Bewertungen von Florian Wehner
5
(101)
4
(4)
3
(2)
2
(0)
1
(7)
Bewertungen
L.
von L. .. am 26.10.2020 um 23:44 Uhr
Äußerst kompetent
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Wehner ist sehr freundlich. Konnte alle meine Fragen beantworten und hat sich für mich ausreichend Zeit genommen. Bin sehr zufrieden.
Antwort von Rechtsanwalt Florian Wehner
Sehr geehrter Herr Leatherhead,
wir danken Ihnen für Ihre positive Bewertung und stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit wieder zur Verfügung.
MFG
F. Wehner
wir danken Ihnen für Ihre positive Bewertung und stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit wieder zur Verfügung.
MFG
F. Wehner
TP
von T. P. am 24.09.2020 um 17:14 Uhr
Gebrauchtwagen Autokauf
Verkehrsrecht
Nicht zu Empfehlen. Es passiert nichts, man muss allem hinterherlaufen, man bekommt keine Antwort. Von den zu Vergebenden fünf Sternen müsste man eher zwanzig abziehen.
OH
von O. H. am 05.06.2020 um 17:08 Uhr
Vertragsrecht, Gewährleistung/Garantieansprüche, alles bestens.
Allgemeine Rechtsberatung
Informatives Vorgespräch, für mich sympathisches Erscheinungsbild, sehr gute Kommunikation mit der Kanzlei. Ich habe keinerlei negative Erfahrungen gemacht.
EH
von E. H. am 13.05.2020 um 21:06 Uhr
Schadenersatzforderung vom Autovermieter erfolgreich abgewehrt
Versicherungsrecht
Herr Florian Wehner hat meinen Rechtsstreit über Schadenersatzforderungen mit einem Autovermieter aus Pullach schnell, sehr effektiv, gerade elegant zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Ich kann seine Kanzlei Grasmüller & Wehner sehr empfohlen.
Antwort von Rechtsanwalt Florian Wehner
Vielen Dank für die Bewertung.
GB
von G. B. am 05.05.2020 um 10:28 Uhr
So sollte es immer laufen
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Wehner hat uns in einer Reiserechtsangelegenheit im Zusammenhang mit der Coronakrise vertreten. Schon der Erstkontakt war sehr freundlich und verbindlich. Wir wurden vorab über den Ablauf informiert. Nach der Mandatserteilung erfolgten die erforderlichen Schritte schnell und präzise.
Das Ergebnis konnten wir nach knappen zwei Wochen in Form der Rückzahlung des Veranstalters (TUI) endlich auf unserem Konto finden.
Erwähnenswert ist auch die freundliche, kompetente und verlässlche Arbeit der guten Geister aus dem Sekretariat.
Das Ergebnis konnten wir nach knappen zwei Wochen in Form der Rückzahlung des Veranstalters (TUI) endlich auf unserem Konto finden.
Erwähnenswert ist auch die freundliche, kompetente und verlässlche Arbeit der guten Geister aus dem Sekretariat.
MS
von M. S. am 20.10.2019 um 20:17 Uhr
Arbeitszeugnis
Arbeitsrecht
Eine Katastrophe - nicht zu empfehlen!!!
Nachdem ich über Google auf den RA aufmerksam wurde und ihn per E-Mail kontaktiert hatte, erhielt ich am nächsten Tag vom Sekretariat gleich einen Anruf zwecks Terminvereinbarung. Ein vorab von mir gewünschter telefonischer Austausch wurde mir Seitens der Kanzlei nicht ermöglicht und auf einen persönlichen Termin gedrängt. Beim Eintreffen zum Termin in der Kanzlei musste ich vorab eine Kostenübernahme - Verpflichtungserklärung unterzeichnen, um vom RA überhaupt empfangen zu werden.
In dem darauf stattgefundenen Termin bat ich um Durchsicht meiner Angelegenheit und um Einschätzung, ob es sich lohnt sich auseinanderzusetzen. Nach einer kurzen Durchsicht wurde dies bestätigt und ein erhebliches Potenzial gesehen. Der RA sprach anschließend von einer gerichtlichen Prozessführung. Nachdem ich mitgeteilt hatte, dass die Gegenpartei nachbessern würde und nur einen Vorschlag benötigt wird - war meiner Wahrnehmung nach die Begeisterung für mich als Mandaten nicht mehr anwesend.
