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AB

von A. B. am 28.07.2018 um 13:59 Uhr

Unzureichend
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Keine Vorab Informationen über den Ablauf, es kam direkt zur Aufforderung einen Termin auszumachen um hiermit direkt abkassieren zukönnem.
Sehr geehrter Herr B.,

Sie haben bei Ihrer Anfrage mehrere konkrete Fragen gestellt, deren Beantwortung selbstverständlich bereits eine Beratungsleistung darstellen. Wenn Sie daher von "abkassieren" sprechen, dann wundert mich das insoweit, da ich davon ausgehe, dass Einigkeit darüber herrscht, dass Leistungen eines Dienstleisterst zu honorieren sind. Im Übrigen ergeben sich für gewöhnlich weitere Rückfragen, so dass eine persönliche Beratung das Mittel der Wahl ist.

Mit freundlichen Grüßen
Simone Funghini
Rechtsanwalt
DC

von D. C. am 25.07.2018 um 08:19 Uhr

Erstberatung
Allgemeines Vertragsrecht
Er hat meine Frage überhaupt nicht verstanden.

Wenn man hier teilnimmt sollte man sich schon die Zeit nehmen die Anfragen komplett zu lesen.
Sehr geehrte Herr Cerci,

Ihre Bewertung erstaunt mich. Sie haben mir eine recht lange Sachverhaltsdarstellung zukommen lassen. In dieser schilderten Sie mir, dass Sie der potentiellen Gegenseite eine Vertriebsvereinbarung zugesendet haben, diese aber nie von der Gegenseite unterschrieben wurde. Trotz nicht unterschriebener Vertriebsvereinbarung haben Sie dann weiter gearbeitet und die Gegenseite hat sich dann gegen eine Zusammenarbeit mit Ihnen entschieden. Ihr Begehren war und ist es wohl noch, für Ihre Tätigkeit eine Vergütung zu verlangen.

Ich habe auf Ihre Anfrage geantwortet, ob ich Sie richig verstanden habe, dass es keine unterschriebene Vereinbarung gebe. Darauf haben Sie nicht mehr geantwortet und mich stattdessen mit einem Stern bewertet. Wie eine einfache Rückfrage meinerseits eine Bewertung mit einem Stern rechtfertigen soll, bleibt wohl Ihr Rätsel.

Mit freundlichen Grüßen
Simone Funghini
Rechtsanwalt
QD

von Q. D. am 05.07.2018 um 17:09 Uhr

Stammmandanten
Allgemeine Rechtsberatung
Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und schon seit Jahren Stammmandanten bei Herrn Funghini. Herr Funghini betreut uns in beinahe sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten und wir schätzen insbesondere den vertrauensvollen Umgang und den Blick auf die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens. Darüber hinaus hat Herr Funghini einen guten Blick fürs Wesentliche und zeigt einem deutlich die einem zur Verfügung stehenden realistischen Möglichkeiten auf, ohne einem zu viel zu versprechen. Dabei lag sein Hauptaugenmerk stets auf eine möglichst schnelle Behebung des aktuellen Problems, um einen zukunftsorientierten Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.
Herr Funghini hat uns gebeten, ihn auf diesem Portal zu bewerten. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Wer einen lösungsorientierten, gerne auch mal sehr direkten Anwalt sucht, ist bei Herrn Funghini an der richtigen Adresse.
RD

von R. D. am 28.06.2018 um 13:57 Uhr

Verwahrung
Allgemeines Vertragsrecht
Herr Funghini ist wirklich ein guter Anwalt. Ich habe meiner Schwester vor ettlichen Jahren viel Geld übergeben und diese gebeten, dieses für mich aufzubewahren. Leider hat sich dann meine Schwester dazu entschieden, mir das Geld nicht zurück geben zu wollen, so dass ich leider klagen musste. Hierfür suchte meine Tochter Herrn Funghini aus dem Internet heraus und ich brauftragte ihn, das Geld für mich einzuklagen. Herr Funghini war dabei von Beginn an sehr ehrlich und sagte mir dass es vor Gericht schwer werden könnte, das Geld zu erhalten, weil es keine Verträge gäbe. Da ich aber eine Rechtsschutzsversicherung habe, versuchten wir unser Glück. Tatsächlich konnten wir trotz fehlenden Vertrages sowohl am Landgericht als auch in der Berufung gewinnen. Dies wohl durch einen Schachzug des Herrn Funghini, dass ich auch vom Gericht als eine Art Zeuge angehört habe.
MB

