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AR

von A. R. am 04.08.2020 um 19:18 Uhr

Anfechtung Erbvertrag, Nachlassteilung, Pflichtteilforderung
Erbrecht
"Anfechtung eines Erbvertrags und Vermögensauseinandersetzung, Prüfung von Pflichtteilsansprüche, Auflagen und Vorausvermächtnisse, Forderung gegen Kultur-Stiftung"

Wir haben uns an Rechtsanwalt Gaboleiro gewandt, weil wir der Meinung waren, dass der betreffende Erbvertrag, der Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse, dingliche Niessbrauchsrechte, verschiedene Auflagen und die Nachlassverwaltung durch einen Testamentsvollstrecker bestimmte, sittenwidrig und wegen Formfehler nichtig war. Es ging um die Anfechtung eines sittenwidrigen und formnichtigen Erbvertrags.

Außerdem waren komplizierte Fragen im Zusammenhang mit einer gemeinnützigen Kultur-Stiftung zu klären, die der Verstorbene zu Lebzeiten errichtet hatte. Herr Gaboleiro hat uns bei dem Nachlassgericht vertreten und mit der Stiftung und dem Testamentsvollstrecker verhandelt. Der ursprüngliche Erbvertrag konnte in der Folge durch eine neue, erheblich vorteilhaftere Erbenvereinbarung ersetzt werden.

Bei dem Erbe handelte es sich um ein komplexes Nachlassvermögen, das aus mehreren eigengenutzten und vermieteten Immobilien bestand sowie aus einem umfangreichen internationalen Bankportfolio, einer Kunstsammlung, Forschungsarbeiten mit Bezug nach Südamerika sowie Stiftungsvermögen einer gemeinnützigen Stiftung.

Herr Gaboleiro hat uns ungeachtet des erheblichen Arbeits- und Zeitaufwands in dieser Sache hervorragend vertreten. Seine langjährige Erfahrung im Umgang mit internationalen Erbrechtsfällen ist spürbar und die Routine bei der Abarbeitung komplexer Nachlässe haben sich hier ausgezahlt. Herr Gaboleiro hat trotz des erheblichen Umfangs der Nachlasssache immer den Überblick behalten und sich als belastbar erwiesen.

Sowohl prozessual gegenüber dem Nachlassgericht, als auch im außergerichtlichen Umgang mit den Prozessbeteiligten hat Herr Gaboleiro Geschick und Ausdauer unter Beweis gestellt. Die Kenntnis der portugiesischen bzw. brasilianischen, als auch der spanischen Sprache sind weitere Argumente, die für Herrn Gaboleiro sprechen.
Liebe Frau A.R., viele Dank für die Kommentierung. Wir hatten viele Termine und Geschäftsgänge zu erledigen, um zu dem gewünschten Ergebnis zu gelangen. Umso mehr freue ich mich, dass unsere Arbeitsergebnisse jetzt Früchte tragen und Sie sich entspannt anderen Dingen zuwenden können.
IM

von I. M. am 04.08.2020 um 12:42 Uhr

Top Berater im Erbrecht
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Gaboleiro hat mich sehr gut in einem Erbfall beraten.
Er ist immer sehr gut erreichbar und arbeitet sorgfältig.
Estimada I.M., muchas gracias por los comentarios, que me alegran mucho. Saludos cordiales, Paulo Gaboleiro
DJ

von D. J. am 16.06.2020 um 18:14 Uhr

Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
toller Anwalt, immer verfügbar! Ich bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit !!! Vielen Dank, Herr Gaboleiro !!!
AS

von A. S. am 14.06.2020 um 11:28 Uhr

Top-Anwalt im Arbeitsrecht;
Arbeitsrecht
Flexibel, zielorientiert und qualifiziert. Nach Beendigung des Arbeitsvertrags wurde die weitere, rückständige Lohnvergütung bei dem Arbeitsgericht München eingeklagt. Das Unternehmen wurde verurteilt, den rückständigen Lohn insgesamt nachzuzahlen. Die Ausdauer und Beharrlichkeit, mit der die Klage geführt wurde, haben mir besonders gefallen.
Lieber Herr A.S., sprechen Sie mich auch an, wenn Sie Hilfe benötigen, jetzt da Sie selbst Unternehmer geworden sind. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Glück als "Empresario" bei Nürnberg. Ich bin sicher, dass Ihre Geschäftsidee auf Dauer zum vollen Erfolg wird. Pfiffige Gastronie ist immer gefragt.
AD

von A. D. am 05.06.2020 um 11:10 Uhr

Scheidung, Berechnung und Klage von Aufstockungsunterhalt
Familienrecht
Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit und der Zuverlässigkeit in meiner Scheidungs- und Unterhaltsangelegenheit. Sie haben mir in der letzten 3 Jahren sehr oft geholfen. Der Ehegatten- und Kindesunterhalt ist jetzt geregelt und ich kann mich meiner beruflichen Fortbildung widmen. Im Familienrecht ist das Vertrauen sehr wichtig. Auf Sie konnte ich mich fachlich und persönlich stets verlassen. Sie haben sich immer präzise und sehr engagiert für mich eingesetzt. Dies schätze ich an Ihnen sehr.
Herzlichen Dank auch Ihnen, dass ich mich für Sie einsetzen darf. Sehr gern unterstütze ich in allen weiteren Angelegenheiten.
FB

