
Bewertungen von Dr. Kunzmann & Derkorn Rechtsanwälte Partnerschaft
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103 Bewertungen
Rechte bei Long Covid als anerkannte Berufserkrankung in der Altenpflege
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 24.03.2023
Herr Rechtsanwalt Derkorn hat ausführlich die gestellte Frage beantwortet und meinem Freund für das weitere Vorgehen wertvolle Hinweise gegeben.
Beratung BIG
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 01.06.2022
Herr Derkorn hat mich in einer konkreten krankenversicherungsrechtlichen Angelegenheit hervorragend proffessionell vertreten und aufkommende negative finanzielle Folgen abgewendet. Ich bin ihm sehr dankbar, daß er mir aus der Notlage geholfen hat. Ich kann ihn wärmstens für sozialrechtliche Angelegenheiten weiter empfehlen, zumal er sich im Klientenkontakt viel Zeit nimmt und sehr emphatisch ist. W.L. Diplom - Pädagoge
Kommentar von Dr. Kunzmann & Derkorn Rechtsanwälte Partnerschaft:
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Die Krankenkasse wollte den Mandanten in die freiwillige Krankenversicherung zwingen, weil sie meinte, er wäre hauptberuflich selbstständig. Das war falsch, das konnten wir nachweisen. Dem Mandanten bleiben somit im Monat ca. 450 EUR mehr im Portemonnaie, was mich sehr freut.
Betriebsratswahl
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 15.05.2022
Sehr schnelle und kompetente Rückmeldung von Herrn Derkorn. Ich würde seine Hilfe immer wieder in Anspruch nehmen. Vielen Dank, Herr Derkorn👍🏻
Kommentar von Dr. Kunzmann & Derkorn Rechtsanwälte Partnerschaft:
Vielen Dank, dass Sie unsere Beratung in Anspruch genommen haben. Ich habe sehr gerne geholfen. Betriebsratswahlen sind so ein bisschen mein Lieblingsthema.
Ein "RA", der sich nicht lumpen ließ, mich vor Mandatsübertragung melkte. von R. N.
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 22.04.2022
Damals so knapp vor Weihnachten 2019 hatte ich nur eine kurze Frist durch das "Sozialgericht" Köln in meinem Fall bekommen, mich mit einem RA für die 2. Instanz zu wappnen. Dieser Termin lief fast ab, als ich endlich bei Ihnen vorsprechen konnte. Was tat der Herr Anwalt, um das Mandat zu übernehmen?!
Er klagte bei mir im voraus darüber, bevor er das Mandat überhaupt übernommen hatte, dass die HUK-Coburg bereit sei, ihm höchstens nur 800 € seiner Aufwendungen zu entschädigen. Er ließ mich eine Vereinbarung unterschreiben, indem es seine Voraussetzung für das Mandat für mich war, 2.000,- € extra an ihm aus meinem Vermögen zu zahlen. Das war schon für mich sehr happig.- Wenn ich keine Deckung durch die RS-Vers. gehabt hätte, dann wären 2.000,- € angemessen gewesen.
Ich war so gutgläubig, dem zuzustimmen. Wie gesagt die Zeit, die Frist lief mir ab, die mir das SG Köln gestellt hatte, und ich hatte keine Zeit mehr, dies alles mit einem anderen RA noch durchzusprechen. All das war ihm bewusst, indem er dies so händelte. Ich kann wiederholend sagen, wie enttäuschend zudem dann sein "Einsatz" für mich war. Als es sich mittig in der "Verhandlung" deutlicher abzeichnete, was dieses "ehrenwerte Gericht" durchdrücken wollte, hatte er für mich nur noch Alibisprüche auf Lager.
Der Tenor, "dass es seit einigen Jahren" für Patienten schwierig sei, bei der Genehmigungsfiktion überhaupt noch durchblicken zu können". Das waren so seine letzten Worte! Was hatte er zu verlieren, wenn er energisch und mit anwaltlichen Können versucht hätte, meine Interessen zumindest verbal noch angemessen zu vertreten. Anstatt fast mit denen aus einem Horn zuletzt resignierend denen zuzustimmen.-
Leider hatte ich das Dez. 19 nicht im Kopf seine Forderung abzulehnen und ihm klar vorzuschlagen: Falls Sie gewinnen mit mir, sind 10% der Summe für Sie, Herr RA. Dann hätte er mehr Antrieb + mehr Ansporn gehabt und sich besser vorbereitet! So hatte er die 2.000,- € kassiert, und war vor allem in der Verhandlung sehr blass geblieben.
