Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Erik Stamer LL.M.
Rechts- und Fachanwalt

Dr. Erik Stamer LL.M.

  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
MW
von M. W. am 25.10.2024 um 10:50 Uhr
Tolle Rechtsberatung
Wettbewerbsrecht

Alle Bewertungen anzeigen (64)

Wer will, dass sein Unternehmen Bestand und Erfolg hat, benötigt juristische Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, der überdurchschnittliche Fachkenntnisse besitzt und zeitgemäß sowie unternehmerisch zu denken weiß.  


Rechtsanwalt Dr. Erik Stamer, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Schnelle Veränderungen, gerade auch im Bereich von Technologien und Internet, prägen unsere Zeit. Der Gesetzgeber versucht, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten, mit der Folge, dass auch die Rechtslage einem stetigen Wandel unterworfen ist.

Herr Rechtsanwalt Stamer sieht es als seine Aufgabe an, seinen Mandanten eine fachkundige Beratung zu bieten, die ein modernes, globales und kreatives Denken als Grundlage hat. Nur so können Lösungen für juristische Probleme entwickelt werden, die auch in Zukunft Bestand haben. In der Kanzlei C.O.X.legal ist Herr Rechtsanwalt Stamer, Geschäftsführer der Kanzlei, der persönliche Ansprechpartner seiner Mandanten in folgenden Schwerpunktgebieten:

IT-Recht / Datenschutzrecht
Sie planen ein IT-Projekt? Dann sollten Sie dafür sorgen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Herr Rechtsanwalt Stamer, Fachanwalt für IT-Recht, bietet in diesem Bereich umfassende Leistungen, die von der Risikobewertung über die Vertragsgestaltung bis hin zum Krisenmanagement bei IT-Projekten reichen.

Auch dort, wo sich Überschneidungen mit dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ergeben, wo Webseiten und Online-Shops rechtlich überprüft und abgesichert werden müssen, wo die Erstellung von Lizenz- und Providerverträgen, von Service- und Pflegeverträgen für Software und Hardware benötigt wird und wo Haftungsrisiken minimiert werden müssen, schafft er effektive Lösungen. Besonders wichtig ist auch der Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Was rechtlich erlaubt ist und was nicht, darüber klärt Herr Rechtsanwalt Stamer kompetent und verständlich auf.

Wettbewerbsrecht 
Wie reagiert man als Unternehmer, wenn die Konkurrenz mit unlauteren Mitteln oder Inhalten wirbt, wenn Mitarbeiter mit großem Insiderwissen abgeworben werden, wenn Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden oder wenn man sich selbst mit einer Abmahnung konfrontiert sieht? Herr Rechtsanwalt Stamer hilft in allen Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts. So prüft er eigene und fremde Werbemaßnahmen, bietet etwa einen effizienten Check des Online-Shops hinsichtlich rechtlicher Gesichtspunkte, berät zu Themen wie vergleichender Werbung, Glücksspielrecht, Preisangaben und Direktmarketing, verfolgt Rechtsverstöße und macht Ansprüche auf Schadenersatz geltend. Hat sein Mandant selbst eine Abmahnung erhalten, prüft er diese sorgfältig und setzt sich in jedem Fall für das bestmögliche Ergebnis für seinen Mandanten ein.

Markenrecht
Für ein Unternehmen ist der Schutz seiner Marken und Kennzeichen von immenser Bedeutung, da diese das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens sichern. Umso sorgfältiger und umsichtiger muss im Bereich des Markenrechts gearbeitet werden. Herr Rechtsanwalt Stamer übernimmt für seine Mandanten Markenrecherche und Markenanmeldung, ganz gleich, um welche Art von Marke es sich handelt. Genauso setzt er sich für den Schutz von geschäftlichen Bezeichnungen, Unternehmenskennzeichen und Werktiteln ein. Auch im vielfältigen Bereich der geografischen Herkunftsangaben kennt er sich bestens aus. Doch diese Schutzmaßnahmen haben keine Wirkung, wenn Rechtsverstöße nicht verfolgt und geahndet werden. Per Abmahnung und einstweiliger Verfügung geht Herr Rechtsanwalt Stamer dagegen vor. Darüber hinaus ist er selbstverständlich auch bei der Lizensierung von Marken behilflich und erstellt die benötigten Verträge.

