
- Fachanwalt für Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Dr. iur. Sascha Böttner, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg
Bundesweite Vertretung im Strafverfahren in allen Instanzen
Die Anwaltskanzlei Dr. Böttner ist als reine Strafrechtskanzlei auf die Rechtsgebiete Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert.
Der Gründer und Namensgeber der Kanzlei – Fachanwalt für Strafrecht Dr. Sascha Böttner – ist seit fast 10 Jahren erfolgreich als Strafverteidiger tätig und zählt in diesem Bereich zu den häufig empfohlenen Anwälten. Die in zahlreichen Strafprozessen bewährte Expertise des Kanzleigründers wird ergänzt durch ein qualifiziertes Backoffice und ein Netz von Kooperationspartner, welches je nach Bedarf die schnelle Zusammenstellung eines durchsetzungsstarken Teams von Fachanwälten der unterschiedlichsten Spezialisierungen und so eine qualifizierte Sicherung Ihrer Rechte auch fachübergreifend ermöglicht.
Beruflicher Werdegang von Rechtsanwalt Dr. Böttner
Entsprechend seiner Begeisterung für das Strafrecht hat Herr Dr. Böttner bereits von Beginn an sein Studium konsequent auf den Bereich des Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts ausgerichtet und sich zusätzlich mit Gesellschaftsrecht und den dort auftretenden strafrechtlichen Fragen der Wirtschaft sowie mit der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung (Deliktsrecht) auseinandergesetzt.
Das Studium hat er im Jahr 2001 nach nur 8 Semestern im Freischuss mit einem zweistelligen Prädikatsexamen abgeschlossen (unter den besten 10 % der Absolventen des Jahrgangs).
Es folgte die Promotion mit einer Doktorarbeit ebenfalls im Strafrecht, welche mit der Höchstnote „summa cum laude" bewertet und mit zwei Förderpreisen ausgezeichnet wurde.
Parallel dazu hat Herr Dr. Böttner während des Referendariats die Spezialisierung auf das Strafrecht unter anderem durch Stationen bei einem der erfolgsreichsten Strafverteidiger Deutschlands sowie dem Generalstaatsanwalt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht weiter ausgebaut.
Die große juristische Staatsprüfung mit Befähigung zum Richteramt hat Herr Dr. Böttner ebenfalls mit einem zweistelligen Prädikatsexamen (unter den besten 5 % der Absolventen des Jahrgangs) abgeschlossen.
Kompetenz im Strafrecht gegen das Machtgefälle im Strafprozess
In keiner anderen Verfahrensordnung ist man als Bürger – ob als Beschuldiger oder als Opfer einer Straftat – dem Machtgefälle des Staates so ausgeliefert wie im Strafprozess. Auf der einen Seite Richter und Staatsanwälte – in der Regel auf Strafrecht spezialisierte Spitzenjuristen mit Prädikat – und auf der anderen Seite der einzelne Bürger, der vielleicht noch nie mit der Justiz zu tun hatte und erst recht nicht mit der Staatsanwaltschaft.
Diesem Machtgefälle Kompetenz im Strafrecht entgegenzusetzen, war der Antrieb für Rechtsanwalt Dr. Böttner, den Verlockungen des Staatsdienstes oder einer lukrativen Tätigkeit in einer Großkanzlei zu widerstehen und mit der Gründung einer eigenen Strafrechtskanzlei ein Gegengewicht zu bilden, um die Rechte zahlreicher Mandanten im Strafprozess zu schützen und durchzusetzen.
Diesen Anspruch hat Herr Dr. Böttner in den vergangenen Jahren bereits in mehr als tausend Strafverfahren erfolgreich umgesetzt, von Ermittlungsverfahren bis hin zur Revision im Strafrecht vor BGH und OLG.
Aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigeren Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet, hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Herrn Dr. Böttner die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht” zu führen.
Die menschliche Komponente
Als Betroffener in einem Strafverfahren befinden Sie sich (zumindest in der Regel) in einer sehr belastenden Ausnahmesituation. Es steht häufig die Existenz oder zumindest der gute Ruf auf dem Spiel, manchmal sogar die Freiheit. Deshalb hat nicht nur Rechtsanwalt Dr. Böttner sondern sein gesamtes Team den Anspruch, Sie nicht nur juristisch sondern auch menschlich in Ihrer schwierigen Situation bestmöglich zu betreuen, damit Sie bald das Strafverfahren hinter sich lassen und sich wieder angenehmeren Dingen zuwenden können.
Sie können uns telefonisch unter 040/18 01 84 77 erreichen, in Notfällen wie Durchsuchungen oder Verhaftungen ist die Kanzlei bei Bedarf 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Mitglied im Verein Deutsche Strafverteidiger e.V.
- Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.
- Mitglied der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidiger e.V.
- Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung e.V.
- Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg
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von K. B. am 20.12.2024 um 22:53 Uhr
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von T. E. am 29.05.2024 um 12:11 Uhr
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Kanzlei-Impressum
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E-Mail: boettner[at]strafrecht-bundesweit.de (das [at] durch ein @ ersetzen)
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Rechtsanwalt Dr. iur. Sascha Böttner ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und führt die Titel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, die ihm in der Bundesrepublik Deutschland verliehen wurden.
Aufsichtsbehörde ist der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg, § 73 II Nr. 4 BRAO.
Die für die Berufsausübung maßgeblichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung der Rechtsanwäte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen können Sie im Internetangebot der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.
Die Berufshaftpflichtversicherung:
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
ERGO Versicherung AG
Vitoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
Versicherungsscheinnummer: HV-SV 71112024.6-00784-7406
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt 1.000.000 EUR pro Versicherungsfall bei einer Jahreshöchstleistung von 2.000.000 EUR.

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