von M. B. am 14.06.2018 um 14:16 Uhr

Übertragung GmbH Anteile
Allgemeines Vertragsrecht
Ich bin bei Herrn Funghini schon einigen Jahren Stammmandant und nutze das letzte Verfahren, um hier eine Bewertung abzugeben. Ich war Gesellschafter einer GmbH die ich an einen Geschäftspartner verkaufen wollte. Her Funghini erstellte nicht nur den Verkaufsvertrag sondern organisierte auch die gesamte Abwicklung mit dem Notar, so dass ich eigentlich nicht mehr viel machen musste, als mich auf den Preis der Geschäftsanteile zu einigen.
MI

von M. I. am 13.06.2018 um 14:47 Uhr

Kündigung und Abfindung
Arbeitsrecht
Ich bin mit Rechtsanwalt Simone Funghini sehr zufrieden. Ich wurde gekündigt und habe mich Herrn Funghini für den Kündigungsschutzprozess anvertraut. Dieser konnte schon in der Verhandlung eine Abfindung heraushandeln und ich habe auch noch meinen Urlaub ausbezahlt bekommen.

Was mir besonders gut gefallen hat, ist dass Herr Funghini mir direkt gesagt hat, was realistisch ist und was nicht. Ich habe vorher schon einen anderen Anwalt gehabt, der mir alles mögliche versprochen hat, was er aber nicht halten konnte. Da ist mir die direkte Art von Herrn Funghini allemal lieber. Ich kann ihn nur weiter empfehlen.
SB

von S. B. am 06.06.2018 um 17:24 Uhr

Wiedereinsetzung Insolvenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Mir wurde Herr Funghini von meiner Insolvenzverwalterin empfohlen, als einer meiner Gläubiger in meinem Insolvenzverfahren eine Forderung als eine aus einer unerlaubten Handlung angemeldet hatte. Leider hatte ich selbst alle Fristen verstreichen lassen und wand mich an Herr Funghini als letzte Hoffnung. Er fand heraus, dass das Gericht vergessen hatte, eine Belehrung an mich zu richten, so dass ich der Forderung noch widersprechen konnte und in die Frist wieder eingesetzt wurde.

Herr Funghini ist eine andere Art von Anwalt. Jung und denkt gerne um die Ecke.
YR

von Y. R. am 30.05.2018 um 14:27 Uhr

Kündigung und Vergleich
Arbeitsrecht
Ich wurde von meinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt und bat Herrn RA Funghini um rat. Da ich eigentlich ein gutes Verhältnis mit meinem Arbeitgeber hatte und auch noch habe, bat ich Herrn RA Funghini darum, die Sache schnell und ohne viel Streit über den Tisch zu bringen. Mit der Hilfe von Herrn Funghini konnte ich mich dann mit meinem Arbeitgeber auf eine Abfindung und ein sehr gutes Zeugnis einigen, ohne dass wir zu Gericht gehen musste. Ich war sehr zufrieden mit seiner Arbeit.
BH

von B. H. am 29.05.2018 um 10:44 Uhr

Ausschluss Gesellschafter
Allgemeines Vertragsrecht
Ich hatte eine GmbH in der es leider mit einem der Gesellschafter immer wieder Probleme gab. Insbesondere hatte der Gesellschafter den Zugriff auf Emails und Domains der Gesellschaft geblockt um seine eigenen Interessen durch zu setzen und Einsicht in die Geschäftsunerlagen zu bekommen. Rechtsanwalt Funghini nutzte die Gunst der Stunde und konnte einen Ausschluss des Gesellschafters erreichen bevor er noch mehr Schaden anrichten konnte.

Was mir besonders gut gefallen hat, ist die direkte Art von Herrn Funghini, der mir direkt sagte, dass die Chancen für den Ausschluss gering seien. Dass es dann geklappt hat, war umso schöner. Mir gefiel, dass ich den Eindruck hatte, gemeinsam mit Rechtanwalt Funghini an einer Taktik zu arbeiten und er stets den Blick für das Ergebnis hatte.
PD

von P. D. am 28.05.2018 um 10:52 Uhr

Vertragsstrafe
Arbeitsrecht
Bei mir ging es um eine Vertragssftrafe die ich in meinem Arbeitsvertrag hatte. Ich hatte einen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber vor Arbeitsantritt bereits ein besseres Angebot bekommen und dem ersten Arbeitgeber abgesagt. Der erste Arbeitgeber wollte dann eine Vertragsstrafe von mir haben, weil ich die Arbeit nicht angetreten war. Ein Brief von RA Funghini hat gereicht, um die Forderung des ersten Arbeitgebers abzuwehren. Insoweit bin ich mit seiner Leistung sehr zufrieden.