Arbeitsrecht
Für kleine und mittelständische Unternehmen lohnt es sich in aller Regel nicht, eine eigene Rechtsabteilung zu schaffen. Doch gerade im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird häufig rechtlicher Rat benötigt. So müssen Arbeitsverträge erstellt und an die geltende Rechtslage angepasst werden, Fragen zu Gehaltszahlung, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Gleichstellung, Teilzeit- und Schichtarbeit geklärt sowie wirksame Abmahnungen und Kündigungen ausgesprochen werden. Herr Rechtsanwalt Stamer arbeitet hier mit seinem Mandanten eng zusammen und erledigt alle an ihn herangetragenen Aufgaben zuverlässig und effektiv.


Bürozeiten: Zu den angegebenen Bürozeiten stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kanzlei telefonisch zur Vereinbarung eines Beratungstermins zur Verfügung. Gerne können Sie zur Terminvereinbarung auch eines der Kontaktformulare auf dieser Seite oder der Kanzleihomepage nutzen.

Wünschen Sie weitere Informationen zu den in der Kanzlei angebotenen Leistungen, werden Sie hier fündig: www.cox-legal.de

Dr. Erik Stamer LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Bewertungen 64

MW

von M. W. am 25.10.2024 um 10:50 Uhr

Tolle Rechtsberatung
Wettbewerbsrecht
Herr Stamer hat uns äußerst professionell und vor allem freundlich beraten. Alle Schritte wurden klar abgesprochen und außerordentlich fair abgerechnet. Wir würden uns bei zukünftigen Problemen jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank, Herr Stamer.
AE

von A. E. am 19.08.2024 um 16:23 Uhr

Erste Klasse Anwalt !!!
IT-Recht
Noch nie habe ich einen so tollen Anwalt erlebt wie Herrn Stamer. Hoch kompetent. Sehr souverän. Einfach Klasse! Und absolut empfehlenswert !!!
SN

von S. N. am 06.06.2024 um 11:18 Uhr

Überdurchschnittlich Kompetent und zuverlässig
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Stamer hat uns als Praxis in jeglicher Hinsicht hervorragend, fachlich, verlässlig beraten. Und im Rechtsstreit zum Erfolg geführt. Seine Erreichbarkeit und Fachkompetenz sind kaum zu übertreffen. Auch die Menschliche ebene war zu jeder Zeit ausgezeichnet.
Wir würden Herrn Stamer & Team uneingeschränkt weiterempfehlen.

Vielen Dank für alles

Kanzlei

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Kontaktdaten von Dr. Erik Stamer LL.M.

  • Adresse

    Brachvogelstraße 1
    10961 Berlin

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Kanzlei-Impressum

Rechtsanwalt Erik Stamer, LL.M.
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

C.O.X.legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brachvogelstr. 1
10961 Berlin

Geschäftsführer:
Til Pörksen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Steuerrecht
Licencié en Droit (Paris II)

Erik Stamer, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

t: +4930.690351-0
f: +4930.690351-77
e: info at cox-legal.de

Handelsregister:
AG Charlottenburg | HRB 135204 B
Umsatzsteuer-ID:
DE 277 153 573

Berufsrechtliche Angaben
Die C.O.X.legal Rechtswaltsgesellschaft mbH ist in der Bundesrepublik Deutschland zur Rechtanwaltschaft zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Das Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland wird durch die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO) und Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) geregelt. Die Höhe der gesetzlichen Vergütung von Rechtsanwälten bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sämtliche Regelungen finden sich auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer, Unterseite „Berufsrecht“.

Berufshaftpflichtversicherung
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover
Versichert ist die berufliche Tätigkeit in Deutschland und in den Mitgliedsländern der EU.

Schlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir klären aufkommende Fragen des Mandatsverhältnisses am liebsten unmittelbar. Sollte dies nicht funktionieren, ist auch eine Vermittlung durch die Rechtsanwaltskammer Berlin möglich.
Mit dem VSBG wurden die von der entsprechenden EU-Richtlinie vorgesehenen Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung einschließlich der Einrichtung entsprechender Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern in das deutsche Recht umgesetzt. Die Teilnahme an den im Gesetz vorgesehenen Streitbeilegungsverfahren ist freiwillig. Da uns bereits andere Verfahren zur Verfügung stehen (s.o.), weisen wir hiermit darauf hin (§ 36 VSBG), dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gesetzlich weder verpflichtet noch bereit sind.

Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung findet sich hier.
       
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