Bewertungen von Finn Streich
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Bewertungen
JL
von J. L. am 10.03.2020 um 10:20 Uhr
Eigentümergemeinschaft - Schwierigkeiten bei Umlage der Gesamtkosten einer Haussanierung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Einer unserer Miteigentümer behauptet zahlungsunfähig zu sein und beteiligt sich seit geraumer Zeit nicht mehr an den anfallenden Gesamtkosten der Eigentümergemeinschaft. Das geht vollständig zulasten von uns allen, da wir seinen Anteil nun mittragen müssen und es reicht uns.
Herr Streich hat sich der Sache angenommen und uns zunächst sehr freundlich und umfangreich beraten. Nun verlangt er schriftlich Auskunft und setzt dabei Fristen. Wir sind gespannt, aber guter Hoffnung, dass nun irgendetwas passiert. Bleiben Sie dran, Herr Streich!
Herr Streich hat sich der Sache angenommen und uns zunächst sehr freundlich und umfangreich beraten. Nun verlangt er schriftlich Auskunft und setzt dabei Fristen. Wir sind gespannt, aber guter Hoffnung, dass nun irgendetwas passiert. Bleiben Sie dran, Herr Streich!
Antwort von Rechtsanwalt Finn Streich
Ein solcher Fall ist leider sehr ärgerlich, kommt aber nicht selten vor. In Zeiten finanzieller Schwierigkeiten sollte jeder in die Gesprächsoffensive gehen, statt Pflichtzahlungen wortlos zu unterlassen.
Wir danken Ihnen vorab für Ihr Vertrauen und tun unser Bestes, dass die Angelegenheit schnellstmöglich einen guten Ausgang findet.
Freundliche Grüße,
RA Finn Streich
Streich & Kollegen, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Wir danken Ihnen vorab für Ihr Vertrauen und tun unser Bestes, dass die Angelegenheit schnellstmöglich einen guten Ausgang findet.
Freundliche Grüße,
RA Finn Streich
Streich & Kollegen, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
EM
von E. M. am 14.02.2020 um 12:58 Uhr
Rechtsberatung zum Thema Eigentümergemeinschaft
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr gute und freundliche Beratung.
Vielen Dank.
Vielen Dank.
Antwort von Rechtsanwalt Finn Streich
Danke, das freut mich sehr.
Mit besten Grüßen,
RA Finn Streich
Ihr Anwalt für Mietrecht, Baurecht & Gesellschaftsrecht
Kanzlei Streich & Kollegen in Partnerschaft mbB
Mit besten Grüßen,
RA Finn Streich
Ihr Anwalt für Mietrecht, Baurecht & Gesellschaftsrecht
Kanzlei Streich & Kollegen in Partnerschaft mbB
KD
von K. D. am 14.02.2020 um 12:43 Uhr
Kostenlose Ersteinschätzung
Allgemeine Rechtsberatung
Bei unserem ersten Telefonat habe ich mich nach den anfallenden Anwaltskosten erkundigt. Mir wurde die Zeit der Beratung nicht in Rechnung gestellt! Den Rat befolge ich nun erstmal selbst und werde sehen, wie ich damit weiterkomme.
Sollte die Sache doch komplizierter werden und die Gegenseite nicht kooperativ sein, werde ich in jedem Fall erneut auf Sie zukommen! Vielen Dank!
Sollte die Sache doch komplizierter werden und die Gegenseite nicht kooperativ sein, werde ich in jedem Fall erneut auf Sie zukommen! Vielen Dank!
Antwort von Rechtsanwalt Finn Streich
Die kostenlose Ersteinschätzung gehört zu unserem Service. Manchmal bedarf es nicht viel Aufwand, um ein Anliegen zu klären oder einen effektiven Rat zu erteilen. Gern können Sie wieder auf uns zukommen, falls vonnöten.
Viel Erfolg und freundliche Grüße,
Ihr Rechtsanwalt Finn Streich
Kanzlei Streich & Kollegen in Partnerschaft mbB
Viel Erfolg und freundliche Grüße,
Ihr Rechtsanwalt Finn Streich
Kanzlei Streich & Kollegen in Partnerschaft mbB
KS
von K. S. am 05.02.2020 um 09:06 Uhr
Beratung zum Thema Vermietung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich habe eine Wohnung als Kapitalanlage erworben und mich hinsichtlich Vermietung an die Kanzlei gewandt, da ich bislang keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich habe. Ich wollte einen rechtlich sauberen Mietvertrag erstellen, in dem einige -mir als Vermieterin- sehr wichtige Punkte enthalten sein sollten. Ich bekam kurzfristig einen Termin, die Beratung war sehr nett und kompetent. Fazit: Top Ergebnis in kurzer Zeit. Kosten überschaubar und absolut akzeptabel. Nun kann es losgehen :-)
Antwort von Rechtsanwalt Finn Streich
Das freut uns sehr, vielen Dank. Ein vernünftiger Mietvertrag ist das "A & O" - damit kann Ihnen von rechtlicher Seite her nichts passieren. Für alle anderen Fragen oder evtl. Schwierigkeiten sind wir jederzeit für Sie da... Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr "Projekt" und stets vernünftige und nette Mieter!
Beste Grüße,
RA Finn Streich
Beste Grüße,
RA Finn Streich
EH
von E. H. am 25.01.2020 um 10:50 Uhr
Maklerrechnung / Notar
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Streich war sehr kompetent in seinen Aussagen und seiner Arbeitsweise - seiner Intervention ist zu verdanken , dass ich Rechnungen von Notar und Makler nicht bezahlen mußte . Ich werde mich in Zukunft auch in anderen Angelegenheiten von seiner Kanzlei beraten und vertreten lassen - wenn erforderlich. Danke an Herr Streich und sein Team .
