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CD

von C. D. am 11.08.2019 um 13:30 Uhr

einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Seit Beginn an ist Herr Drewelow mein Anwalt für alle Fälle. Egal was war/ist, er steht/stand mir immer zur Seite. Ich kann mich zu 100% auf ihn verlassen, er ist verständnisvoll, bestrebt in jeder Hinsicht zu helfen. Zu jeder Tages - und Nachtzeit ist er für einen da, egal welches Problem besteht.
Ich bin zum zweiten Mal vor kurzem Mutter geworden, mein Problem, ich war verheiratet und schwanger von meinem neuen Partner. So stand ich vor dem Problem, Geburtsurkunde/Scheidung. Ich wollte eine schnelle sowie unkomplizierte Scheidung. Herr Drewelow hat es geschafft. Anfang Dezember 2018 Scheidung eingereicht, 24.04.2019 geschieden. Mein Sohn kam am 25. 04.2019 zur Welt. Ich kann Herrn Drewelow nur weiterempfehlen. Er ist versteht sein Handwerk und ist ein wirklich, toller Mensch.
OK

von O. K. am 17.05.2019 um 13:57 Uhr

Der beste Anwalt
Familienrecht
Sehr kompetent und sehr fleißig in seinem Fach. Ich werde Herren Drewelow weiter empfehlen an Andere die einen sehr guten Anwalt brauchen. Die Kanzlei ist sehr freundlich und zuvor Komment.
Mann ist dort gut aufgehoben. Vielen Dank, für Ihre arbeit.
Olav Kern
TB

von T. B. am 15.08.2018 um 07:51 Uhr

Scheidung mit Klärung nachehelicher Unterhaltsforderungen
Familienrecht
Scheidungsverfahren lief besser als gedacht. Bin sehr zufrieden!
HB

von H. B. am 14.08.2018 um 12:33 Uhr

einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Es lief alles so ab, wie Herr Drewelow mir das vorher gesagt hatte!
DS

