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Rechtsanwalt Georg Wegmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Sind Sie auf der Suche nach lösungs- und erfolgsorientierter Rechtsberatung auf höchstem Niveau?
Herzlich willkommen bei Herrn Rechtsanwalt Georg Wegmann in der Kanzlei Wegmann & Wegmann!
Herr Rechtsanwalt Georg Wegmann, zugl. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Herr Rechtsanwalt Wegmann betreut seine Mandanten in der Kanzlei Wegmann & Wegmann in Nettetal mit umfassender und kompetenter rechtlicher Beratung und Vertretung, wobei für ihn stets die Wünsche und Interessen ihrer Mandanten im Vordergrund stehen. Einen besonderen Fokus hat er hierbei auf die Bereiche des Arbeitsrechts und des Verkehrsrechts gelegt: hier wurden ihm aufgrund seiner hervorragenden Spezialisierung, welche er durch kontinuierlich absolvierte Fortbildungen und überdurchschnittliche praktische Erfahrungen erlangen konnte, bereits die Fachanwaltstitel verliehen.
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt kann Herr Rechtsanwalt Wegmann vertiefte Fachkenntnis und umfassende Erfahrung auf diesem Gebiet nachweisen. Gerne berät und vertritt er Sie bei einer Kündigung seitens Ihres Arbeitnehmers genauso wie bei Fragen zu Abmahnung, Befristung, Arbeitszeugnissen und -verträgen, Mutterschutz und vielen weiteren.
Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Wegmann hat im Rahmen dieses Rechtsgebietes den Schwerpunkt auf die Bearbeitung von Fällen gelegt, welche das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die Trunkenheitsfahrt, die Straßenverkehrsgefährdung oder eine Nötigung zum Inhalt haben. Darüber hinaus steht er seinen Mandanten als Fachanwalt aber selbstverständlich auch bei allen weiteren verkehrsrechtlichen Fragestellungen gerne zur Verfügung.
Zivil-/Vertragsrecht
Gerne übernimmt Herr Rechtsanwalt Wegmann für seine Mandanten die Erstellung rechtssicher formulierter Verträge, optimiert bestehende Verträge und macht vertragliche Ansprüche für diese geltend.
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung oder Abmahnung erhalten, gegen die Sie sich zur Wehr setzen möchten?
Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und benötigen juristische Unterstützung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen?
Möchten Sie eine Beratung bei Herrn Rechtsanwalt Wegmann in Anspruch nehmen?
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Frau Heike Wegmann und Herr Georg Wegmann sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von
€ 250.000,- zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Rechtsanwälte Wegmann & Wegmann sind bei der Gothaer, haftpflichtversichert.
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung ist Deutschland.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
T. 0211 – 49 50 2-0
F. 0211 – 49 50 2-28
e-Mail: info@RAK-Ddorf.de
Hompage: www.rak-ddorf.de
Berufliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung für Rechtsanwälte; Fachanwaltsordnung, Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union, Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG
Diese Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
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Schlichtungsverfahren
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