Er war sehr unvorbereitet im Prozess, um den es für mich um einen Großteil meiner Ersparnisse ging, um 60.000,- € mit Zinsen.
Ultimativ vor dem Urteil sagte er mir draußen vor dem Saal, dass das Resultat im voraus feststand.- Seine Worte, dass der Genehmigungs-Fiktions-Paragraf 13,3 +5 2013 positiv für Ka-Mitglieder war, und fast jede Prozesskonstellation gegen die Kassen stets mit Niederlagen für die selbigen einher gehte. Und seit einigen Jahren lief es dann umgekehrt, so seine Erkenntnis mir gegenüber.
Ich frage mich zu Recht, weshalb er trotz seines internen Wissens und seiner "Erkenntnis" mich als Klient, nicht eingehend vor solch einer Willkürlichkeit von dem L-Gericht entsprechend vorbereitet vertreten hat und mich somit schützen hätte können. So ließ er es zu, dass ich ins offene Messer lief!? Er hätte ganz energisch verbal gegen solche vorgefassten Ansichten (pro Kasse, also pro Staat) gegen diese eitle Richterin vorgehen müssen!
Er klagte bei mir im voraus darüber, bevor er das Mandat überhaupt übernommen hatte, dass die HUK-Coburg bereit sei, ihm höchstens nur 800 € seiner Aufwendungen zu entschädigen. Er ließ mich eine Vereinbarung unterschreiben, indem es seine Voraussetzung für das Mandat für mich war, 2.000,- € extra an ihm aus meinem Vermögen zu zahlen. Das war schon für mich sehr happig.- Wenn ich keine Deckung durch die RS-Vers. gehabt hätte, dann wären 2.000,- € angemessen gewesen.
Ich war so gutgläubig, dem zuzustimmen. Wie gesagt die Zeit, die Frist lief mir ab, die mir das SG Köln gestellt hatte, und ich hatte keine Zeit mehr, dies alles mit einem anderen RA noch durchzusprechen. All das war ihm bewusst, indem er dies so händelte. Ich kann wiederholend sagen, wie enttäuschend zudem dann sein "Einsatz" für mich war. Als es sich mittig in der "Verhandlung" deutlicher abzeichnete, was dieses "ehrenwerte Gericht" durchdrücken wollte, hatte er für mich nur noch Alibisprüche auf Lager.
Der Tenor, "dass es seit einigen Jahren" für Patienten schwierig sei, bei der Genehmigungsfiktion überhaupt noch durchblicken zu können". Das waren so seine letzten Worte! Was hatte er zu verlieren, wenn er energisch und mit anwaltlichen Können versucht hätte, meine Interessen zumindest verbal noch angemessen zu vertreten. Anstatt fast mit denen aus einem Horn zuletzt resignierend denen zuzustimmen.-
Leider hatte ich das Dez. 19 nicht im Kopf seine Forderung abzulehnen und ihm klar vorzuschlagen: Falls Sie gewinnen mit mir, sind 10% der Summe für Sie, Herr RA. Dann hätte er mehr Antrieb + mehr Ansporn gehabt und sich besser vorbereitet! So hatte er die 2.000,- € kassiert, und war vor allem in der Verhandlung sehr blass geblieben.
Er war sehr unvorbereitet im Prozess, um den es für mich um einen Großteil meiner Ersparnisse ging, um 60.000,- € mit Zinsen.
Ultimativ vor dem Urteil sagte er mir draußen vor dem Saal, dass das Resultat im voraus feststand.- Seine Worte, dass der Genehmigungs-Fiktions-Paragraf 13,3 +5 2013 positiv für Ka-Mitglieder war, und fast jede Prozesskonstellation gegen die Kassen stets mit Niederlagen für die selbigen einher gehte. Und seit einigen Jahren lief es dann umgekehrt, so seine Erkenntnis mir gegenüber.
