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Rechtsanwältin

Eva Finster

  • Erbrecht
GH
von G. H. am 12.11.2021 um 10:49 Uhr
Ausgezeichnete Beratung
Erbrecht
Frau Finster hat uns in einer Erbangelegenheit fundiert und umfassend und dazu schnell und freundlich beraten. Sie hat uns sehr geholfen. Absolut empfehlenswert!

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Seit über 15 Jahren entwickelt Frau Rechtsanwältin Eva Finster in ihrer Kanzlei in Bad Schönborn und seit 2017 zusätzlich in ihrer Zweigstelle im Norden von Schwabing im schönen München passende Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen im Erbrecht. Sie fokussiert sich inzwischen ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet und besitzt deshalb langjährige Erfahrung sowie das nötige Fachwissen, um Ihnen umfassende Beratung bei der Gestaltung und durchsetzungsstarke Vertretung im Streitfall bieten zu können.

In der Zweigstelle München findet das Erstgespräch meist vor Ort statt, die weitere Beratung, Betreuung und Vertretung erfolgt dann überwiegend vom Standort Bad Schönborn aus. 

Die Wahrnehmung von Notar- und Gerichtsterminen in Bayern und Vereinbarung weiterer persönlicher Besprechungen in München ist selbstverständlich gewährleistet. 

Frau Rechtsanwältin Eva Finster

Frau Finster absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg mit Erfolg und erlangte 1995 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Bereits Ihre erste Anstellung als Rechtsanwältin war in einer auf Erbrecht ausgerichteten Kanzlei. Seit dem Jahr 2007 ist sie in eigener Kanzlei tätig und konzentriert sich inzwischen ganz auf den Bereich des Erbrechts. 2008 schloss sie erfolgreich den Fachanwaltskurs für Erbrecht der Deutschen Anwaltakademie (120 Fortbildungsstunden) ab. 

Die Rechtsanwältin legt auch seither großen Wert auf ständige Fortbildung und Aktualisierung ihrer erbrechtlichen Kenntnisse.  

Seit über 15 Jahren steht Frau Rechtsanwältin Finster Rechtsratsuchenden nun schon als qualifizierte Ansprechpartnerin in Ihrer Kanzlei in Bad Schönborn zur Seite.

Bis ins Jahr 2021 war Frau Finster teilweise auch im Medizinrecht tätig, hat dieses Rechtsgebiet aber inzwischen wegen der großen Auslastung im Erbrecht aufgegeben.


Erbrecht und Vorsorge

Frau Rechtsanwältin Finster berät Sie als Mandanten gerne bereits im Vorfeld über die Rechtslage und nicht erst, wenn es zu spät ist. Gleich ob es sich um die Regelung Ihrer Erbangelegenheiten oder den bevorstehenden oder gerade eingetretenen Erbfall handelt.

Bei der Gestaltung erbrechtlicher Regelungen ist qualifizierter Rechtsrat unverzichtbar, um sicherzustellen, dass alles korrekt und rechtssicher geregelt ist, im Erbfall tatsächlich zur Anwendung kommt und die gewünschten Rechtsfolgen eintreten. Sie können sich bei Frau Rechtsanwältin Finster über Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge aufklären lassen,  bspw. unter Berücksichtigung des Wunsches für die nächste Generation Erbschaftssteuer zu sparen oder um zu honorieren, wenn ein Kind sich zur Pflege der Eltern bereit erklärt. 

Frau Finster entwickelt mit Ihnen für Ihre Familie individuelle, ganzheitliche Lösungen, die Ihre Ziele verwirklichen. Sie erstellt Entwürfe für Erb- und Übergabeverträge mit sorgfältig formulierten, zielführenden Inhalten, welche zur Beurkundung beim Notar vollständig vorbereitet sind. Auch bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Patientenverfügungen sind Sie bei ihr in guten Händen.

Frau Rechtsanwältin Finster berät Mitglieder von Erbengemeinschaften bei Auftreten von Zweifelsfragen, Problemen und bei der Erbauseinandersetzung. Sie unterstützt Sie bei Streitigkeiten um die Testamentsauslegung, Ansprüchen aus Testamenten und im Erbscheinsverfahren.