Antwort von Rechtsanwalt Finn Streich
Vielen Dank für Ihr positives Feedback. Wir freuen uns, dass wir Ihnen helfen konnten!
Freundliche Grüße,
RA Finn Streich
Freundliche Grüße,
RA Finn Streich
RP
von R. P. am 15.01.2020 um 10:11 Uhr
Durchsetzung Räumungsklage
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Streich hat uns hervorragend gerichtlich vertreten und eine Räumungsklage durchgesetzt. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit.
Antwort von Rechtsanwalt Finn Streich
Danke für Ihre positive Bewertung. Schön, dass wir helfen konnten.
Mit freundlichem Gruß,
RA Finn Streich
Mit freundlichem Gruß,
RA Finn Streich
RS
von R. S. am 10.01.2020 um 09:35 Uhr
Prüfung Bauvertrag
Baurecht & Architektenrecht
Sehr positiv war für mich die schnelle und freundliche Beratung.
Wir wollten uns einfach vor Vertragsunterzeichnung rechtlich absichern.
Wir würden die Kanzlei im Bedarfsfall jederzeit erneut kontaktieren.
Wir wollten uns einfach vor Vertragsunterzeichnung rechtlich absichern.
Wir würden die Kanzlei im Bedarfsfall jederzeit erneut kontaktieren.
Antwort von Rechtsanwalt Finn Streich
Sehr geehrte Frau S.,
danke für Ihre positive Bewertung und alles Gute für die Bauphase!
Mit freundlichen Grüßen,
RA Finn Streich
danke für Ihre positive Bewertung und alles Gute für die Bauphase!
Mit freundlichen Grüßen,
RA Finn Streich
MH
von M. H. am 16.12.2019 um 12:17 Uhr
Prüfung Bauvertrag / Hilfe bei Kaufentscheid
Baurecht & Architektenrecht
Wir möchten ein Haus bauen und standen bereits vor einem sehr umfangreichen und komplizierten Bauvertrag. Da wir nicht sämtliche Inhalte zu 100% verstanden haben, beschlossen wir, uns die Details zu den Leistungen und Zahlungskonditionen genauer erläutern zu lassen. Herr Streich nahm sich Zeit für uns und wir gingen alle Punkte gemeinsam Schritt für Schritt durch. Schlussendlich haben wir uns gegen das Objekt entschieden und sind nun sehr dankbar dafür. Mittlerweile haben wir ein neues Kaufangebot von einem anderen Hausbauunternehmen, welches uns deutlich besser zusagt und seriöser ist.
Wir danken Herrn Streich und kommen in jedem Fall bei Bedarf erneut auf Sie zu!
Wir danken Herrn Streich und kommen in jedem Fall bei Bedarf erneut auf Sie zu!
Antwort von Rechtsanwalt Finn Streich
Vielen Dank für die positive Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen bei der Entscheidung helfen konnte.
Mfg,
RA Finn Streich
Mfg,
RA Finn Streich
HP
von H. P. am 22.11.2019 um 09:59 Uhr
Nachbarschaftsstreit
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Wir leiden seit Jahren unter einem sehr angespannten Verhältnis zu unseren direkten Nachbarn. Regelmäßig überschreiten sie Grenzen - zwischenmenschlich wie auch bautechnisch... Normale Kommunikation oder Annäherung sind gänzlich unmöglich. Dank Herr RA Streich konnten wir nun nach über 10 Jahren Streit wenigstens gerichtlich durchsetzen, dass die Grundstücksgrenzen gewahrt bleiben, Überbauungen entfernt werden müssen und wir hoffentlich nun unsere Ruhe haben werden.
Die Angelegenheit ist für uns sehr Kräfte zehrend und wir bedanken uns für die erstklassige Unterstützung - rechtlich wie mental.
Die Angelegenheit ist für uns sehr Kräfte zehrend und wir bedanken uns für die erstklassige Unterstützung - rechtlich wie mental.
Antwort von Rechtsanwalt Finn Streich
Ein Streit unter Nachbarn ist generell unschön, lässt sich aber nach vielen Jahren selten noch schlichten. Grundlegend ist zunächst eine Mediation ratsam, bei der manchmal bereits Unstimmigkeiten aus der Welt geschafft werden können. Ein Gang vor Gericht sollte auch hier der letzte Schritt sein, wenn keine andere Lösung ersichtlich ist. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und hoffe, dass Sie und Ihre Nachbarn einen Weg finden zumindest friedlich nebeneinander zu wohnen.
Freundliche Grüße,
RA Finn Streich
Freundliche Grüße,
RA Finn Streich
MD
von M. D. am 08.11.2019 um 10:07 Uhr
Streitschlichtung im Bereich Nachtragsforderungen
Baurecht & Architektenrecht
Bei dem Bau unseres Hauses kam es immer wieder zu Nachtragsforderungen seitens des Auftragnehmers. Herr Streich hat uns bestens beraten und zwischen den Parteien vermittelt. Wir konnten eine akzeptable Lösung erarbeiten und einen teuren Gerichtsstreit vermeiden.
Herzlichen Dank dafür!
Herzlichen Dank dafür!
Antwort von Rechtsanwalt Finn Streich
Vielen Dank für Ihre positive Berwertung. Wir freuen uns, dass wir die Angelegenheit unkompliziert und "schmerzfrei" abwickeln konnten! Ein Gang vor Gericht sollte grundsätzlich der letzte Schritt sein, wenn alle anderen Versuche der Schlichtung oder Einigung scheitern...
Freundliche Grüße,
RA Finn Streich
Freundliche Grüße,
RA Finn Streich