Zwei Arbeitstage später erhielt ich dann auch bereits promt die Rechnung. Ich verstand dies nicht, da ich erst den Auftrag erteilt und noch keine Leistung erhalten hatte.
Die darauf mit der Kanzlei geführten Telefonate waren sehr skurril. Es wurde die Aussage getroffen, dass sie erst Arbeiten würden, wenn der Geldbetrag überwiesen wird. Ich erhielt dies dann auch gleich per E-Mail bestätigt. Dieses erfolgte am 12.08.2019. Nachdem ich den Geldbetrag pünktlich überwiesen hatte, hörte ich nach vielfacher Nachfrage und Bitte zur Erledigung der Angelegenheit erst am 17.09.2019 ein katastrophale Ausarbeitung. Diese enthielt falsche Namensbezeichnungen der Gegenpartei und etliche Rechtschreibfehler. Aber das schlimmste daran war ferner, dass nur zwei Verbesserungsvorschläge enthalten waren und zwar die aus dem Erstgespräch, welche bei der Durchsicht innerhalb weniger Minuten festgestellt wurden. Er hat also nichts mehr in der Sache gemacht. In der danach gefassten korrigierten Version waren die Rechtsschreibfehler beseitigt - die falsche Namensbezeichnung der Gegenparte nicht - und inhaltlich passierte auch nichts. Vielmehr wurde dieser inhaltliche Standpunkt verteidigt. Ich frage mich, wo das große Potenzial geblieben ist.
Nachdem ich über Google auf den RA aufmerksam wurde und ihn per E-Mail kontaktiert hatte, erhielt ich am nächsten Tag vom Sekretariat gleich einen Anruf zwecks Terminvereinbarung. Ein vorab von mir gewünschter telefonischer Austausch wurde mir Seitens der Kanzlei nicht ermöglicht und auf einen persönlichen Termin gedrängt. Beim Eintreffen zum Termin in der Kanzlei musste ich vorab eine Kostenübernahme - Verpflichtungserklärung unterzeichnen, um vom RA überhaupt empfangen zu werden.
In dem darauf stattgefundenen Termin bat ich um Durchsicht meiner Angelegenheit und um Einschätzung, ob es sich lohnt sich auseinanderzusetzen. Nach einer kurzen Durchsicht wurde dies bestätigt und ein erhebliches Potenzial gesehen. Der RA sprach anschließend von einer gerichtlichen Prozessführung. Nachdem ich mitgeteilt hatte, dass die Gegenpartei nachbessern würde und nur einen Vorschlag benötigt wird - war meiner Wahrnehmung nach die Begeisterung für mich als Mandaten nicht mehr anwesend.
Zwei Arbeitstage später erhielt ich dann auch bereits promt die Rechnung. Ich verstand dies nicht, da ich erst den Auftrag erteilt und noch keine Leistung erhalten hatte.
Die darauf mit der Kanzlei geführten Telefonate waren sehr skurril. Es wurde die Aussage getroffen, dass sie erst Arbeiten würden, wenn der Geldbetrag überwiesen wird. Ich erhielt dies dann auch gleich per E-Mail bestätigt. Dieses erfolgte am 12.08.2019. Nachdem ich den Geldbetrag pünktlich überwiesen hatte, hörte ich nach vielfacher Nachfrage und Bitte zur Erledigung der Angelegenheit erst am 17.09.2019 ein katastrophale Ausarbeitung. Diese enthielt falsche Namensbezeichnungen der Gegenpartei und etliche Rechtschreibfehler. Aber das schlimmste daran war ferner, dass nur zwei Verbesserungsvorschläge enthalten waren und zwar die aus dem Erstgespräch, welche bei der Durchsicht innerhalb weniger Minuten festgestellt wurden. Er hat also nichts mehr in der Sache gemacht. In der danach gefassten korrigierten Version waren die Rechtsschreibfehler beseitigt - die falsche Namensbezeichnung der Gegenparte nicht - und inhaltlich passierte auch nichts. Vielmehr wurde dieser inhaltliche Standpunkt verteidigt. Ich frage mich, wo das große Potenzial geblieben ist.
