Fachanwalt für
- Arbeitsrecht
Über mich
Rechtsanwalt Frank Langer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Persönliches: Geb. 1951, verheiratet, Studium in Bonn und Heidelberg, seit 1979 als Rechtsanwalt tätig. Ich bin seit 1989 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Arbeitsrecht
Meine Tätigkeitschwerpunkte liegen in den Bereichen Kündigung/Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsvertragsgestaltung, Geschäftsführerdienstverträge.
Besonders bei Fragestellungen aus den Bereichen: außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, Gestaltung betrieblicher Abläufe durch Betriebsvereinbarungen bzw. Prüfung und Gestaltung von GmbH-Geschäftsführerverträgen.
Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmer berücksichtigende Vertragsgestaltung (z.B. Vergütungsbestandteile, Zielvereinbarungen, Wettbewerbsklauseln) dient der Rechtsklarheit und damit der Streitvermeidung.
Ich stehe Ihnen gerne via Telefonberatung und via E-Mail-Beratung zur Verfügung. Anfragen können auch in englisch gestellt werden.
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- Englisch
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