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Rechtsanwalt

Florian Appenzeller

  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
NN
von N. N. am 26.11.2024 um 14:52 Uhr

Persönliche Konflikte, die im Zusammenhang mit der Trennung vom Ehegatten/Lebensgefährten entstehen, werden von den betroffenen Personen ebenso wie Streitigkeiten rund um den Erbfall als besonders belastend wahrgenommen. Für die  betroffenen Personen besteht in diesen Lebensbereichen, nicht nur wegen der Komplexität der Rechtsgebiete und den besonderen persönlichen Verflechtungen der beteiligten Personen, häufig die Problematik, dass die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen in rechtlicher Hinsicht häufig erst dann überblickt werden, wenn bereits Fakten geschaffen wurden und es zu spät ist. Denn gerade im Familien- und Erbrecht gilt: Versäumnisse zu Beginn der Auseinandersetzung lassen sich im Nachgang häufig nur noch mit besonderen Schwierigkeiten lösen. 

In der familien- und erbrechtlichen Konfliktlösung bedarf es deshalb von der ersten Minute eines starken Partners, der dazu in der Lage ist, mögliche Konsequenzen des eigenen Handels aufzuzeigen, Streitigkeiten zu versachlichen und wohlbedachte, vernünftige und nachhaltige Entscheidungen zur Verbesserung Ihrer Position und zur Lösung des Konfliktes gemeinsam mit Ihnen zu entwickeln. 

Als Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht bin ich dazu in der Lage, Ihnen die Handlungsempfehlungen zu geben, die Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen bestmöglich zu verwirklichen. Fundierte Rechtskenntnisse im Familien- und Erbrecht stellen im Rahmen der Beratung/Mandatsbearbeitung ebenso Eckpfeiler meiner Tätigkeit dar wie Empathie, Loyalität und die Fähigkeit, Streitigkeiten zu versachlichen.  

Im Familienrecht biete ich Ihnen meine Unterstützung - insbesondere - in den folgenden Bereichen an:

  • Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Geltendmachung und Regelung von Unterhaltsansprüchen
  • Geltendmachung und Regelung von güterrechtlichen Ausgleichsansprüchen
  • Verwertung und Versteigerung der Scheidungsimmobilie
  • Gestaltung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Umgang, elterliche Sorge und sonstige Kindschaftssachen 
  • Abstammung und Adoption
  • Abwicklung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Im Erbrecht unterstütze ich Sie - insbesondere - gerne bei folgenden Fragen:

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Gestaltung von Testament und Erbvertrag
  • Gestaltung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Gestaltung im Rahmen der sog. vorweggenommenen Erbfolge 
  • Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollstreckung (DVEV geprüft)
  • Erbschaftssteuerrecht

Sollte Ihr Anliegen in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den obigen Tätigkeiten stehen, jedoch nicht explizit aufgeführt sein, sprechen Sie mich gerne an. 

Ein Anruf (07621-9342-0), eine E-Mail (appenzeller@rechtsanwaelte-hitzfeld.de) oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins. Ich freue mich bereits jetzt auf Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Appenzeller


Florian Appenzeller ist gelistet in Rechtsanwälte Lörrach und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 7

NN

von N. N. am 26.11.2024 um 14:52 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Herr Appenzeller begleitete mich in einem langen, für mich emotionalen Erbrechtsstreit. Er schaffte es immer wieder, mich aufzubauen und mit seiner ruhigen Art, alles auf eine sachliche und rechtlich relevante Ebene zu bringen. Diese Kombination aus fachlicher Kompetenz und menschlichem Einfühlungsvermögen machen ihn zu einem perfekten Anwalt für derartige Angelegenheiten. Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Auch wenn der Weg beschwerlich war, konnten wir die Angelegenheit nach einigem Hin und Her im Rahmen des Gerichtsverfahrens zu einem zufriedenstellenden Ergebnis bringen. Ich bin froh, dass Sie meinen Empfehlungen stets gefolgt sind und bedanke mich auch an dieser Stelle noch einmal für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit!
AA

von A. A. am 18.03.2024 um 23:45 Uhr

Sehr gute Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Die Zusammenarbeit mit Herrn Appenzeller war sehr angenehm und professionell. Man konnte ihm immer vertrauen, da die Beratung und Arbeit immer zuverlässig, ehrlich und kompetent war. Ich bedanke mich bei Herrn Appenzeller für die große Hilfe und kann ihn als Anwalt auf jeden Fall weiterempfehlen.
Vielen Dank für die netten Worte. Es freut mich, dass wir die Angelegenheit schnell und erfolgreich abschließen konnten.

Freundliche Grüße
Florian Appenzeller
DH

von D. H. am 28.02.2024 um 23:55 Uhr

Ein Topanwalt
Familienrecht
Nach meiner Erfahrung ist Herr Appenzeller derzeit der fähigste Anwalt für Familienrecht im Dreiländereck. Mit seiner außerordentlich kompetenten, sachlichen und ruhigen Art hat er Anliegen gelöst, an die sich andere Anwälte nicht einmal heranwagen. Ich kann Herrn Appenzeller uneingeschränkt weiterempfehlen, da sind Sie definitiv in guten Händen!
Vielen Dank für die außerordentlich gute Bewertung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich bin froh, dass wir die Angelegenheit zu einem guten Abschluss bringen konnten, auch wenn es einen langen Atem erfordert hat.

Sollte es zukünftigen Beratungsbedarf geben, können Sie sich gerne wieder mit mir in Verbindung setzen.

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Geschäftsführender Partner ist RA Christian Mohr.

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Berufsrechtliche Regelungen:

       • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
       • Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
       • Fachanwaltsordnung (FAO)
       • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
       • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Diese Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
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