JM
von J. M. am 29.08.2019 um 12:42 Uhr
Sehr guter Schmerzensgeld-Anwalt
Verkehrsrecht
Herr RA Wehner hat mich in einer kleineren Schmerzensgeld-Angelegenheit sehr gut vertreten.
Die Kommunikation erfolgte ausschließlich per E-Mail und Telefon, keine zeitraubenden Ortstermine. Insgesamt kann ich Herrn Wehner sehr empfehlen.
Die Kommunikation erfolgte ausschließlich per E-Mail und Telefon, keine zeitraubenden Ortstermine. Insgesamt kann ich Herrn Wehner sehr empfehlen.
AE
von A. E. am 28.08.2019 um 12:19 Uhr
Vertragsrecht Online Firmen
Allgemeine Rechtsberatung
In meiner Angelegenheit werde ich von Herrn RA Wehner sehr gut vertreten. Vielen Dank auch an das Team. Rechtsverbindliche Zeiten werden stets eingehalten, der Kontakt war immer da wenn nötig. Auch für telefonische Auskünfte zwischendurch ist das Team um Herrn Wehner ansprechbar und hilfsbereit und auch im Bilde !
Herr Wehner ist immer sehr gut vorbereitet mit dem so wichtigen Durchblick und Detail.
Zu beanstanden sind lediglich die langsamen rechtlichen Mühlen in Deutschland, die hier keiner zu vertreten hat.
A. Ebeling aus München
Herr Wehner ist immer sehr gut vorbereitet mit dem so wichtigen Durchblick und Detail.
Zu beanstanden sind lediglich die langsamen rechtlichen Mühlen in Deutschland, die hier keiner zu vertreten hat.
A. Ebeling aus München
PS
von P. S. am 20.08.2019 um 17:30 Uhr
Phishing - Identitätsdiebstahl
Allgemeine Rechtsberatung
„Wer die Qual hat, hat die Wahl“. Anwälte gibt es in München fast an jeder Ecke. Ich habe mich für die Kanzlei von Rechtsanwalt Florian Wehner (Dr. Grasmüller & Wehner Rechtsanwälte) entschieden. Mit der kompetenten Beratung, Abwicklung und die Vertretung vor Gericht war ich sehr zufrieden!
Herr Wehner hat meinen Fall vor Gericht gegen eine bekannt Münchner Onlinebank gewonnen und mich vor finanziellen Schaden bewahrt. Ohne juristischen Beistand, hätte ich vermutlich keine Aussicht auf Erfolg gehabt.
Herr Wehner ist sehr kompetent, hat einen hohen juristischen Sachverstand. Abschließend wägt er das Prozessrisiko im Fall einer Klage genau ab.
Ein weiteres Lob geht an das Kanzleimanagement. Aufgeräumt und geordnet.
Als Mandant wird man über jeden Schritt informiert.
Fazit: Sehr guter Rechtsanwalt. 10/10
Herr Wehner hat meinen Fall vor Gericht gegen eine bekannt Münchner Onlinebank gewonnen und mich vor finanziellen Schaden bewahrt. Ohne juristischen Beistand, hätte ich vermutlich keine Aussicht auf Erfolg gehabt.
Herr Wehner ist sehr kompetent, hat einen hohen juristischen Sachverstand. Abschließend wägt er das Prozessrisiko im Fall einer Klage genau ab.
Ein weiteres Lob geht an das Kanzleimanagement. Aufgeräumt und geordnet.
Als Mandant wird man über jeden Schritt informiert.
Fazit: Sehr guter Rechtsanwalt. 10/10
EP
von E. P. am 12.07.2019 um 13:54 Uhr
Mehr als ein großes Dankeschön an Herrn Rechtsanwalt Wehner sowie an sein großartiges Team
Baurecht & Architektenrecht
Herr Wehner hat mich in einer äußerst komplizierten und schwierigen Baurecht Sache vertreten.
Nur durch höchste Kompetenz verdanke ich Herrn Rechtsanwalt Wehner, das mir zu meinem Recht verholfen wurde.
Elisabeth P. Oberbayern
Nur durch höchste Kompetenz verdanke ich Herrn Rechtsanwalt Wehner, das mir zu meinem Recht verholfen wurde.
Elisabeth P. Oberbayern