Bewertungen von Friedemann Zuber
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Bewertungen 14
TH
von T. H. am 26.03.2025 um 04:18 Uhr
Super Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Herzlichen Dank für Ihre gute und professionelle und tolle Arbeit
Sehr zu empfehlen
T.Heinsch
Fahrzeugpflege
JK
von J. K. am 13.12.2024 um 19:31 Uhr
Schmerzensgeld, Körperverletzung
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Zuber hat mich über einen Zeitraum von etwa 10 Monaten während eines Klageprozesses und eines Täter-Opfer-Ausgleichs hervorragend unterstützt. Es ging dabei um die Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung aufgrund einer Körperverletzung. Die Kommunikation mit Herrn Zuber war stets einwandfrei, und er hat die Angelegenheit mit höchster fachlicher Kompetenz und großem Engagement bearbeitet. Ich fühlte mich zu jeder Zeit hervorragend beraten und vertreten. Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für die Durchsetzung von Schmerzensgeldforderungen sind, kann ich Herrn Zuber uneingeschränkt empfehlen.
SS
von S. S. am 10.12.2024 um 10:03 Uhr
einfach super
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Zuber war einfach super, er hat mir zugehört und konnte mir direkt weiterhelfen. Und Spaß versteht er auch.
CE
von C. E. am 02.12.2024 um 07:46 Uhr
Sehr gute Beratung
Arbeitsrecht
Herr RA Zuber hat uns sehr kurzfristig und mit guten Wissen beraten sodass wir unser Anliegen schnell um unkompliziert mit dem Arbeitgeber klären konnten. In diesem Fall sogar ohne das ein Rechtsstreit notwendig war.
Wir würden jederzeit wieder zu ihm gehen wenn wir ein Anliegen haben.
Vielen Dank!
SH
von S. H. am 28.11.2024 um 16:00 Uhr
Sybille Hofmann
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Zuber ist ein netter sympathischer Anwalt, der das Bestmögliche für mich rausgeholt hat. Alles Prima.
SK
von S. K. am 14.11.2024 um 06:56 Uhr
Freundlicher und kompetenter Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Friedemann Zuber hat mich über zwei Jahre bei einem Familienstreit begleitet.
Er hat mich immer ehrlich und ungefiltert beraten, sodass ich alle seine Empfehlungen gefolgt bin.
Nach mehr als zwei Jahren Prozess und Gerichtstermine hat Herr Zuber es geschafft, dass alle Anklagepunkte fallen gelassen worden sind.
Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
MS
von M. S. am 05.10.2024 um 14:39 Uhr
Sehr kompetente und freundliche Beratung
Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Zuber konnte mir meine Fragen zum Thema Kündigung in kurzer Zeit zu meiner vollsten Zufriedenheit beantworten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
MR
von M. R. am 02.10.2024 um 19:07 Uhr
DVAG
Allgemeine Rechtsberatung
Herrn Zuber habe ich kennen und schätzen gelernt. Er hat meinen Prozess vor dem OLG Frankfurt weitergeführt, welchen ein anderer Anwalt vor dem Landgericht Frankfurt verloren hat. Hier ging es um die DVAG. Er hat den Prozess neu aufgerollt. Am Ende wurde ein Vergleich geschlossen welcher sehr gut war. Herrn Zuber kann ich nur empfehlen. Er sagt von vornherein wie es aussieht und wie die Chancen sind.
HH
von H. H. am 16.08.2024 um 08:42 Uhr
Problem zügig und vollständig gelöst - sehr freundlich!
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Zuber hat mein Problem mit einer Widerrufsangelegenheit souverän und ohne Umschweife gelöst, Beratung und Intervention waren auch sehr kostengünstig. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm - alles in allem absolut empfehlenswert!
LG
von L. G. am 25.07.2024 um 15:58 Uhr
1A !!
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Nett und hilfsbereit. Nimmt sich die Zeit die Sachen ausführlich zu erklären, auch bei Laien. So muss es sein!

Antwort von Rechtsanwalt Friedemann Zuber
Sehr geehrter Herr Gerlach,
herzlichen Dank für diese Bewertung! Zwar musste ich Ihnen in dieser Sache raten, unter rein kaufmännischen Gesichtspunkten (zumindest derzeit) nichts zu untzernehmen. Aber lieber übernehme ich ein Mandat gar nicht, als dass der Kunde hinterher mit dem Ergebnis unzufrieden ist...
Mit freundlichen Grüßen
RA Zuber
herzlichen Dank für diese Bewertung! Zwar musste ich Ihnen in dieser Sache raten, unter rein kaufmännischen Gesichtspunkten (zumindest derzeit) nichts zu untzernehmen. Aber lieber übernehme ich ein Mandat gar nicht, als dass der Kunde hinterher mit dem Ergebnis unzufrieden ist...
Mit freundlichen Grüßen
RA Zuber