von F. B. am 03.06.2020 um 20:49 Uhr

Einstellung des strafverfahrens
Strafrecht
Herr Gaboleiro hat sich in einem Strafprozess bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main so für mich engagiert, dass die Eröffnung einer öffentlichen Hauptverhandlung abgewendet werden konnte, obwohl es Anfangs nicht danach aussah. Herrn Gaboleiro ist aber durch Verhandlungen mit dem Strafrichter und mit der Staatsanwaltschaft gelungen, dass das Verfahren eingestellt wird. Zum Glück habe ich aufgrund des guten Verfahrensausgangs auch keine Einträge in das Bundeszentralregister oder in das Führungszeugnis erhalten. Rechtanwalt Gaboleiro hat m.E. mehr als 555 Sterne verdient.
Geschätzter Herr Francisco,

nun sind Sie ja seit mehreren Jahren Mandant und ich habe Sie immer nach besten Kräften juristisch begleitet und betreut. Sie sind jederzeit willkommen. Ihre Bewertung motiviert mich um so mehr. Vielen Dank.
LK

von L. K. am 03.06.2020 um 13:55 Uhr

Gute Leistung
Familienrecht
Rechtsanwalt Gaboleiro hat mich bei dem Amtsgericht Bad Homburg und bei dem Oberlandesgericht Frankfurt wegen Kindes- und Ehegattenunterhalts sehr kompetent und erfolgreich vertreten. Im Anschluss wurde der Unterhalt im Wege eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vollstreckt. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Gaboleiro jederzeit und uneingeschränkt empfehlen.
Liebe Frau L.L.,
wenn mich eine so nette Familie wie Ihre mit Wurzeln in Brasilien darum bittet, ihr zu helfen, wie könnte ich da ablehnen? Bei dieser Gelegenheit nochmals meine herzlichen Glückwünsche zum Geburtstag des neuen Familienmitglieds und bleiben Sie bitte alle gesund und munter.
GK

von G. K. am 02.06.2020 um 14:24 Uhr

Erbschaftsangelegenheit
Erbrecht
Ich war sehr zufrieden mit Herrn RA Gaboleiro er hat mir in allen Fragen mit dem Tode meiner Schwester in der Erbschaftdangelegenheit zuir Seite gestanden und hat mich in allem sehr gut beraten. Jederzeit würde ich ihn wieder aufsuchen wenn ich einen RA benötigen würde.
Lieber Herr K., Danke vielmals für die gute Bewertung, über die ich mich sehr freue.
RK

von R. K. am 01.06.2020 um 22:01 Uhr

Erbsvhsftsangelegenheit
Erbrecht
Wir können von unserer Seite nur positives über Herrn Ra. Gaboleiro sagen. Wir sind sehr gut beraten worden. Wir würden jederzeit und in jedem Fall Herrn Ra. G. aufsuchen.
Liebe Frau R. K.,

herzlichen Dank für die gute Bewertung. Mandant zufrieden, also Ziel erreicht. Dabei war der Fall auch kein undurchschaubares Geknäule (Geknoddel). Ich habe Sie und die Erbengemeinschaft im Erbscheinverfahren bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vertreten. Nach Erteilung des Erbscheins konnten wir zeitnah zur Teilung des Nachlasses und damit zur Auflösung der Erbengemeinschaft gelangen. Zuvor war noch die Berechnung der Pflichtteilsansprüche des Sohns der Verstorbenen durchzuführen. Dieser hat keine Einwendungen vorgebracht, so dass der Erbfall zügig abgewickelt werden konnte. Schließlich konnten auch die erbschaftssteuerlichen Details mit dem Finanzamt Fulda abschließend geklärt werden. Gugge wir mal, was die Zukunft uns noch bringt. Ich freue mich in jedem Fall, wieder von Ihnen zu hören.
PR

von P. R. am 27.05.2020 um 16:38 Uhr

Körperverletzung
Strafrecht
Die Beratung durch Herrn Gaboleiro zu meinem Fall war sehr professionell. Herr Gaboleiro ist ein sehr aufmerksamer Zuhörer, der sich jedes Detail des Geschehens merkt, um so die bestmögliche Verteidigung seiner Mandanten zu sichern. Herr Gaboleiro ist meines Erachtens nach nicht einfach nur ein Anwalt, der den Profit und das Ansehen des „Gewinnen des Falls“ sucht, sondern er ist ein sehr guter und ruhiger Berater, der die Zufriedenheit des Mandanten als oberste Priorität betrachtet.
Ich würde Herrn Gaboleiro als Rechtsbeistand Jedem weiter empfehlen.
Besten Dank für die freundliche Bewertung. Durch meine Intervention ist Ihnen eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart geblieben. Das Verfahren ist definitiv abgeschlossen. Sie können sich nun angenehmeren Dingen zuwenden. Vielen Dank für Ihren Auftrag. Gern höre ich wieder von Ihnen.