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KG

von K. G. am 14.11.2016 um 16:49 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Warnung-Warnung-Warnung

Was ist von einem Anwalt zu halten, der seinem Mandanten verschweigt welche
Bedeutung „die Befreiung von allen Beschränkungen des § 181 BGB“ in einer Generalvollmacht hat und das Mandat annimmt.
„Ob ohne oder mit Generalvollmacht, Herr A. hat sich strafbar gemacht“.
Das waren die Worte dieses Herrn Fachanwalts an mich.
Hätte er mich nicht im Unklaren gelassen dann hätte ich nur die Kosten für die Erstberatung tragen müssen denn das Vorgehen gegen den Veruntreuer von über 100.000,- € ist in diesem Fall absurd, weil er sich nicht strafbar im Sinne des Gesetztes gemacht hat.
Die Bestätigung dafür habe ich später von der Generalstaatsanwaltschaft erhalten.
Aber so hat der Herr Anwalt ja ordentlich kassieren können, denn er hat über 2 Jahre immer wieder Schriftsätze an den Veruntreuer gesandt und mir seine Kostennoten geschickt, wodurch ich einen Haufen Geld losgeworden bin.
Ich fühle mich betrogen.

Herr G. kam im März 2014 zu mir. Er war Erbe geworden, nur leider war von dem früheren Vermögen der Erblasserin kaum noch etwas da. So wusste der Mandant noch von einem Sparbuch mit einem früheren Sparguthaben von ca. € 30.000,--. Ich hatte Herrn G. zur Rechtslage beraten, auch auf mögliche zivilrechtliche Ansprüche für den Fall, dass rechtswidrige Vermögensverschiebungen des Betreuers festzustellen sind. Im ersten Jahr der Beauftragung ging es ausschließlich darum, festzustellen, wie es zu diesen Nachlassminderungen gekommen ist, wozu entsprechende Auskunftsansprüche durchgesetzt werden müssen. Der Betreuer hatte offensichtlich erhebliche Barabhebungen vorgenommen. Ferner ging es noch um Herausgabeansprüche zu vorhandenem Schmuck. Nachdem die Recherchen erst ein Jahr später abgeschlossen waren, teilte ich Herrn G. mit Schreiben vom 30.03.2015 mit: „Ich habe darauf hingewiesen, dass es in den Zivilprozessen schwierig ist, nachzuweisen, dass es sich um Gelder für Herrn A. gehandelt hat. Dieser wird argumentieren, dass es dabei ausschließlich um Anweisungen der Betreuten ging und die Gelder auch ihr persönlich zur Verfügung gestellt wurden. Im Hinblick auf seine drohende Strafbarkeit wird Herr A. dazu keine Lüge scheuen. Ein Schadensersatzprozess in einer solchen Größenordnung wäre für Sie mit Kosten von vielen tausend Euro verbunden.“ Mit dieser Auskunft wollte sich Herr G. nicht zufrieden geben und bestand dann darauf, dass der Betreuer strafrechtlich verfolgt werden solle. Im zweiten Jahr der Beratung und Vertretung des Mandanten ging es dann also darum, gegenüber der Staatsanwaltschaft strafbare Handlungen des Betreuers vorzutragen und diese dazu zu bewegen, staatsanwaltliche Ermittlungen aufzunehmen. Dies geschah dann auch, allerdings mit im Ergebnis für unseren Mandanten negativem Ausgang. Die Staatsanwaltschaft Stralsund verwies darauf, dass der Betreuer ja umfassende Vollmacht hatte und strafbare Handlungen deshalb nicht erkennbar seien. Die Tatsache, dass der Betreuer eine Vermögenssorgepflicht hatte und dieser offensichtlich gegenüber der dann später auch dementen betreuten Erblasserin nicht nachgekommen war, beeindruckte die Staatsanwaltschaft nicht. Die Recherchen zum Krankheitszustand wollte die Staatsanwaltschaft ebenfalls als strafrechtlich nicht relevant sehen. Herr G.wurde von der Staatsanwaltschaft auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Im Mai 2016 beendete dann Herr G. dann das Mandat. Insgesamt hatten wir unserem Mandanten für die Beratung und Vertretung in diesem Zeitraum von über zwei Jahren € 1.637,08 in Rechnung gestellt! Für eine „Warnung“ besteht also keinerlei Veranlassung. Dr. Wolfgang Fischer Rechtsanwalt Leipzig, 18.11.2016
VB

von V. B. am 26.04.2016 um 20:54 Uhr

Die Erstberatung am 25.04.2016 war bereits.Ich gehe davon aus,dass eine weitere Betreuung nötig wird
Familienrecht
Erbrecht
Kurze Sachlage: Wir haben eine Beratung in Sachen Erbe benötigt. Den im Falle eines tragischen Unfalles bzw. eines plötzlich eintretenden Todesfalles sind immer die Fragen des Testaments, Betreuung und Vorsorgevollmacht an erste Stelle gefragt. Auch für den Fall „wenn“, dazu kann ich nur sagen, der Fall ist eingetreten. Bei den Behörden hat es uns durch die vorangegangen Beratung und Erstellung der Formulare beim Dr. Fischer die Türen geöffnet. Wir standen daher nicht im Regen, wir waren vorbereitet. Ich bin froh über die Tatsache, dass ich bei dem Herrn Dr. Fischer war. Die Beratung war sehr transparent und deutlich.