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- Fachanwalt für Versicherungsrecht
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- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht | Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vielen Dank für Ihren Besuch auf meinem Anwaltsprofil.
Gerne steht Ihnen mein gesamtes Kanzleiteam kompetent und fachkundig bei Ihren verkehrsrechtlichen Sorgen zur Seite!
Bereits 2003 erhielt Rechtsanwalt Frank Engelbracht seine Anwaltszulassung. Im Jahre 2011 wurde ihm aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse von der Rechtsanwaltskammer Berlin der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen. Herr Engelbracht nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen im Verkehrs- und Versicherungsrecht teil.
Rechtsanwalt Engelbracht gehört dem Arbeitskreis Verkehrsrecht an, einer Vereinigung der Verkehrsanwälte im Rahmen des Anwaltsvereins.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
bedeutet überdurchschnittliche Kenntnisse im Verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt Frank Engelbracht über überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen in allen Bereichen des Verkehrsrechts, was die strenge Spezialisierung der Kanzlei zur Folge hatte.
Zum Tagesgeschäft gehören die Unfallschadenregulierung, die Vertretung in Führerscheinsachen, die Vertretung und Verteidigung in Bußgeldverfahren/ Verkehrsordnungswidrigkeiten und in Verkehrsstrafsachen.
Vertretung von Kraftfahrtunternehmen und Berufskraftfahrern
Aufgrund der Spezialisierung unserer Kanzlei, vertritt diese regelmäßig zahlreiche Berufskraftfahrer und Unternehmen aus den Bereichen der Personenbeförderung, des Güterkraftverkehr sowie Taxen -, Mietwagen - und Omnibusunternehmen
Oft sind in diesem Zusammenhang auch Fragen rund um die Themen P-Schein, Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung, mangelhafte Fahrzeuge, Geschäftsführerverantwortlichkeit, Disponentenverantwortlichkeit, Fuhrparkmanager, Bußgeldverfahren, Gewinnabschöpfung, Verfallsanordnungen, etc, relevant.
Sehr gerne helfen wir auch Ihnen in den folgenden Fällen!
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?
Wir übernehmen Ihre Schadenregulierung
Im Rahmen von Verkehrsunfallschadenregulierungen befassen wir uns tagtäglich mit Fragen rund um die Themenbereiche Totalschaden, Kfz-Reparatur, Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederbeschaffungsaufwand, Abschleppkosten, Standgebühren, Personenschaden, etc.
Wussten Sie schon, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Kosten eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl übernehmen muss, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind?
Fachanwälte sind nicht teurer als Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Frank Engelbracht ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren -, einen Bußgeldbescheid oder eine Beschuldigtenanhörung wegen eines Verkehrsvergehens erhalten?
Ein weitere Schwerpunkt der alltäglichen, verkehrsrechtlichen Tätigkeit der Kanzlei Frank Engelbracht liegt in den folgenden Teilbereichen des Verkehrsrechts.
Ordnungswidrigkeitenrecht/Bußgeldrecht
Sie haben eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid erhalten?
Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen auch gerne elektronisch oder informieren Sie sich auf unserem eigens hierfür eingerichteten Portal: https://bussgeld.digital/
Blitzer, Bußgeld, Fahrverbot,
Sie sind geblitzt worden? Sie sollen ein Bußgeld zahlen und Punkte bekommen? Es droht ein Fahrverbot?
Ihnen wird einer der nachfolgenden Vorwürfe gemacht? Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Handyverbot, Gurtpflicht, mangelhafte Ladungssicherung, Verstoß gegen die Sozialvorschriften (z.B. Lenk- und Ruhezeiten), etc.
Wir überprüfen den Vorwurf für Sie. Wir holen die Ermittlungsakte, werten diese aus und geben Ihnen eine Einschätzung der konkreten Situation.
Verkehrsstrafrecht
Ihnen wird vorgeworfen ein Verkehrsvergehen begangen zu haben?
Sie werden beschuldigt sich unerlaubt von Unfallort entfernt - und Fahrerflucht begangen zu haben?
Es gab einen Verkehrsunfall mit Personenschaden, sie werden jetzt beschuldigt eine fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben?
Sie sind alkoholisiert oder unter drogeneinfluß Fahrzeug gefahren?
Wir vertreten Sie bei dem folgenden Vorwürfen professionell und fachgerecht gegenüber Behörden, Gerichten und Versicherern: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletrzung, Trunkenheit im Verkehr Verkehrsgefährdung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (keine Kfz-Haftpflichtversicherung, Elektro-Fahrzeuge), etc.
Ihnen wird eine Alkoholfahrt oder eine Drogenfahrt vorgeworfen. Es erfolgte eine Atemalkoholkontrolle, Sie mussten pusten, es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt, Ihre Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen. Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
Sie haben eine Anklageschrift bekommen, Ihnen droht eine Geldstrafe und eine Führerscheinsperre für einige Monate?
Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
Verkehrsverwaltungsrecht
Haben Sie Post von der Führerscheinbehörde-/vom LABO bekommen?
Die Führerscheinbehörde bereitet die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis vor oder Ihnen wurde die Fahrerlaubnis bereits entzogen. Wir vertreten Sie kompetent gegenüber Behörde und Gericht, wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen rund um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Auflagen der Führerscheinbehörden, den Abstinenznachweis, die MPU-Beratung, die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Krankheit, Alkohol, Drogen, Verkehrsverstößen, Punkten,etc.
Wir helfen Ihnen gegen Fahrtenbuchauflagen, unterstützen Sie bei Fragen zum Punkte-Abbau, der Nachschulung, Führerschein auf Probe, EU-Führerschein, etc.
Haben Sie Ärger mit Ihrer eigenen Kasko-Versicherung?
Versicherungsrecht mit Bezug zum Verkehrsrecht
Sie haben eine Voll-/Teilkaskoversicherung abgeschlossen. Ihre Versicherung reguliert jedoch den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht? Ihr Fahrzeug wurde aufgebrochen, es wurden Fahrzeugteile - oder gleich das gesamte Fahrzeug gestohlen?
Wir machen für Sie Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer eigenen Versicherung geltend, wenn diese im Schadensfalle trotz vertraglicher Verpflichtung nicht leistet.
Bürozeiten:
Um Wartezeiten in den Büros unserer Kanzlei zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen.
Anfahrtsinformationen:
Büro Spandau
Die Kanzlei liegt in 13597 Berlin Spandau (Altstadt), Carl-Schurz-Str. 41.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei mit den Bus-, den U- und S-Bahnlinien bis Rathaus Spandau (Bahnhof Spandau) und bis Altstadt Spandau.
Büro Steglitz Zehlendorf
Die Kanzlei liegt in 12203 Berlin Steglitz, Hindenburgdamm 42.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei mit den Buslinien 283, 285 und M85, Haltstelle Hindenburgdamm/Klingsorstr.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
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Qualifikationen und Auszeichnungen
Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungszertifikat der BRAK
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Berliner Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
Bewertungen 155
von D. Y. am 12.03.2025 um 18:36 Uhr
von M. Z. am 07.03.2025 um 17:51 Uhr
von M. K. am 01.11.2024 um 18:24 Uhr
Rechtstipps 1

Sie sind mit dem Messgerät PoliScan speed geblitzt worden und überlegen was Sie jetzt tun sollen? Dieser Artikel soll Ihnen als erste Information zu dem Messgerät im Allgemeinem und Ihrer konkreten…
Kontaktdaten von Frank Engelbracht
Adresse
Carl-Schurz-Str. 41
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