
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Familienrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Rechtsanwalt Franz Hollmayr
Fachkompetenz sowie Erfahrung und das Ganze gepaart mit ein bisschen Idealismus – das bietet Ihnen Rechtsanwalt Hollmayr als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Darüber hinaus steht er Ihnen in weiteren Rechtsgebieten, die unten beschrieben sind, ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.
Herr Hollmayr ist Jahrgang 1960 und gebürtiger Regener. Er wuchs in Bischofsmais auf und engagierte sich während seiner Schulzeit sowie Studienzeit im Betrieb seiner Eltern, der neben einer Pension auch einen Landgasthof und eine Metzgerei umfasste. Herr Hollmayr studierte Jura an der Universität Passau, bevor er im Jahr 1992 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Schon seit mittlerweile über 30 Jahren leitet er äußerst erfolgreich seine eigene Kanzlei in Deggendorf. Inzwischen besteht sogar ein weiterer Standort in Regen. Rechtsanwalt Hollmayr besitzt drei Fachanwaltstitel: seit 2004 im Arbeitsrecht, seit 2007 im Verkehrsrecht und seit dem Jahr 2013 auch im Medizinrecht.
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Hollmayr u. a. im Falle einer Abmahnung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei. Wenn es um damit verbundene Belange, wie z. B. die Durchsetzung einer angemessenen Abfindung oder die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, geht, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an ihn wenden. Rechtsanwalt Hollmayr beschäftigt sich darüber hinaus mit Streitigkeiten um bestehende Urlaubsansprüche und die Wahrung der Rechte Schwerbehinderter im Bereich des Arbeitsrechts.
Medizinrecht
Rechtsanwalt Hollmayr ist ebenfalls Fachanwalt für Medizinrecht und kümmert sich als solcher in erster Linie um Rechtsfragen in Verbindung mit dem Thema Approbation sowie die Vertretung von Mandanten in Arzthaftungsfällen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es beispielsweise um Aufklärungsfehler, Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht oder Behandlungsfehler geht. Auch bei rechtlichen Problemen im Kontext mit dem Bezug von Krankengeld steht Ihnen Rechtsanwalt Hollmayr mit Rat und Tat zur Seite.
Verkehrsrecht
Darüber hinaus hat Rechtsanwalt Hollmayr ebenso auf dem Gebiet des Verkehrsrechts den Fachanwaltstitel erworben. Er befasst sich nach einem Verkehrsunfall mit der Regulierung von Unfallschäden und der Durchsetzung von eventuell entstandenen Ansprüchen auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Auch im Bereich von Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, wenn es beispielsweise um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine durchgeführte Abstandsmessung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder eine Trunkenheitsfahrt geht, steht Ihnen Rechtsanwalt Hollmayr als qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Familienrecht
Rechtsanwalt Hollmayr verfügt für die Beratung sowie Vertretung hinsichtlich einer Trennung bzw. Scheidung über das nötige Fingerspitzengefühl. Mit diesem kümmert er sich beispielsweise um die Berechnung des Ihnen zustehenden Unterhalts, teilt das Sorgerecht sowie Umgangsrecht auf, beschäftigt sich mit der Vermögensauseinandersetzung und hilft Ihnen bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs.
Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechts unterstützt Sie Rechtsanwalt Hollmayr beim Erwerb oder der Veräußerung von Immobilien und befasst sich außerdem z. B. mit der Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen. Zudem setzt er sich mit Mängeln an Gebäuden auseinander und macht Ihre gegebenenfalls daraus hervorgehenden Ansprüche geltend.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Hollmayr hilft Ihnen bei sämtlichen Streitigkeiten, die zwischen Mietern und Vermietern entstehen können. Sprechen Sie ihn an, wenn Sie rechtliche Fragen zu Ihrem Mietvertrag, einer Betriebskostenabrechnung oder der einer Miterhöhung haben, oder falls es um Modernisierungsmaßnahmen geht. Auch im Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwalt Hollmayr sachkundig, z. B. was die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum anbelangt.
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
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von M. J. am 09.04.2025 um 18:56 Uhr
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Manuela Perl Link in einem neuen Tab öffnen3,0/52 BewertungenFachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Medizinrecht
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Kanzlei-Impressum
Verantwortlich für den Inhalt der Internetdomain gem. § 5 TMG, § 2 DL-InfoV ist:
RA Franz Hollmayr
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94469 Deggendorf
Tel.: 0991 / 320940
Fax: 0991 / 3209420
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Die gesetzliche Bezeichnung der einzelnen Berufsträger ist "Rechtsanwalt" (RA). Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland verliehen worden. RA Franz Hollmayr gehört der
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33
80331 München
Telefon: (089) 53 29 44-0
Fax: (089) 53 29 44-28
E-Mail: info@rak-m.de
an.
Berufsrechtliche Regelungen:
Alle berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden. Insbesondere gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnis (VV)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Berufshaftpflichtversicherung:
RA Franz Hollmayr ist bei der
Allianz Versicherungs – AG
Firmen Vermögensschaden - Haftpflicht
10900 Berlin
versichert.
Vermeidung von Interessenkonflikten:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. II Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. V BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191 f BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de oder per E-Mail: Schlichtungsstelle@brak.de)
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