von D. S. am 10.07.2018 um 00:18 Uhr

Medizinrecht
Medizinrecht
Die Meinung meiner Vorredner kann ich nicht teilen:
Vorgeschichte zum Mandat von Herrn Drewelow war, dass führende deutsche Psychiater in führenden deutschen Psychiatrien über ein Jahrzehnt sämtliche Angaben von mir über ein schwieriges Elternhaus und über massives Mobbing in der Schulzeit, das bis zu einem Suizidversuch meiner Person geführt hat, schizophren fehlinterpretiert haben (siehe dazu www.alptraumtherapie1994.jimdo.com , die Unterlagen habe ich auch deshalb eingestellt, weil ich eine Geschichte wie meine nicht glauben würde, hätte ich nicht entsprechende Unterlagen vorliegen).
Nun bin ich zwar unter einer richtigen Diagnose F43.1 stationär behandelt worden, allerdings haben mir Behandler so lange bei der Mangelernährung aus Giersch und Brennnesseln während einer Erbauseinandersetzung zugeschaut (ich bin Geringverdiener und konnte mir nur unter Einsparung von Lebensmitteln einen Anwalt leisten), bis mir an derselben Klinik in der Neurologie im Vorläufigen Entlassungsbrief eine Parese rechts aufgrund von Mangelernährung bescheinigt worden ist (die Unterlagen stelle ich deshalb noch nicht ein, weil ich eine vorläufige Schweigepflichtserklärung abgegeben habe).
Obwohl mit Herrn Rechtsanwalt Drewelow in der Anwaltsvollmacht vereinbart war, dass mit mir stets Rücksprache gehalten werden sollte, wollte dieser eigenmächtig, ohne mich vorher über diesen Schritt informiert zu haben, für einen Gutachter in einem Schlichtungsverfahren für Medizinrecht weiterhin eine Zulassung beantragen, über den ich bereits einen Befangenheitsantrag gestellt hatte und der aufgrund von Befangenheit dann auch tatsächlich von der Aufgabe der Begutachtung zurückgetreten ist.
Weiterhin ist er eigenmächtig in einem Telefonat an die Schlichtungsstelle herangetreten, auch hier ohne Rücksprache mit mir geführt zu haben.
Ebenfalls nicht abgesprochen mit Herrn Rechtsanwalt Drewelow war das Vorlegen des OLG Urteils von München vom 08.07.2004 AZ 1U 3882/03 bei meiner Rechtsschutzversicherung als Fallbeispiel, in dem die Wichtigkeit einer Entmündigung im Kontext einer Mangelernährung betont wird, was in Bezug auf meine Biografie und die stete Bevormundung von mir durch deutsche Psychiater bizarr anmutet.
Dafür hat er alles in allem knapp 1600 Euro (natürlich auch ohne mich vorher informiert zu haben bei meiner Rechtsschutzversicherung abkassiert).
Die soll ich nun beim Aufsuchen eines neuen Anwaltes laut meiner Rechtsschutzversicherung wieder zurückfordern, da diese nicht bereit ist in der Angelegenheit an dieser Stelle für weitere Kosten aufzukommen.
Alles in allem war Herr Drewelow also für mich nicht empfehlenswert!
Vielen Dank für Ihre Einschätzungen. Nach meinen Aufzeichnungen hatten wir zunächst vereinbart, das Schlichtungsverfahren trotz Ihrer Bedenken weiter zu führen. Zwecks Erhalts weiterer Informationen setzte ich mich dann telefonisch mit der Schlichtungstelle in Verbindung. Der Informationsaustausch und das Führen von Telefonaten ist nach meinem Verständnis der Anwaltstätigkeit unabdingbar für eine angemessene Mandatsbearbeitung. In Ihren Augen stellte mein Telefonat bereits eine Eigenmächtigkeit dar. Folglich beendeten wir sodann das Mandat. Dass die Tätigkeit sodann auch gegenüber Ihrer Rechtschutzversicherung abgerechnet werden muss, ist Ihnen, wenn Sie noch einmal darüber nachdenken, sicher auch vertändlich. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute! MfG Drewelow
MG

von M. G. am 03.07.2018 um 08:35 Uhr

Einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Schneller Termin, kompetent, freundlich, klare Aussagen, Fragen beantwortet, gute Beratung.
JW

von J. W. am 24.03.2018 um 08:56 Uhr

Ehescheidung mit Vermögensauseinandersetzung
Familienrecht
RA Herr Drewelow half mir durch die bisher schwerste Zeit meines Lebens. Er war er immer kurzfristig erreichbar und besprach mit mir die möglichen und erforderlichen Schritte. Dabei nahm er die Emotionalität, die ich als betroffene natürlich sehr oft an den Tag legte, aus den Thematiken heraus und somit konnte auch ich viel rationaler denken und handeln. In der Kanzlei wurde ich immer freundlich und zuvorkommend empfangen und meine rechtlichen Fragen wurden jedes Mal kompetent und schnellstmöglich beantwortet.

Nach fast zwei Jahren endete alles mit einer zufriedenstellenden Scheidung und ich kann RA Herr Drewelow nur weiterempfehlen. Bei Bedarf, würde ich mich wieder an ihn wenden.
CD

von C. D. am 12.03.2018 um 13:20 Uhr

Auskunft
Allgemeine Rechtsberatung
sehr kompetente Beratung
schneller Termin
ST

von S. T. am 08.03.2018 um 18:20 Uhr

Ehevertrag
Familienrecht
Gute, ausführliche Beratung, freundliche Anwälte.
SF

von S. F. am 08.03.2018 um 13:57 Uhr

außergerichtliche Schadensregulierung nach Bestätigung Behandlungsfehler im Schlichtungsverfahren
Medizinrecht
Zuverlässig und jederzeit gesprächsbereit. Das habe ich sehr geschätzt. Ich bin absolut zufrieden.