Ich frage mich zu Recht, weshalb er trotz seines internen Wissens und seiner "Erkenntnis" mich als Klient, nicht eingehend vor solch einer Willkürlichkeit von dem L-Gericht entsprechend vorbereitet vertreten hat und mich somit schützen hätte können. So ließ er es zu, dass ich ins offene Messer lief!? Er hätte ganz energisch verbal gegen solche vorgefassten Ansichten (pro Kasse, also pro Staat) gegen diese eitle Richterin vorgehen müssen!
Kommentar von Dr. Kunzmann & Derkorn Rechtsanwälte Partnerschaft:
Wir Anwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies hindert uns, auf negative Bewertungen angemessen zu antworten. So können wir oft nicht darlegen, warum ein Rechtsstreit verloren wurde.
Wie nahezu alle Fachanwälte für Sozialrecht vereinbaren wir mit unseren Mandanten das Honorar. Dies machen wir zu Beginn des Mandats. Unsere Mandanten sind damit davor geschützt, dass ihr Rechtsanwalt während des Verfahrens Nachforderungen stellt.
Unwahr ist die Darstellung, wir hätten hier 2.000,00 € gefordert zusätzlich zu dem, was die Rechtsschutzversicherung zahlte. Das zusätzliche Honorar war zudem an das Erreichen von Etappen geknüpft (Berufungsbegründung, mündliche Verhandlung); so wurde es verteilt über 2 Jahre gezahlt.
Für dieses Honorar sehen wir umfangreiche Gerichtsakten und Verwaltungsvorgänge durch, besprechen den Fall (oft mehrfach) mit den Mandanten, nehmen Termine bei Gericht war. Und von diesem Honorar müssen wir auch unsere Kosten für Fortbildung, Mitarbeiter, Büromiete usw. bezahlen.
Das vom Mandanten hier angesprochene Erfolgshonorar ist in Deutschland immer noch generell untersagt, mit einer winzigen Ausnahme, die hier nicht greifen kann.
Die Rechtsmittelfristen beim Sozialgericht betragen einem Monat. Wenn der Mandant diese Frist weitgehend verstreichen lässt und erst kurz vor Toresschluss zu uns kommt, ist dies nicht unsere Schuld.
Zu den weiteren Vorwürfen können wir leider nicht Stellung nehmen, denn wir sind an das Mandatsgeheimnis gebunden. Wir können nur pauschal erwidern, dass die Darstellung unrichtig ist. Wir wurden erst für das Berufungsverfahren beauftragt. Schon erstinstanzlich war die Klage ohne Erfolg. Die Gründe, warum auch die Berufung scheiterte, können wir hier nicht offenlegen.
Wie nahezu alle Fachanwälte für Sozialrecht vereinbaren wir mit unseren Mandanten das Honorar. Dies machen wir zu Beginn des Mandats. Unsere Mandanten sind damit davor geschützt, dass ihr Rechtsanwalt während des Verfahrens Nachforderungen stellt.
Unwahr ist die Darstellung, wir hätten hier 2.000,00 € gefordert zusätzlich zu dem, was die Rechtsschutzversicherung zahlte. Das zusätzliche Honorar war zudem an das Erreichen von Etappen geknüpft (Berufungsbegründung, mündliche Verhandlung); so wurde es verteilt über 2 Jahre gezahlt.
Für dieses Honorar sehen wir umfangreiche Gerichtsakten und Verwaltungsvorgänge durch, besprechen den Fall (oft mehrfach) mit den Mandanten, nehmen Termine bei Gericht war. Und von diesem Honorar müssen wir auch unsere Kosten für Fortbildung, Mitarbeiter, Büromiete usw. bezahlen.
Das vom Mandanten hier angesprochene Erfolgshonorar ist in Deutschland immer noch generell untersagt, mit einer winzigen Ausnahme, die hier nicht greifen kann.
Die Rechtsmittelfristen beim Sozialgericht betragen einem Monat. Wenn der Mandant diese Frist weitgehend verstreichen lässt und erst kurz vor Toresschluss zu uns kommt, ist dies nicht unsere Schuld.
