Sie auch bei den nächsten Schritten.
RF

von R. F. am 17.12.2022 um 12:00 Uhr

Gesellschaftsrecht / Insolvenzrecht / Strafrecht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Linnemann hat uns gesellschaftsrechtlich, insolvenzrechtlich und strafrechtlich beraten und vertreten. Alle Probleme konnten gelöst und einer für uns vorteilhaften Lösung zugeführt werden. Ohne die kompetente Beratung durch Herrn Linnemann, hätten wir dies nicht unbeschadet erreicht. Hervorzuheben ist der Überblick von Herrn Linnemann und die daraus resultierende vorausschauende Beratung. Wir sind Herrn Linnemann für seine Unterstützung in schwierigen Zeiten sehr dankbar und empfehlen Ihn gerne weiter. Herr Linnemann ist unsere erste Anlaufstelle wenn es brennt. Nochmals Danke, Danke, Danke.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung. Gerne können Sie auch auf mich zu kommen, wenn es noch nicht brennt. Ich kann auch Brandschutz. Das ist zudem für alle weniger aufregend. Ich wünschen Ihnen allen schöne Weihnachten.
LH

von L. H. am 08.12.2022 um 18:19 Uhr

Beratung führt zum erfolgreichen Vertragsabschluss
Arbeitsrecht
Wurde von Herrn Linnemann sehr kompetent und konstruktiv beraten bei Vertragsverhandlungen zum Arbeitsvertrag und für relativ komplexe Zielvereinbarungen. Besonders hervorheben möchte ich, dass Herr Linnemann sehr rasch in die Materie der konkreten Ziele hineingefunden hat und mich dadurch konstruktiv und effektiv betreuen konnte beim Verhandeln. Beide Verträge kamen zustande und bieten eine hervorragende Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit meiner neuen Arbeitgeber:in. Danke!
Herzlichen Dank für die gute Bewertung. Alles Gute und viel Erfolg bei der neuen spannenden Aufgabe.
LH

von L. H. am 22.11.2022 um 13:43 Uhr

Abwicklungsvereinbarung
Arbeitsrecht
Herrn Linnemann war mir aus früheren Mandatierungen bekannt. Aufgrund der bisher guten Erfahrungen habe ich Ihn auch diesmal mit meiner Beratung und Vertretung bezüglich meiner betriebsbedingten Kündigung beauftragt. Er hat mich zu allen Fragen umfassend informiert und mich beim Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung mit meinem Arbeitgeber unterstützt. Besonders hervorzuheben ist sein Engagement und sein praktisches und lösungsorientiertes Vorgehen. Ich bin mit der Beratung und den Ergebnissen sehr zufrieden und empfehlen Herrn Linnemann gerne weiter.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung und alles Gute für den weiteren beruflichen Werdegang.
MfG Li
DB

von D. B. am 02.11.2022 um 14:31 Uhr

Aufhebungsvertrag in einer hervorgehobenen Stellung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin in einer hervorgehobenen Stellung in einem führenden IT-Unternehmen als SAP-Spezialist tätig. Im Rahmen von internen Umstrukturierungen trat mein Arbeitgeber mit dem Wunsch einer Vertragsbeendigung an mich heran. Über eine Recherche im Internet wurde ich aufgrund der guten Bewertungen auf Herrn Linnemann aufmerksam. Herr Linnemann hat sich schnell meinem Fall angenommen und ist mit meinem Arbeitergeber in Kontakt getreten. Das ursprüngliche Angebot eines Aufhebungsvertrages konnten wir in zähen Verhandlungen sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts der Vertragsbeendigung als auch hinsichtlich der Höhe der Abfindungszahlung deutlich verbessern. Auch konnten wir eine unwiderufliche Freistellung bei Fortzahlung meiner Bezüge bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnis sowie eine sog. Sprinterklausel im Fall einer vorzeitigen Beendigung erreichen. Ich kann mir jetzt in Ruhe eine neue Tätigkeit suchen. Wenn ich früher beim neuen Arbeitgeber anfangen will, bekomme ich das von meinem Arbeitgeber ersparte Gehalt als zusätzliche Abfindung. Das ist im Interesse beider Seiten. Parallel hat mich Herr Linnemann auch in sozialversicherungsrechtlichen Fragen und steuerlichen Fragen beraten und eine Auskunft bei der Agentur für Arbeit eingeholt. Mit der Beratung durch Herrn Linnemann war ich sehr zufrieden. Da Herr Linnemann auch viele Arbeitgeber berät, konnte er sich gut in meinen Arbeitger hineinversetzen und mir eine realistische Einschätzung geben, was erreichbar ist und was nicht. Ich hatte den Eindruck, dass wir ein für mich optimales Ergebnis erreicht haben. Mehr war nicht möglich. Ich bin mit der Beratung von Herrn Linnemann sehr zufrieden und empfehle ihn gerne weiter.
Herzlichen Dank für die gute und ausführliche Bewertung. Ich wünsche Ihnen beruflich und privat alles Gute und stehe Ihnen auch zukünftig gerne wieder zur Verfügung.
KA

von K. A. am 28.06.2022 um 09:26 Uhr

Sehr nett und freundlich
Allgemeine Rechtsberatung
Erst Kontakt überm Telefon und es war einfach top. Sehr professionell und freundlich. Fühlte mich sehr wohl bei herr Linnemann
Danke für die spontane und gute Bewertung. Wünsche Ihnen viel Erfolg.
MS

von M. S. am 03.03.2022 um 22:09 Uhr

Finanzamt / Steuerrecht
Steuerrecht
Vielen Dank Herr Linnemann für Ihre rasche, kompetente sowie äußerst transparente Evaluierung meines Sachverhalts. Ihr Leitsatz "Ich sage Ihnen, wie ich denke, damit Sie wissen, wie ich Sie berate" kam klar zur Geltung. Vielen Dank.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung. Freut mich, wenn ich Ihnen helfen konnte.
LT

von L. T. am 02.03.2022 um 09:56 Uhr

Erstberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Linnemann hat sehr schnell die Situation erfasst, die Konsequenzen bzw. die Rechtslage dazu erläutert und mich umfassend, fachlich kompetent und zielgenau beraten; man hat direkt das Gefühl, sich auf sein Wissen und seine Beratung verlassen zu können. Vielen Dank nochmal!
Herzlichen Dank für Ihre gute Bewertung. ich hoffe, Sie kommen mit den erteilten Auskünften weiter.