Bewertungen von Dr. Henning Hartmann
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Bewertungen
PS
von P. S. am 31.12.2013 um 10:17 Uhr
Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Unfall mit Moped (Simson).
Verkehrsrecht
War gut wen man fragen hatte wurden die auch beantwortet
IV
von I. V. am 19.12.2013 um 21:26 Uhr
Außergerichtliche Unfallregulierung Sachschaden
Verkehrsrecht
Herr Dr. Hartmann hat mich erfolgreich in meinem Fall ver-
treten,dem die besondere Schwere der Unfallflucht des
Gegners zu Grunde lag.Das Erstgespräch war für mich sehr aufschlußreich und dank Herrn Dr. Hartmann wurde der Fall
zu einem guten Ende gebracht.Vielen Dank.
treten,dem die besondere Schwere der Unfallflucht des
Gegners zu Grunde lag.Das Erstgespräch war für mich sehr aufschlußreich und dank Herrn Dr. Hartmann wurde der Fall
zu einem guten Ende gebracht.Vielen Dank.
TG
von T. G. am 10.12.2013 um 18:33 Uhr
Strafrecht
Strafrecht
Sehr zufrieden mit Herrn Dr. Hartmann!
BU
von B. U. am 09.12.2013 um 16:12 Uhr
Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall<br>Schadenersatz Wegeunfall
Verkehrsrecht
Unbedingt jedem zu empfehlen der juristische Hilfe braucht.
Danke für dass was Sie und Ihr Team für uns geleistet haben und noch leisten besonders nach dem Wegeunfall meiner Frau Martina Ullrich.
Kompetente Beratung und professionelle Hilfe bei der Durchsetzung unserer Rechte und Ansprüche.
Danke für dass was Sie und Ihr Team für uns geleistet haben und noch leisten besonders nach dem Wegeunfall meiner Frau Martina Ullrich.
Kompetente Beratung und professionelle Hilfe bei der Durchsetzung unserer Rechte und Ansprüche.
HB
von H. B. am 05.12.2013 um 16:41 Uhr
Abwenden eines Fahrverbotes wegen Geschwindigkeitsverstoß
Ordnungswidrigkeitenrecht
alle fünf Sterne
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
Haben auch Sie vielen Dank für die Bewertung. An dieser Sache konnte man gut sehen, dass eine lange Verfahrensdauer sich in Verkehrsordnungswidrigkeitsvefahren fast immer zugunsten des Betroffenen auswirkt. Schon allein aufgrund der langen Verfahrensdauer wurde das Fahrverbot in diesem Fall von dem Gericht in Wegfall gebracht.
Nochmals Danke für das Vertrauen und alles Gute,
Dr. H. Hartmann,
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg
Nochmals Danke für das Vertrauen und alles Gute,
Dr. H. Hartmann,
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg
GF
von G. F. am 03.12.2013 um 12:47 Uhr
Geltendmachung von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzung
Urheberrecht & Medienrecht
Ich habe die Kanzlei über die Internetsuche gefunden ( http://www.ra-hartmann.de ) und war sehr zufrieden mit der Beratung und dem Resultat.
WS
von W. S. am 02.12.2013 um 07:10 Uhr
Verteidigung gegen den Vorwurf Geschwindigkeitsverstoß (Punkteeintrag) vor dem AG Berlin Tiergarten
Ordnungswidrigkeitenrecht
Alles Problemls. Das meiste konnte telefonisch besprochen werden. Der Anwalt hat immer zurückgerufen.
Sehr zufrieden.
Sehr zufrieden.
JB
von J. B. am 27.11.2013 um 10:35 Uhr
Fernmünliche Begleitung eines Verkehrsstrafverfahrens in Fahrerlaubnisrechtlicher Hinsicht (MPU)
Strafrecht
RA Hartmann merkt man sofort an, dass er ein absoluter Fachmann im Verkehrsrecht ist. Ich wurde sehr ausführlich beraten und vor allem gab Herr Hartmann auch praktische Tipps, wie man sich optimal auf eine MPU vorbereiten kann.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Die Angelegenheit ist ein gutes Beispiel dafür, dass man als Verkehrsanwalt auch per Telefon und damit außerhalb des Einzugsbereiches (in meinem Fall: Oranienburg) beraten kann.
Weiterhin viel Erfolg,
- Dr. H.Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht -
Weiterhin viel Erfolg,
- Dr. H.Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht -
TP
von T. P. am 22.11.2013 um 00:49 Uhr
Telefonische Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten und des Kosten-/Nutzenverhältnisses
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sehr freundliche und schnelle Reaktion. Kein "Mandate erhaschen", mir wurde klar kommuniziert, dass die Aussicht auf Erfolg gering sein dürfte, was meine Entscheidung sehr erleichterte.
CK
von C. K. am 19.11.2013 um 08:47 Uhr
Strafverteidigung (Vorwurf § 316 StGB Alkohol am Steuer), Verhinderung des Entzugs der Fahrerlaubnis
Strafrecht
Super Anwälte. Bin sehr zufrieden