Zu den weiteren Vorwürfen können wir leider nicht Stellung nehmen, denn wir sind an das Mandatsgeheimnis gebunden. Wir können nur pauschal erwidern, dass die Darstellung unrichtig ist. Wir wurden erst für das Berufungsverfahren beauftragt. Schon erstinstanzlich war die Klage ohne Erfolg. Die Gründe, warum auch die Berufung scheiterte, können wir hier nicht offenlegen.
Fragen zum Wettbewerbsverbot
für Dr. Kunzmann & Derkorn Rechtsanwälte Partnerschaft am 18.02.2022
Hr. Dr. Kunzmann hat mich zum Thema nachvertragliches Wettbewerbsverbot beraten. Ich war beeindruckt von seinem Interesse und seiner Motivation mich zu unterstützen. Vor allem fand ich beachtenswert das er von sich aus nochmals auf mich zu kam um einen alternativen Lösungsvorschlag zu diskutieren. Schnell und unbürokratisch konnte ich meine Fragen besprechen und zudem war auch die gesamte Kommunikation stets sehr freundlich und angenehm. Es war mit Abstand die beste Beratung durch einen Rechtsanwalt die ich bisher erlebt habe.
Kann nur vorbehaltlos weiterempfehlen.
Kann nur vorbehaltlos weiterempfehlen.
Kommentar von Dr. Kunzmann & Derkorn Rechtsanwälte Partnerschaft:
Vielen Dank für die Bewertung.
Es war aus meiner Sicht ein sehr schöner Fall. Die Probleme waren gravierend, aber das Ergebnis exzellent: der Mandant konnte wie gewünscht zum neuen Arbeitgeber wechseln, trotz eines einschlägigen Wettbewerbsverbots. Und er erhielt noch Geld obendrauf, 50 mal so viel wie unser Honorar betrug! Das Honorar für uns – eine Investition, die sich lohnte.
Es war aus meiner Sicht ein sehr schöner Fall. Die Probleme waren gravierend, aber das Ergebnis exzellent: der Mandant konnte wie gewünscht zum neuen Arbeitgeber wechseln, trotz eines einschlägigen Wettbewerbsverbots. Und er erhielt noch Geld obendrauf, 50 mal so viel wie unser Honorar betrug! Das Honorar für uns – eine Investition, die sich lohnte.
Eine Sehr gute Anwalt im mein Leben kennengelernt habe.
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 05.01.2022
Eine sehr gute Anwalt im mein Leben kennengelernt habe. Sehr fleißig mit Ahnung und sehr nett.
Vielen Dank Herr Oliver Derkorn.
Vielen Dank Herr Oliver Derkorn.
Aufhebungsvertrag
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 20.12.2021
Über meine Zusammenarbeit mit RA Oliver Derkorn kann ich nur durchweg positiv berichten. Sehr stark maßgeschneiderte, bodenständig-solide Beratung. Exakt das, was ich in der Situation brauchte. Nicht mehr und nicht weniger. Absolut nachvollziehbares und sehr verkraftbares Honorar in dem Fall. Daher volle fünf Sterne!
Sehr schnelle Reaktion
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 15.08.2021
Anwalt hat sofort geantwortet. Alles lief besten´s.
Anspruch auf Hinterbliebenenbetriebstente
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 18.07.2021
Es bestand keine Aussicht auf Erfolg.
Kommentar von Dr. Kunzmann & Derkorn Rechtsanwälte Partnerschaft:
Das war bei dem komplizierten Thema eine ziemlich qualifizierte Auskunft, aus der viel Erfahrung sprach. Die Antwort kam zudem sehr schnell und hat die Interessentin vor einem sinnlosen Prozess bewahrt. Die Aussichtslosigkeit habe nicht ich zu verantworten. Aber trotzdem vielen Dank für die Bewertung.
Kündigung2 Jahre vor der Rente
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 15.06.2021
Ich war ja sehr skeptisch, einen Anwalt über das Internet zu beauftragen. Aber H. Derkorn hat mir durch seine kompetente Beratung, seine schnellen Reaktionen und sein freundliches Auftreten gezeigt, daß diese Zweifel vollkommen unbegründet waren. Sollte ich irgendwann wieder Hilfe auf dem Gebiet brauchen, dann werde ich mich ganz sicher wieder an ihn wenden. 100% Empfehlung!
