Bewertungen von Dr. Henning Hartmann
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Bewertungen 250
TH
von T. H. am 16.04.2025 um 20:29 Uhr
Super Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr angenehme Beratung gut vorbereitet. Pünktlich zum Termin erschienen, kann ich immer weiterempfehlen. Alle Inhalte verständlich und deutlich vermittelt.
RM
von R. M. am 15.02.2025 um 23:03 Uhr
Hilfe falls Post kommt
Verkehrsrecht
Nach Kontaktaufnahme wurde ich nett aufeklärt, dass ich falls wegen meines undurchsichten Falles Post kommt (was nicht sicher ist ) mich umgehend melden kann. Dies ist für mich sehr beruhigend
PC
von P. C. am 10.11.2024 um 08:42 Uhr
MPU-Führerschein aus dem Ausland gültig?
Verkehrsrecht
Nach eingehender Analyse der Aktenlage erfolgte eine telefonische Beratung und andschliessende Bewertung.
Diese Bewertung entsprach dem, was das BDMV anschliessend bestätigte (auf Internetanfrage bei der Abteilung "Bürgerservice")
Gründlich, kompetent, rechtssicher.
AN
von A. N. am 11.10.2024 um 07:13 Uhr
EU Führerschein Italien
Verkehrsrecht
Ich muss mich sehr herzlich an die Kanzlei und Herr hartmann bedanken meine Fragen wurden schnell beantwortet und danke Herr hartmann bin ich wieder bald mobil vielen vielen Dank liebe Grüße Andreas
TT
von T. T. am 05.03.2024 um 10:41 Uhr
Sehr gut Informationen erhalten
Verkehrsrecht
Schnell und unkompliziert !
OP
von O. P. am 30.10.2023 um 08:20 Uhr
Perfekte Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Super schnell und sehr kompetent.
Absolut empfehlenswert
MH
von M. H. am 09.08.2023 um 01:03 Uhr
Einfach nur begeistert
Allgemeine Rechtsberatung
Heute morgen habe ich eine Anfrage gesendet und am Abend eine sehr informative Antwort erhalten . So schnel und es wurden mir sogar Fragen beantwortet auf die ich noch nicht mal eine Frage hatte .
Ich habe zwar schon von ihnen gehört und das auch im sehr positiven .
Ich möchte mich jetzt hier bei Ihnen herzlich bedanken das Sie mir weiter geholfen haben .
Etwas bereue ich grade schon das ich nicht bereits vor 2 Jahren mit ihnen in Kontakt getreten bin aber ja ist nun so .
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
Vielen Dank für das freundliche Feedback. h
HM
von H. M. am 13.03.2023 um 11:30 Uhr
EU Führerschein
Verkehrsrecht
Also wirklich der beste Anwalt
HK
von H. K. am 21.02.2023 um 08:28 Uhr
EU Führerschein
Verkehrsrecht
Absolut Top Anwalt. Der Antwortet auch am Sonntag. Vielen, vielen Dank Herr Dr. Hartmann. In meinem Stadt OS haben die sogenannten Beamten also Stadtmietarbeiter der Führerscheinstelle die meine und unser Steuergelder verbrauchen um uns zu schaden Stur und hartnäckig immer wieder behaupten das:
Nach einem bestandskräftigen Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland, berechtigt eine ausländische (neu erteilte) Fahrerlaubnis nicht automatisch zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland.
Dies ergebt sich aus § 29 Abs. 3 Nr. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Sollten Sie nach einer eventuellen Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Polen auch wieder in Deutschland Kraftfahrzeuge führen wollen, müssen Sie dieses Recht nach § 29 Abs. 4 FeV erst beantragen.
Kann mir hier jemand erklären warum wird das gemacht?
Ich habe vor Stadt OS zu verklagen wegen Falschaussagen, wegen Angstmacher, wegen verbreiten eine Unwissenheit.
Es sollte eine Muster Klage sein die alle andere Deutschen Behörden veranlassen zum Denken und inkompetente Miettraber auszuschalten.
Für was bitte kassieren die dicke Gehälter und lachen sich kaputt über dumme Volk?
Gibt es jemand hier der mir hilft Deutsche Stadt zu verklagen um denen zu Vernunft zu bringen?
Warum arbeiten Staatsbedienstete gegen den Volk? Sind sie schlecht oder ca. mit Absicht geschult? Oder gibt es jemand der DICKE INTERERSSE daran hat um mit MPU menge Geld zu machen?
Warum gibt es in keinem EU Land solche kranke MPU nur in Deutschland? Warum weil das unendliche Geldquelle ist. Mensch ich unwichtig Geld und noch mal Geld!!!