Frau Rechtsanwältin Finster prüft Pflichtteilsansprüche und unterstützt Mandanten bei der Berechnung und Erfüllung oder Abwehr derselben genau so wie Berechtigte bei der Geltendmachung und Durchsetzung gegenüber den Erben.

Sie führt Testamentsvollstreckungen durch und berät Testamentsvollstrecker, die keine Juristen sind, begleitend bei der Durchführung ihres Amts. Auch wenn kein Streit vorliegt, ist die anwaltliche Unterstützung bei der Durchführung von Nachlassverfahren und bei der Abwicklung nach Erbfällen oft sehr nützlich. Die Kosten für die erbrechtliche Erstberatung bei Sterbefällen übernimmt häufig sogar Ihre Rechtsschutzversicherung.  

Wenn sich erbrechtliche Konflikte nicht außergerichtlich und einvernehmlich lösen lassen - was stets das angestrebte Ziel ist - wahrt die Rechtsanwältin Ihre Interessen gerne auch durchsetzungsstark vor dem Nachlass- oder Zivilgericht.

Früher: Medizinrecht

Die medizinrechtliche Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Finster kann - aufgrund hoher Auslastung im Bereich des Erbrechts und der Vorsorgeberatung – momentan nicht ausgeübt werden und ruht bis auf weiteres. Es können daher zurzeit leider keine Mandate im Bereich des Medizinrechts angenommen werden.


Bürozeiten:

Kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung. Die Kanzleizweigstelle bietet Sprechstunden bevorzugt an Freitagen und Montagen an – gerne können Sie mit Frau Rechtsanwältin Finster jedoch auch einen individuellen Termin an einem anderen Wochentag vereinbaren. Wenden Sie sich bitte in jedem Fall im Voraus telefonisch unter der Rufnummer 089/90180190 oder per E-Mail an die Kanzlei oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dem Profil.

Beratungen sind auch telefonisch oder per E-Mail möglich. In diesem Fall würden wir Ihnen die Unterlagen zur Mandantsbegründung vorher zuschicken.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:

Die Kanzlei befindet sich in direkter Nähe zum Englischen Garten in München-Schwabing, in einem Neubau in der Brandenburger Straße, welche gegenüber dem Nordfriedhof parallel zum Mittleren Ring verläuft. Die Kanzlei in der Brandenburger Straße 26 erreichen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ideal über die nahegelegene U-Bahn-Station „Nordfriedhof" mit der Linie U6. Direkt vor dem Haus stehen Ihnen Parkmöglichkeiten für Ihren Pkw zur Verfügung.

Eva Finster ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
  • Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht

Bewertungen 8

GH

von G. H. am 12.11.2021 um 10:49 Uhr

Ausgezeichnete Beratung
Erbrecht
Frau Finster hat uns in einer Erbangelegenheit fundiert und umfassend und dazu schnell und freundlich beraten. Sie hat uns sehr geholfen. Absolut empfehlenswert!
RS

von R. S. am 01.06.2020 um 09:35 Uhr

Behandlungsfehler
Medizinrecht
Sie hat mir zwar gesagt, dass sie nicht direkt dafür zuständig ist, weil so weit weg.

Aber trotzdem bin ich zufrieden.
OB

von O. B. am 25.12.2018 um 20:49 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Schnelle Rückmeldung, ausführliche Infos und freundlich.
Frau Rechtsanwältin Finster kann ich uneingeschränkt weiter empfehlen.

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Persönliche Betreuung und vertrauensvolle, ausführliche Gespräche gehören zu unserem Anspruch. Es geht um Sie, Ihre Anliegen, Probleme und Regelungswünsche. Wir - Rechtsanwältin Finster und das Kanzleiteam - unterstützen Sie mit Freundlichkeit, Empathie und Tatkraft!