Sozialversicherungspflicht Gesellschafter-Geschäftsführer
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 03.06.2021
Schnelle Reaktion und Feedback. Hohe Fachkompetenz. Klare Konzeption und Strategie.
Widerspruch bei Schwerbehinderung
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 27.05.2021
Ich habe sehr schnell und unbürokratisch einen Terim bekommen. Im persönlichen Gespräch mit Herrn Derkorn wurde alles Notwendige freundlich und sachlich besprochen. Herr Derkorn hat sehr kompetent den Sachverhalt erkannt und aus der Vielfalt meiner Unterlagen einen überzeugenden Widerspruch formuliert, der zum Erfolg geführt hat.
Sehr guter Anwalt, den ich nur empfehlen kann!
Sehr guter Anwalt, den ich nur empfehlen kann!
Kündigungsschutzklage
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 25.05.2021
Herr Rechtsanwalt Derkorn ist ein sehr guter Anwalt in Sachen Arbeitsrecht . Ich habe Herrn Derkorn von bekannten empfohlen bekommen und mich deshalb an diesen gewand . Waren sehr zufrieden . Alle meine Fragen habe ich immer sehr schnell , zuverlässig, freundlich und kompetent beantwortet bekommen und unsere Angelegenheit am Gericht hat auch einen sehr guten Ausgang für uns genommen .
Also, ich kann die Anwälte Dr. Kunzmann und Partner nur emfehlen .
Also, ich kann die Anwälte Dr. Kunzmann und Partner nur emfehlen .
Krankengeld
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 21.05.2021
Sehr Hilfreich, dadurch hat sich etwas bewegt, was ein riesen plus ist, da ich vorher in einem stillstand war. Also alles in allem Super Impuls der positive Veränderung geschaffen hat.
Lieber Bescheinigungen gingen vom Exarbeitgeber
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 28.04.2021
Superschnelle Antwort auf mein Anliegen
Änderungskündigung
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 19.04.2021
Durch eine Empfehlung habe ich Kontakt zu Herrn Derkorn aufgenommen. Ein Termin wurde sehr schnell gefunden, nach einem sehr aufschlussreichen Gespräch mit Herrn Derkorn, kam die Angelegenheit sehr schnell ins Rollen. Was mich sehr gefreut hat. Durch die Fachliche Beratung war dann auch sehr schnell klar, wie und vor allem in welcher Form gehandelt werden musste.
Ergo ich habe mich durch Herrn Derkorn sehr gut vertreten gesehen, und die Angelegenheit wurde zu meiner Vollsten Zufriedenheit entschieden. Vielen lieben Dank für ihr Engagement.
5 mal Daumen Hoch und weiterhin viel Erfolg
Ergo ich habe mich durch Herrn Derkorn sehr gut vertreten gesehen, und die Angelegenheit wurde zu meiner Vollsten Zufriedenheit entschieden. Vielen lieben Dank für ihr Engagement.
5 mal Daumen Hoch und weiterhin viel Erfolg
Kommentar von Dr. Kunzmann & Derkorn Rechtsanwälte Partnerschaft:
Vielen herzlichen Dank für Ihre nette Bewertung. Wir sind aber noch nicht durch. Der Arbeitgeber muss noch bezahlen und Ihnen ein Zeugnis ohne Schreibfehler ausstellen. Aber darum kümmere ich mich noch sehr gerne für Sie!
Alle Informationen kundenfreundlich erhalten
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 16.10.2020
Herr Derkorn konnte mir alle Fragen beantworten. Vielen Dank!
Arbeitsschutz
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 04.10.2020
Ich fühle mich zu 100 % gut aufgehoben und das ist beruhigend für mich. Bei weiteren Schwierigkeiten mit meinem Arbeitgeber weiß ich wo ich HILFE bekomme.
Vielen Dank dafür und liebe Grüße
Vielen Dank dafür und liebe Grüße
Anfrage zu Berufsunfähigkeitsrente
für Rechtsanwalt Oliver Derkorn am 21.09.2020
freundlich, wertschätzend, richtig zugehört, sachkompetent, habe die gefragten Infos erhalten