Wenn mir jemand über Verkehrssicherheit auf unseren Straßen Berichtet lache ich mich einfach kaputt. Sehen Sie sich die Statistiken in allen EU Ländern. Wo passieren am meisten Unfälle und aus welchen Grund?
Für jede Rechtlich Hilfe bin ich sehr Dankbar. Viele Liebe Grüße mit der Hoffnung, das sich jemand Findet der mir in den oben genannten Angelegenheit hilft.
LG aus OS Heinrich Kuddels
Nach einem bestandskräftigen Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland, berechtigt eine ausländische (neu erteilte) Fahrerlaubnis nicht automatisch zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland.
Dies ergebt sich aus § 29 Abs. 3 Nr. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Sollten Sie nach einer eventuellen Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Polen auch wieder in Deutschland Kraftfahrzeuge führen wollen, müssen Sie dieses Recht nach § 29 Abs. 4 FeV erst beantragen.
Kann mir hier jemand erklären warum wird das gemacht?
Ich habe vor Stadt OS zu verklagen wegen Falschaussagen, wegen Angstmacher, wegen verbreiten eine Unwissenheit.
Es sollte eine Muster Klage sein die alle andere Deutschen Behörden veranlassen zum Denken und inkompetente Miettraber auszuschalten.
Für was bitte kassieren die dicke Gehälter und lachen sich kaputt über dumme Volk?
Gibt es jemand hier der mir hilft Deutsche Stadt zu verklagen um denen zu Vernunft zu bringen?
Warum arbeiten Staatsbedienstete gegen den Volk? Sind sie schlecht oder ca. mit Absicht geschult? Oder gibt es jemand der DICKE INTERERSSE daran hat um mit MPU menge Geld zu machen?
Warum gibt es in keinem EU Land solche kranke MPU nur in Deutschland? Warum weil das unendliche Geldquelle ist. Mensch ich unwichtig Geld und noch mal Geld!!!
Wenn mir jemand über Verkehrssicherheit auf unseren Straßen Berichtet lache ich mich einfach kaputt. Sehen Sie sich die Statistiken in allen EU Ländern. Wo passieren am meisten Unfälle und aus welchen Grund?
Für jede Rechtlich Hilfe bin ich sehr Dankbar. Viele Liebe Grüße mit der Hoffnung, das sich jemand Findet der mir in den oben genannten Angelegenheit hilft.
LG aus OS Heinrich Kuddels
HK
von H. K. am 22.01.2023 um 18:41 Uhr
Führerschein aus Polen ohne MPU gültig in der gesamten EU
Verkehrsrecht
Sehr geehrter Herr Dr. Hartmann, ich möchte mich Herzlich bei Ihnen bedanken für eine schnelle und kompetente Beratung per Mail. Ich war recht unsicher wegen schreiben von meinem Straßenverkehrsamt in dem Sie mir geschrieben haben, dass:
"Eine im Ausland beantragte Fahrerlaubnis berechtigt Sie NICHT in der BRD ein Kraftfahrzeug zu führen bis Ihnen hier die Berechtigung hierzu wieder erteilt wurde"
Wenn ich mit meinem neuen ordnungsgemäß erworbenen (Laut EU auflagen) Führerschein aus Polen zurück bin werde ich Herr Dr. Hartmann bitten mir ein Gutachtens bzw. Bescheinigung über die aktuelle Gesetzeslage auszustellen falls ich durch die Deutsche Polizei angehalten werde.
Laut Dr. Hartmann „bei ordnungsgemäßem Erwerb außerhalb der Sperrfrist darf in Ihrem Falle wieder gefahren werden. In der gesamten EU - und damit auch in Deutschland“
Vielen Dank Herr Dr. Hartmann. Sie haben mir wieder Hoffnung gebracht. Bleiben Sie gesund.
Freundliche Grüße H.K
"Eine im Ausland beantragte Fahrerlaubnis berechtigt Sie NICHT in der BRD ein Kraftfahrzeug zu führen bis Ihnen hier die Berechtigung hierzu wieder erteilt wurde"
Wenn ich mit meinem neuen ordnungsgemäß erworbenen (Laut EU auflagen) Führerschein aus Polen zurück bin werde ich Herr Dr. Hartmann bitten mir ein Gutachtens bzw. Bescheinigung über die aktuelle Gesetzeslage auszustellen falls ich durch die Deutsche Polizei angehalten werde.
Laut Dr. Hartmann „bei ordnungsgemäßem Erwerb außerhalb der Sperrfrist darf in Ihrem Falle wieder gefahren werden. In der gesamten EU - und damit auch in Deutschland“
Vielen Dank Herr Dr. Hartmann. Sie haben mir wieder Hoffnung gebracht. Bleiben Sie gesund.
Freundliche Grüße H.K