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Kontaktdaten von Eva Finster

Kanzlei-Impressum

Dienstanbieter und inhaltlich verantwortlich: 
Rechtsanwältin Eva Finster, Hauptstraße 101, 76669 Bad Schönborn
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: "Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt". Die Zulassung wurde in der Bundesrepublik  Deutschland erworben.
• Name und Anschrift: Rechtsanwältin Eva Finster, Hauptstraße 101, 76669 Bad Schönborn
• Telefon: 07253 - 31065; Fax:  07253 - 953588
• E-Mail:
info@rechtsanwaltskanzlei-finster.de; Internet:
http://www.rechtsanwaltskanzlei-finster.de
• Ust.-Idt.-Nr.: DE 167713835
• Zuständige Aufsicht: Rechtsanwaltskammer Karslruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe: httarlsruhe.de/

Der Berufsausübung liegen folgende Gebührenregelungen und Berufsordnungen zugrunde:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) 
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die entsprechenden Texte finden Sie unter der Rubrik „Berufsregeln“ bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik „Informationspflichten gem. §§ 5 TMG“. Alternative Einsichtsmöglichkeiten: http://www.bundesregierung.de in der Rubrik "Gesetze".
• Berufshaftpflichtversicherung: 

Grundversicherung  Gereraliversicherung AG, Adenauerring 7-9, 81737 München, vertreten  durch die AFB GmbH, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf sowie Exzedent bei R+V  Versicherung, Taunusstraße 1, 65181 Wiesbaden. Geltungsbereich  europaweit.
• Haftungsbeschränkung:

Die  Angaben auf unsererm Webauftritt erfolgen generell zur Information und  sind keine rechtlichen Beratungen. Die Infos sind mit größtmöglicher  Sorgfalt erstellt und geprüft. Es wird jedoch keine Gewähr für deren  Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit für den Inhalt  übernommen. Wir übernehmen trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle  auch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität  und/oder Rechtmäßigkeit von Inhalten und Angaben auf externen  Internetseiten, die durch einen Link von diesen Seite erreicht werden  können. Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich beim Betreiber des  jeweiligen Angebotes/der jeweiligen Webseiten. Die Inhalte externer  Websites, die über Links von dieser Seite aus besucht werden können oder  die auf diese Seite verweisen, sind fremde Inhalte, auf die  keinerlei Einfluss besteht.
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1. Verantwortliche Stelle: Rechtsanwaltskanzlei Finster
2. Leitung: Rechtsanwältin Eva Finster
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle: Hauptstrraße 101, 76669 Bad Schönborn
Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung:
Rechtsberatung: Erhebung,  Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten zum  Zweck der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Vertretung.
Personalverwaltung: Erhebung,  Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung zu eigenen Zwecken und zur  Erfüllung gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher  Verpflichtungen. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt  nur zu den oben angegebenen Zwecken.
Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Datenkategorien:  Mandanten und deren Mitarbeiter, Familienangehörige, Kunden, Lieferanten und Dienstleister sowie Mitarbeiter, Lieferanten, Dienstleister, Vertragspartner der Kanzlei und Mitarbeiter sowie Kontaktpersonen der vorgenannten Gruppen.
Mandatsdaten: Daten  der Rechtsratsuchenden, der Mandanten, der Gegenseite sowie sonstiger  Beteiligter sowie der jeweiligen (gesetzlichen) Vertreter und  Kontaktpersonen Lieferanten- und Dienstleisterdaten: Daten der Mitarbeiter und Vertretungsberechtigten sowie sonstiger Kontaktpersonen.
Mitarbeiter- und Bewerberdaten,
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können: Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften bzw.  nach § 39 BDSG, Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe  Stellen und interne Abteilungen/Sachbearbeiter zur Erfüllung der mit der  Datenerhebung verfolgten Zweckbestimmung und weitere Stellen, sofern  der jeweilige Betroffene in die Datenübermittlung eingewilligt hat.
Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Regelungen zu Aufbewahrungspflichten  und -fristen erlassen. Nach Erlöschen dieser Pflichten bzw. Ablauf  dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht.  Soweit Daten keinen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden diese  gelöscht, wenn der genannte Zweck der Datenerhebung weggefallen ist.
Geplante Datenübermittlungen an Drittstaaten: Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet statt, sofern die  Übermittlung im Rahmen eines Mandats erforderlich ist. Die  Datenübermittlung findet in solchen Fällen stets unter Beachtung des §  4b BDSG statt. 
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    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Eva Finster stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Eva Finster variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
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    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Eva Finster stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Eva Finster weitere Kontaktwege.