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Rechtsanwältin

Elena Hanes

Kanzlei Elena Hanes
  • Ausländerrecht & Asylrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Pflegerecht

Frau Rechtsanwältin Elena Hanes

Im Jahr 2011 wurde Frau Hanes nach erfolgreichem Abschluss des Rechtswissenschaftsstudiums in Erlangen als Rechtsanwältin zugelassen. Sie studierte außerdem Journalistik und Slawistik an der staatlichen Universität Syktyvkar (Russland). Gerne nimmt sie sich Ihrer Anliegen im Bereich Aufenthaltsrecht, Zuwanderungsrecht und Staatsangehörigkeit an – etwa auch im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit. Darüber hinaus ist sie Ihre erfahrene Ansprechpartnerin für die verschiedensten Belange des Pflegerechts.

Zivilrecht

Nach einem Kauf sind Sie auf Mängel an der Ware aufmerksam geworden? Gerne berate ich Sie rund um Garantie und Gewährleistung und helfe Ihnen, einen Rücktritt vom Kaufvertrag, eine Kaufpreisminderung oder eine Ersatzlieferung geltend zu machen. Überlassen Sie mir darüber hinaus Ihre Vertragsdokumente – von Kaufvertrag über Werkvertrag und Arbeitsvertrag bis hin zu Ehevertrag und Leasingvertrag befasse ich mich mit der Verhandlung, Erstellung oder Prüfung Ihrer Unterlagen.

Wirtschaftsrecht

Im Bereich des Wirtschaftsrechts verfüge ich sowohl über weitreichende Kenntnisse als auch über ein hohes Maß an Erfahrung. Ich berate Sie kompetent und begleite Sie effektiv bei Unternehmenskäufen, Fusionen, Umstrukturierungen und Unternehmensübernahmen. Gleichzeitig bin ich Ihnen bei der rechtssicheren Erstellung von wirtschaftsrechtlichen Dokumenten, wie z. B. von Gesellschaftsverträgen und Kaufverträgen, behilflich. Möchten Sie hingegen mehr zu den komplexen Themen Compliance, Franchising, Corporate Governance, Due Diligence oder Outsourcing erfahren, können Sie stets mit mir in Kontakt treten – ich bringe Licht ins Dunkle und Sie auf den neuesten Stand des Wirtschaftsrechts.

Ausländerrecht & Asylrecht

Geht es um Ihre Arbeitserlaubnis oder droht eine Abschiebung, bin ich mit meinem Know-how im Ausländerrecht & Asylrecht Ihre Ansprechpartnerin. Auch wenn es um Ihr Aufenthaltsrecht geht, stehe ich Ihnen mit meinen fundierten Kenntnissen zur Verfügung.

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.

Elena Hanes ist gelistet in Rechtsanwälte Erlangen und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Ungarisch
  • Englisch
  • Russisch

Kontaktdaten von Elena Hanes

  • Adresse

    Märterleinsweg 5
    91058 Erlangen

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Kanzlei-Impressum

SALLECK + PARTNER
Rechtsanwälte Steuerberater


Sitz der Partnergesellschaft
Spardorfer Straße 26
91054 Erlangen
Sammelruf: 09131 974799-0
Telefax: 09131 974799-99
E-Mail: kanzlei@salleck.de

Rechtsform, Register
SALLECK + PARTNER ist eine Partnerschaft nach Maßgabe des Partnerschaftsgesetzes, eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Fürth, Nummer 21

Ust IdNr.: DE 216246422

Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gem. § 51
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Steuerberater gem. § 42 BOStB,
§ 52 (1) DVStB,dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte EU-Gebiet sowie die Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.

Die Kontaktdaten unserer Haftpflichtversicherung lauten wie folgt:

ALLIANZ
Versicherungs AG
10900 Berlin


Zuständige Kammern und Aufsichtsbehörden
Die Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Nürnberg an. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die Steuerberater gehören der Steuerberaterkammer Nürnberg an. Die Steuerberater wurden in der Bundesrepublik Deutschland zum Steuerberater bestellt.


Berufliche Regelungen
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
BRAGO - Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
PatanwO - Patentanwaltsordnung
StBerG - Steuerberatungsgesetz
StBGebV - Steuerberatergebührenverordnung

Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie auf den Internet-Seiten der zugehörigen Kammern:

Rechtsanwaltskammer: www.brak.de
Steuerberaterkammer: www.bstbk.de


Kosten/Gebühren
Die Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt bei Beauftragung der Kanzlei SALLECK + PARTNER nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Soweit eine Abrechnung nach RVG oder StBGebV nicht erfolgen soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG), Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) oder eine Vereinbarung der Vergütung gem. § 4 StBGebV mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates vereinbart und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.


Außergerichtliche Streitschlichtung
Wir weisen darauf hin, dass zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und den Mandanten die Rechtsanwaltskammer Nürnberg eine Schlichtungsstelle eingerichtet hat.

Außerdem kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin mit der Bitte um Durchführung der Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der zugrundeliegende Streitwert einen Betrag in Höhe von € 15.000,00 nicht überschreitet.

Soweit die Schlichtung bei einer der vorgenannten Stellen beantragt worden ist, kann die zweite Stelle nicht mehr angerufen werden.


Die Steuerberaterkammer Nürnberg sowie die Bundessteuerberaterkammer führt auf Antrag gem. § 76 II Nr. 3 StBGebV bei Streitigkeiten mit den Mandanten ein Vermittlungsverfahren durch.
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